Regelungen beim Fällen von Bäumen und Gehölzen beachten
Der Herbst hat die Naturliebhaber wieder voll im Griff. Ob Garten- oder Wiesengrundstück, es ist Zeit, sich für den Winter und das kommende Frühjahr zu rüsten. Das Landratsamt Rastatt weist darauf hin, dass im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar das Fällen von Bäumen und Gehölzen in der Regel zulässig ist. Hier gilt es allerdings, einige wichtige Regelungen zu beachten.
Artenschutz: Der allgemeine und spezielle Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt ganzjährig. Beim Fällen ist daher darauf zu achten, dass keine baumbewohnenden geschützten Tierarten oder ihre Lebensstätten beeinträchtigt oder getötet werden. Ein Beispiel hierfür wären Bäume, die Höhlen oder Strukturen aufweisen, die als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel sowie für seltene Käferarten, wie zum Beispiel Heldbock, Eremit und Hirschkäfer, dienen können.
Biotopschutz: Zum Teil sind Feldhecken und -gehölze als Biotope mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Die Listen und Karten der Offenland- und Waldbiotopkartierung liegen bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt und den Städten und Gemeinden zur Einsicht aus oder können online über den Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) abgerufen werden (www.udo.lubw.baden-wuerttemberg.de).
Natur- und Landschaftsschutzgebiete: Die Beseitigung oder Zerstörung landschaftsbestimmender Bäume, Feldgehölze oder -hecken ist in Natur- und Landschaftsschutzgebieten ganzjährig verboten. Zulässig sind immer die Beseitigung des jährlichen Zuwachses, Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit. Erlaubnisse für Fällungen in Landschaftsschutzgebieten können in bestimmten Fällen von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden.
Kontakt: Landratsamt Rastatt, Telefon 07222/3 81-40 52 oder per E-Mail an naturschutz@landkreis-rastatt.de.