In letzter Zeit häufen sich bei der Gemeinde die Anfragen zur
Höhe und zum Abstand von Einfriedigungen (Mauern, Zäune, Hecken, Gabionen usw.)
gegenüber den Nachbargrundstücken.
Hierzu ist zu sagen, dass zwischen Einfriedigungen zum
öffentlichen Bereich hin (Straße, Gehweg, Parkplätze) und zum privaten Bereich zu unterscheiden
ist.
Bestimmungen über Höhe, Abstand und Art der Einfriedigungen
sind teilweise in dem im betreffenden Bereich geltenden Bebauungsplan
festgesetzt. Diese sind unbedingt zu beachten. Verstöße hiergegen können über die Gemeindeverwaltung bei
der Baurechtsbehörde schriftlich angezeigt werden.
Finden sich im Bebauungsplan dazu keine Regelungen oder ist kein Bebauungsplan vorhanden, so gilt ausschließlich das
Nachbarrecht Baden-Württemberg.
Es
handelt sich hierbei um ein reines
Privatrecht, d.h. die Gemeindeverwaltung
kann und darf hierzu keine Rechtsauskünfte erteilen.
Verstöße gegen das Nachbarrecht Baden-Württemberg sind
privatrechtlich und nicht über die Gemeinde, zur Anzeige zu bringen.
Auskünfte über das Nachbarrecht Baden-Württemberg sind im
Internet zu finden.
Broschüren dazu sind auch im Ortsbauamt der Gemeinde
Durmersheim erhältlich.
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