TOP 01:Einwohnerfrageviertelstunde
Es lagen keine Anfragen vor.
TOP 02:Neubau Fuß- und Radwegunterführung "Obere Bahnhofstraße" -
Billigung der Planung
Am 16.10.2019 wurden die
Unterlagen zur Planfeststellung des Bahnübergangs an der Triftstraße
vorgestellt. Zwischenzeitlich wurden auch die Unterlagen für den Neubau Fuß-
und Radwegunterführung "Obere Bahnhofstraße" fertiggestellt. Die
Unterführung erhält für einen barrierefreien Zugang des Gleises 2 einen Aufzug,
die Schiebeschranke wird abgebaut. Vertreter der Bahn stellten anhand einer
Präsentation die Umbaumaßnahmen vor. Die Unterführung ist mit einer Breite von
4 m geplant und entspricht den Richtlinien. GR Enderle sprach sich für eine
Breite der Unterführung von 6 m aus, damit Radfahrer und Fußgänger ohne
größeres Risiko gemeinsam die Unterführung nutzen können. Die Radfahrer könnten
somit diesen Weg nehmen und schnell auf das Radwegenetz auf der östlichen Seite
stoßen. Bei einer Breite von 4 m wäre dies nur dann möglich, wenn die Radfahrer
ihr Rad, aus Sicherheitsgründen schieben. GR Neu und Scherer stellen sich
ebenfalls die Unterführung mit 6 m Breite vor und GR Scherer wünscht sich
zusätzlich eine Trennung für Fußgänger und Radfahrer. GR Jung und GR Glied sprachen sich für die 4
m Variante aus, da diese aus ihrer Sicht die sicherste Lösung ist. GR Dunz erkundigte sich nach einer Erhebung
über Personengefährdungen. Herr Liebler teilte daraufhin mit, dass eine
Risikobetrachtung durchgeführt wurde und man mit 4 m Breite auf der sicheren
Seite steht. Ein Verkehrsschild mit dem Hinweis, das Rad zu schieben, müsste
angebracht werden. GR Schorpp fügte an, dass die Ressourcenschonung bedacht
werden müsse; bei der kleineren Variante wird weniger Platz versiegelt.
Außerdem merkte GR Schorpp an, dass die Kosten für eine breite Ausführung sehr
viel höher seien. Die Verwaltung und Herr Liebler teilten mit, dass es sich bei
einer 6 m-Breite um einen Mehraufwand von ca. 1,2 Mio. Euro handelte. Der Planentwurf wurde mehrheitlich
gebilligt unter der Voraussetzung, dass die Planung für das Land
Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium, rechtskonform ist.
TOP 03:Vorstellung Sachstandsbericht und Festlegung
Entwurfskriterien Bebauungsplan Tiefgestade IV - Anhörung des Ortschaftsrates
Dieser TOP wurde zu Beginn der
Sitzung abgesetzt.
TOP 04:Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Tiefgestade IV"
a)
Anhörung Ortschaftsrat b) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Dieser TOP wurde zu Beginn der
Sitzung abgesetzt.
TOP 05:Beschaffung eines Traktors für den Bauhof
a) Verpflichtungsermächtigung
b) Auftragsvergabe
Im Zuge der durchzuführenden (beschränkten)
Ausschreibung wurde ein Traktor konzeptionell überarbeitet und das
Einsatzgebiet für den Traktor in Augenschein genommen. Der Traktor muss in der
Lage sein, entsprechende Anbaugeräte aufzunehmen, um die notwendige Leistung
bereitstellen zu können (z.B. Mulchgerät, Schneeräumschild (auch als späterer
Ersatz für den Unimog), Heckenschere, Frontlader etc. Es wurden vier geeignete
Lieferanten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ein Angebot lag zur Submission am
28.10.2019 vor. Nach Prüfung und Wertung schließt dieses Angebot mit einer
Bruttosumme von 75.550,01 EUR ab. Eine Neuausrichtung des Bauhof-Fuhrparks ist unumgänglich.
Die künftig neu anzuschaffenden Fahrzeuge/Geräte müssen untereinander
kompatibel sein, um bei Ausfallzeiten durch adäquaten Ersatz die
Leistungsfähigkeit des Bauhofs möglichst aufrechterhalten zu können. Die
Vergabe des ausgeschriebenen Kleintraktors soll mittels einer
Verpflichtungsermächtigung, vorgenommen werden. GR Veneziani erkundigte sich,
warum die Möglichkeit zum Leasing nicht mit einbezogen wurde. GR Enderle
stellte fest, dass bei Traktoren in der Regel der Kauf die kostengünstigere
Variante darstellt. Die Gemeinderäte stimmten der Verpflichtungsermächtigung und
Beschaffung einstimmig zu.
TOP 06:Kindergarten "Villa Sonnenschein"
a) Weiteres Vorgehen die Mehrfachnutzung betreffend
b) Auftragsvergabe für die Umbauarbeiten an den
Eingangstüren
Das Gebäude "Villa Sonnenschein" wurde neben der
Nutzung als Kindergarten/-krippe auch als Nutzung einer Versammlungsstätte
konzipiert. Da sich diese Nutzungsarten in puncto "Fluchttüren" entgegenstehen,
die Kinder sollen die Türen nicht eigenständig öffnen können, aber die Besucher
einer Veranstaltung müssen dagegen die Fluchttüren bedienen können, wurde eine
elektronische Steuerung, die je nach Nutzungsart geschalten werden kann,
eingebaut. Diese Steuerung bereitet immer wieder an der Haupteingangstür
Probleme. In einem Gespräch mit dem Brandschutzbeauftragten der
Baurechtsbehörde wurde die Möglichkeit eines künftigen Verzichts der
Versammlungsstätte erörtert. Demnach ist dies problemlos möglich, wenn die
Gemeinde ein entsprechendes Schreiben an die Baurechtsbehörde übermittelt. Bei
dieser Lösung wäre dann ein Umbau der vorhandenen Türen (auch die
Seiteneingänge sind über das elektronische System gesichert) als rein
mechanische Türen möglich und nicht mehr von anfälligen elektronischen
Komponenten abhängig. In diesem Fall wäre immer noch eine Mehrfachnutzung bis
max. 199 Personen möglich. Die Gemeinderäte sind sich einig, die
Versammlungsstätte aufzuheben. Die notwendigen Arbeiten in Höhe von ca. 5000
Euro sollen vergeben werden.
TOP 07:Auftragsvergabe Miete Kopiersysteme
Der Leasingvertrag für die Kopiergeräte endet zum
01.02.2020, weshalb eine neue Ausschreibung nötig war. Das Unternehmen POSCIMUR
wurde damit beauftragt die Ausschreibung durchzuführen. Insgesamt wurden sieben
Anbieter von Kopiersystemen angefragt. Davon sind drei Angebote bei POSCIMUR
eingegangen. Die horst höll Büroeinrichtungen GmbH gab mit einer Bruttoangebotssumme
von 94.932,01 € das günstigste Angebot ab. Die Vergabe an die Firma horst höll
Büroeinrichtungen wurde einstimmig beschlossen.
TOP 08:Entscheidung über die Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4
GemO
Nach § 78 Abs. 4 GemO hat der Gemeinderat - unabhängig von der Höhe der
Spende - über die Annahme bzw. Vermittlung zu entscheiden. Durch Beschluss des
Gemeinderats vom 11.10.2006 wurde festgelegt, über die Annahme von Spenden ab
einem Betrag von mehr als 100 € einzeln auf Anfrage bzw. nach Eingang der
Spende in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Gemäß beigefügter Anlage gingen
Sachspenden i. H. v. insgesamt 4.905 € ein. Die Annahme der Spenden
wurde einstimmig beschlossen.
TOP 09:Bekanntgabe nicht öffentlicher
gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Augustin verwies
auf den Aushang.
TOP 10: Information und Anfragen
BM Augustin informiert, dass die
Ergebnisse der EU-weiten Ausschreibung des Gemeindetages für
Stromlieferverträge vorliegen. Los Straßenbeleuchtung ergab als Lieferant die
Energiedienst AG, Rheinfelden und Los Abnahmestellen mit Leistungsmessung
(Schulen, Wasserwerk) ergab als Lieferant die Entega Energie GmbH, Darmstadt. Anfragen
lagen keine vor.
Die Sitzung endete um 21:00 Uhr.
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