In der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 5. Juni 2019 stand der "Bauantrag Bahnhof - 1. Nachtrag"
auf der Tagesordnung. Ein Bauträger beantragte eine andere Nutzung als die
ursprünglich vorgesehene und auch genehmigte. Anstelle eines Friseur- und
Barbiershops sowie einer Whisky-Zigarren-Lounge sollte nun das er vorgesehene
Wettbüro deutlich vergrößert und mit einem Raucherbereich sowie einem Imbiss
ergänzt werden. Dazu wurden größere Veränderungen bei der Raumplanung vorlegt. Des
Weiteren wurden an Hand des Planes acht Spielautomaten, statt bisher vier, identifiziert.
Die Verwaltung schlug vor das Einvernehmen zu erteilen.
Die BuG sah das jedoch anders und es entwickelte sich eine ausführliche Diskussion. Entgegen den
Ausführungen des Bürgermeisters und Teilen der SPD und CDU, vertrat BuG-Fraktion
die Ansicht, dass die Änderungen sehr umfassend sind und sich grundsätzlich zu
stark von der ursprünglichen Planung unterscheiden. Demzufolge könne man dem
Änderungsantrag nicht zustimmen. Außerdem würde es der vorgesehene
Baubauungsplan eigentlich gar nicht zulassen, eine Vergnügungsstätte zu
betreiben. Als solche sieht das das
Landratsamt das bisher geplante Wettbüro. Eine doppelt so hohe Anzahl an
Spielautomaten wie vertraglich festgelegt, sei auch nicht hinzunehmen, zumal
der Bürgermeister Bedenken äußerte, dass die Kontrolle ggfs. schwierig
durchzusetzen sei. Die BuG signalisierte, aufgrund dieser Voraussetzungen, die
Zustimmung zu einer Ausnahme im Bebauungsplan, welcher seit vielen Jahren in
der Bearbeitung und nach wie vor nicht rechtsgültig ist, zu verweigern.
Die einzige Möglichkeit, den beantragten Nachtrag des
Bauantrages sicher zu verhindern, war die Beantragung einer Veränderungssperre.
Diese wurde von unserem Fraktionsvorsitzende Rolf Enderle formell beantragt. Dem
Antrag folgte der Gemeinderat mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Die
Veränderungssperre muss nun in der
nächsten Gemeinderatssitzung noch beschlossen werden und bis dahin von der
Verwaltung ausgearbeitet werden.
Hintergrund:
Mit der Veränderungssperre wird eine Bebauung/Nutzung verhindert, die nicht im
Sinne der Gemeinde ist.
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