Bebauungsplan "Ortsmitte" mit örtlichen Bauvorschriften
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat am 26.10.2016
in öffentlichen Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortsmitte" mit
örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
In seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2018 hat der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim den Vorentwurf zum Bebauungsplan "Ortsmitte"
mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB beschlossen.
Gemäß § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst
frühzeitig über die Ziele und Zwecke von Bebauungsplänen zu unterrichten und
ihr dabei Gelegenheit zur Erörterung zu geben.
Es wird ihr somit gleich zu Beginn des Verfahrens
ermöglicht, sich zu äußern.
Der Planbereich ist dem beiliegenden Lageplan vom 26.10.2016
zu entnehmen.

Zusätzlich wird der
Bebauungsplanvorentwurf (zeichn. Teil, Textteil) mit Begründung in der
Zeit vom
26.11.2018 bis 18.01.2019
(je einschließlich) im
Rathaus der Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, kleiner Sitzungssaal, Zi.
216, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der
Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Ortsbauamt Durmersheim
vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen
mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.
Alle Unterlagen sind
während des o. g. Zeitraums auch auf der Homepage der Gemeinde Durmersheim (
www.durmersheim.de) abrufbar.
Der Bebauungsplan
"Ortsmitte" umfasst mit ca. 17 ha große, bebaute Teile der zentralen Ortslage
der Gemeinde Durmersheim zwischen Hauptstraße und Speyerer Straße. Das
Plangebiet ist Teil des Bebauungsplanes
"Haupt-/Speyerer Straße" aus dem Jahre 1963. Weil der Bereich
weitestgehend überbaut ist und die Vorgaben und Ziele des alten Bebauungsplans
"Haupt-/Speyerer Straße" nicht mehr zeitgemäß und bei der Beurteilung von
künftigen Vorhaben schlecht anwendbar sind, wird die Überplanung des
Bebauungsplans "Haupt-/Speyerer Straße" zur Sicherung der städtebaulichen
Entwicklung und Ordnung erforderlich, um die weitere Entwicklung dieses Quartiers
aufgrund seiner städtebaulich prägnanten Lage in der Ortsmitte über einen
einfachen Bebauungsplan zu steuern.
Da der Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird, wird keine
Umweltprüfung durchgeführt.
Durmersheim, 13.11.2018
Andreas Augustin, Bürgermeister