Neu
ist dabei, dass auch etwa Großeltern, die nicht mit dem Enkel zusammen wohnen,
den Pass nutzen können. Antragsberechtigte Familien können den Pass und die
dazugehörige Gutscheinkarte ab sofort kostenlos im Ordnungsamt der Gemeinde
Durmersheim (Rathausplatz 1, Zimmer 111) zu den üblichen Öffnungszeiten
beantragen.
Die
speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien bzw.
ermäßigten Eintritt in die jeweilige benannte Einrichtung, wie z. B.:
das Schloss Heidelberg,
die Staatsgalerie Stuttgart,
das Archäologische Landesmuseum Konstanz,
das Technoseum in Mannheim oder
das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in
Karlsruhe.
Das
"Blühende Barock" Ludwigsburg und die "Wilhelma" in Stuttgart gewähren Familien
eine Ermäßigung bei Vorlage der Gutscheine und des Landesfamilienpasses.
Zwei
weitere speziell bezeichnete Gutscheine berechtigen zum einmaligen ermäßigten
Eintritt in den Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn sowie den Europa-Park in
Rust an einem fest vorgegebenen Termin. Mit zwei weiteren Gutscheinen können
auch das Mercedes-Benz-Museum sowie das Porsche-Museum in Stuttgart an fest
vorgegebenen Terminen kostenfrei besucht werden. Mit den Wahlgutscheinen können
die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei
besucht werden.
Einen
Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden
Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren
Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Alleinerziehende, die mit mindestens einem
kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer
behinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.
Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt
sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher
Gemeinschaft leben.
Familien mit
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Neu ab 2019:
Nun können, neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene
Begleitpersonen den Pass zusammen mit den Kindern nutzen. Von den eingetragenen
Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden,
die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.
Der Landesfamilienpass ist
einkommensunabhängig.
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |