Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Durmersheim hat jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, diesen innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen.
Die Hundesteuer beträgt für jeden in Durmersheim gehaltenen Hund
jährlich 78 €.
Werden von einem Hundehalter mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich
der Steuersatz für jeden zweiten und jeden weiteren Hund um 156 €. Alle in
einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haltern gemeinsam gehalten.
Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 600 €, für den
zweiten und jeden weiteren Kampfhund erhöht sich der Steuersatz auf 1.200 €.
Die Steuer reduziert sich auf 78 €, wenn der Hund den Verhaltenstest gemäß § 1
Abs. 4 PolVOgH vom 3. August 2000 bestanden hat. Werden neben Kampfhunden noch
andere Hunde gehalten, so gelten diese als "weitere Hunde". Steuerfreie Hunde
sowie Hunde in einem Zwinger bleiben hierbei außer Betracht.
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |