Öffentliche Bekanntmachung zur Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) übermittelt die Meldebehörde zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bis zum 31. März 2016 folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2017 volljährig werden (Geburtsjahr 1999):
1.

Familienname
2.

Vornamen
3.

gegenwärtige Anschrift
Die erhobenen Daten dürfen nur zur Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet werden. Sie sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Eine Datenübermittlung nach § 58 c Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz ist nur zulässig, so weit die Betroffenen nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung nicht widersprochen haben. Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nicht wünschen, werden gemäß § 18 Abs. 7 MRRG gebeten, dies beim
Meldeamt der Gemeinde Durmersheim,
Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim,
Fax: 07245/9 20 – 2 58,
E-Mail: m.kober@durmersheim.de oder l.veneziani@durmersheim.de schriftlich oder mündlich im Rahmen einer persönlichen Vorsprache - nicht jedoch telefonisch - mitzuteilen. Für die schriftliche Erklärung des Widerspruchs kann der nachstehende Vordruck benutzt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt, Telefon 07245/9 20-2 61 oder 2 62
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Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach § 58 c Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Name:
Vorname:
Straße:
Hausnummer:
Nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widerspreche ich der Weitergabe meiner Meldedaten nach § 58 c Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Datum, Unterschrift