Kommunal- und Europawahlen am 26. Mai 2019
Am
Sonntag, 26. Mai 2019 finden die
- Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl)
- die Wahl des Gemeinderats
- die Wahl des Ortschaftsrats in der Ortschaft
Würmersheim
- und die Wahl des Kreistags statt.
Die
Gemeinde Durmersheim möchte Ihnen hierzu noch folgende Informationen geben:
Wahllokale
Die
Wahlräume, in denen gewählt werden kann, haben sich zur letzten Wahl
(Bundestagswahl 2017) nicht geändert. Ihr zuständiges Wahllkokal lesen Sie auf
Ihrer Wahlbenachrichtigung nach, auf der die Wahlbezirksnummer, als auch der
Wahlraum samt Adresse aufgedruckt sind.
Stimmzettel
Die Stimmzettel für
die Wahl des Kreistags, des Gemeinderats und ggfls. des Ortschaftsrats im
Ortsteil Würmersheim werden den Wahlberechtigten bis spätestens 25.05.2019 zugestellt, sodass Sie als Wähler in Ruhe Ihren
Stimmzettel schon zu Hause ausfüllen können. Bringen Sie die vorausgefüllten
Stimmzettel am Wahlsonntag zusammen mit Ihrer Wahlbenachrichtigung mit ins
Wahllokal.
Im
Wahllokal erhalten Sie noch die zugehörigen Stimmzettelumschläge für die
Gemeinderats-, ggfls. Ortschaftsrats- und Kreistagswahl. In der Wahlkabine
verpacken Sie Ihre Stimmzettel in die entsprechenden Umschläge.
Sofern
Sie Ersatzstimmzettel benötigen - z. B. weil Sie sich auf den zugestellten
verschrieben haben - , so werden diese im Wahllokal bereitgehalten.
Die
Stimmzettel für die Europawahl dagegen, werden Ihnen nicht vorab
zugestellt. Diese erhalten Sie erst in Ihrem Wahllokal.
Sollten
Sie Briefwahl beantragt haben, so erhalten Sie die notwendigen Unterlagen samt
Wahlschein zugeschickt. Sollten Sie dann nochmals Stimmzettel und Merkblatt
zugestellt bekommen, so hat sich die Übersendung der Stimmzettel und die Zusendung
der Briefwahlunterlagen überschnitten.
Stimmenvergabe
·Europawahl
Hier
hat der Wähler lediglich eine
Stimme. Er kann also nur eine
Kennzeichnung auf dem Stimmzettel anbringen. Im Gegensatz zu den Stimmzetteln der Kommunalwahlen,
die den Wahlberechtigten vor der Wahl zugesandt werden, wird dieser Stimmzettel
im Wahllokal ausgegeben und muss dort in der Wahlkabine gekennzeichnet werden,
wobei Sie diesen dann so falten müssen dass die Kennzeichnung nicht sichtbar
ist, da für die Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet wird.
·Wahl des Gemeinderats
Zu
wählen sind in unserer Gemeinde 22 Gemeinderäte.
Die Besonderheit des Kommunalwahlrechts liegt auch darin, dass Sie einem
Bewerber/einer Bewerberin bis zu 3 Stimmen geben können (kumulieren). Diese Bewerberinnen
und Bewerber werden dann mit einer 2 oder 3 gekennzeichnet. Bewerber, die eine
Stimme erhalten sollen, werden mit einem Kreuz oder einer 1 gekennzeichnet.
Der Gesamtstimmenrahmen von 22 Stimmen darf aber nicht überschritten werden, da
dies sonst zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels führt.
Wollen Sie Bewerbern aus mehreren Wahlvorschlägen Stimmen geben, so können Sie einen
Stimmzettel verwenden und die Bewerber/Bewerberinnen der anderen Wahlvorschläge
auf die Leerzeilen dieses Stimmzettels übertragen (panaschieren).
·Wahl des
Ortschaftsrats in der Ortschaft Würmersheim
Zu
wählen sind 10 Ortschaftsräte, so
dass der Wähler auch über 10 Stimmen
verfügt. Auch hier gelten die Grundsätze des Kumulierens (Stimmenhäufung bis 3
Stimmen auf einen Bewerber/eine Bewerberin) und die des Panaschierens
(Übertragung von Bewerbern/Bewerberinnen von einem Wahlvorschlag auf den
anderen).
·Wahl des Kreistags
Hier
verfügt der Wähler im Wahlkreis 5 Durmersheim über 7 Stimmen, da sieben Mitglieder des Kreistags zu wählen sind. Analog
gelten auch hier die Bestimmungen bezüglich des Kumulierens und des
Panaschierens.
Wenn
Sie Ihre Stimmen der Bewerberliste einer Partei oder einer Wählervereinigung
zukommen lassen möchten, ist es bei den drei Kommunalwahlen möglich, dass Sie einen
Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen oder unverändert abgeben.
Dazu
sind die Stimmzettel perforiert und Sie können leicht Ihren bevorzugten
Stimmzettel abtrennen. Dann erhält jede/r der vorgedruckten Bewerber/innen eine
Stimme,
im Fall der Kreistagswahl die ersten 7 Bewerber in der Reihenfolge von oben.
Bitte
beachten Sie, dass ganz durchgestrichene oder durchgerissene Stimmzettel
ungültig sind.
Sollten
Sie darüber hinaus noch Fragen zu den anstehenden Wahlen haben, so wenden Sie
sich an die zuständigen Mitarbeiterinnen Sonja Schorpp, Tel. 07245/920 - 223
oder Petra Dürrschnabel, Tel. 07245/920 - 220. Die beiden Kolleginnen sind auch
unter der E-Mail-Adresse wahlen@durmersheim.de
zu erreichen.