Aufstellungsbeschluss im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und § 13b BauGB
Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.12.2017
die Aufstellung des Bebauungsplanes "Westendstraße" beschlossen.
Die
Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB
und § 13b BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes ist aus dem Lageplan vom
20.12.2017 des Planungsbüros Pröll-Miltner GmbH ersichtlich.
Das
Ziel und der Zweck der Planung ist die Bereitstellung von Baugrundstücken zur
Abdeckung des dringend benötigten Wohnbedarfs.
Der
Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Durmersheim, 20.02.2018
Andreas
Augustin
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