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Wir sind für Sie da!

Das Standesamt stellt sich vor

Die Tätigkeiten der Mitarbeiter/innen eines Standesamtes sind sehr interessant, aber auch auf Grund der Vielfältigkeit der Aufgaben und der verschiedenen zu beachtenden Rechtsgebiete nicht zu unterschätzen.
Dennoch ist es eine der schönsten Tätigkeiten überhaupt und wir hoffen, Sie mit unserer Zusammenfassung etwas an unserer Begeisterung für diese Arbeit, teilhaben zu lassen.
Um als Standesbeamtin oder Standesbeamter überhaupt arbeiten zu können, ist es Voraussetzung, an einem zweiwöchigen Grundlehrgang mit Prüfung an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf teilzunehmen.
Ohne diesen bestanden Lehrgang darf diese wunderschöne Tätigkeit nicht ausgeübt werden. Ebenso besteht für Standesbeamten eine regelmäßige Fortbildungspflicht.
Wie kaum eine andere Institution begleitet einen das Standesamt das ganze Leben. Egal ob bei einer Geburt, bei einer Eheschließung oder im Falle eines Todes, man muss sich immer an sein zuständiges Standesamt wenden.
Das erste Mal, dass ein "Bürger" in Kontakt mit dem Standesamt kommt, ist bereits kurz nach seiner Geburt. Dann wird am Geburtsort vom Standesamt die Geburt beurkundet und das Meldeamt am Wohnort der Eltern des Neugeborenen wird  automatisch über diese Geburt informiert. Damit ist der neue Erdenbürger im Melderegister registriert.
Der Eheschließung geht deren förmliche Anmeldung voraus.  Bei der Anmeldung der Ehe wird geprüft, ob die Ehe geschlossen werden kann oder ob evtl. gesetzliche Ehehindernisse bestehen. Dies wird anhand der vorzulegenden Unterlagen und Urkunden von den Standesbeamten geprüft.
         
Deshalb unsere Bitte und Empfehlung an Sie:
Erkundigen Sie sich vorab am besten per E-Mail an standesamt@durmersheim.de welche Unterlagen bzw. Urkunden in Ihrem speziellen Einzelfall benötigt werden.  Nennen Sie uns in der Mail schon die wichtigsten Daten beider Verlobten wie Staatsangehörigkeit, Geburtsort, Familienstand, Vorehen, gemeinsame Kinder usw. Besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzliche Dokumente (wie z. B. Ehefähigkeitszeugnis) aus dem Heimatstaat notwendig oder eine Befreiung davon durch das zuständige Oberlandesgericht. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig, welche Heiratspapiere Sie zur Anmeldung mitbringen müssen.
 


Im Alltag spielt es heute keine Rolle mehr, welche Staatsangehörigkeit Partner haben. Bei der geplanten Eheschließung schon. Denn dann gilt nicht nur das deutsche Eherecht. Die materiellen Voraussetzungen der Eheschließung richten sich grundsätzlich nach dem Heimatrecht des jeweiligen Verlobten. Wenn ein Paar mit zwei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten heiraten möchte, muss das Standesamt nach diesen beiden Rechtsordnungen prüfen, ob Eheverbote vorliegen. Auch religiöse und kulturelle Vorschriften, sowie die Anerkennung von ausländischen Scheidungen für den deutschen Rechtsbereich dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Diese anspruchsvolle Prüfung durch die Standesbeamten ist jedes Mal eine besondere Herausforderung.
Das Standesamt Durmersheim ist mit ca. 40 Eheschließungen jährlich im Vergleich zu den Nachbarstädten Karlsruhe, Rastatt oder Ettlingen denkbar klein.
Vielleicht auch gerade deshalb ist es beim Standesamt Durmersheim möglich, bereits im Vorfeld die Anmeldung zur Eheschließung und notwendige Vorgespräche in entspannter und bürgernaher Atmosphäre durchzuführen.
Auch bei der Traurede wird Wert darauf gelegt, persönliche Worte mit einfließen zu lassen. Wir nehmen uns gerne die Zeit, um auf die individuelle Lebens- oder Liebesgeschichte des Brautpaares einzugehen.
 
Das Standesamt in Durmersheim ist an vier Vormittagen und an zwei Nachmittagen für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Freitags allerdings bleibt das Standesamt für den normalen Publikumsverkehr geschlossen, damit den anstehenden Trauungen die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt werden kann. Es besteht aber auch die Möglichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses und an bestimmten Samstagen zu heiraten. Die Verwaltung legt diesbezüglich schon zu Jahresbeginn die Trausamstage fest und veröffentlicht sie auf der Homepage der Gemeinde.
Unser Anspruch ist, dass die standesamtliche Trauung zu einem unvergesslichen Ereignis für das Brautpaar wird.
Auch die Beurkundung von Sterbefällen in Durmersheim wird von uns erledigt. Erfahrungsgemäß müssen Sie sich nicht selbst um die Formalitäten kümmern, sondern das beauftragte Bestattungsunternehmen übernimmt das für Sie. Bei Sterbefällen in Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Standesamtes ist die Ausstellung von Urkunden. Sehr häufig müssen nämlich bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten.
Aus den bei den Standesämtern und im Zentralen Personenstandsregister geführten Registern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften/Ausdrucke und folgende Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden  ausgestellt. Diese können auch auf mehrsprachigen Vordrucken ausgestellt werden.
Die Personenstandsregister erhalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Die Erteilung von Personenstandsurkunden kann nach dem Personenstandsgesetz nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag im Personenstandsregister bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen (in gerader Linie). Alle anderen müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen bzw. ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
 
Dies ist ein Auszug der vielen Tätigkeiten eines Standesbeamten/einer Standesbeamtin. Es gibt noch viele weitere Aufgaben und Herausforderungen die zu meistern sind, wie Nachbeurkundungen, Namensänderungen, Kirchenaustritte, öffentliche Beglaubigungen, Mitwirkung in Nachlasssachen, Vaterschaftsanerkennungen usw.
 
Für alle standesamtlichen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen vom Standesamt Durmersheim unter der Telefon-Nr. 07245/920-221 gerne zur Verfügung.
 
Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
 
Ihr Team vom Standesamt in Durmersheim


Das Friedhofsamt stellt sich vor

"Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt." (Bertolt Brecht) Friedhöfe - sie sind als letzte Ruhestätte der Verstorbenen, als Orte des Gedenkens und Trauerns, als Plätze der Stille und Besinnung, aber auch des Kraftschöpfens wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens einer Gemeinde.
Das Friedhofsamt der Gemeinde Durmersheim verwaltet die 3 Friedhöfe, den Neuen Friedhof am Oberwald, den Alten Friedhof in der Ortsmitte und den Friedhof Würmersheim.


Der Tod ist in unserer Gesellschaft oft ein Tabuthema. Angehörige, die sich aufgrund eines Sterbefalles in der Familie plötzlich mit diesem Thema beschäftigen müssen, haben meist viele Fragen und müssen kurzfristig schwere Entscheidungen treffen. In dieser schwierigen Zeit möchte die Gemeinde Durmersheim die Angehörigen - neben dem beauftragten Bestattungsunternehmen - bestmöglich unterstützen, für eine angemessene, pietät- und würdevolle Bestattung zu sorgen. Ein ganz wichtiger Punkt dabei ist die Beratung der Hinterbliebenen bei der Wahl und dem Erwerb des richtigen Grabes.
Darüber hinaus möchte die Gemeinde aber auch die Menschen informieren, die schon zu Lebzeiten Vorsorge treffen möchten.
Dazu kommen eine ganze Reihe von Verwaltungsaufgaben, die ihren Ursprung im Bestattungsgesetz oder in der Friedhofsordnung haben und die der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Friedhofsbetriebes aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht dienen. Die hierzu notwendigen Verwaltungstätigkeiten umfassen u.a. die Bewilligung von Aufstellungsanträgen für Grabmäler, die Genehmigung oder Ablehnung von Umbettungsanträgen, die Sorge dafür, dass die Grabstätten gepflegt werden, die Einhaltung der Regelungen zum Thema Sicherheit auf den Friedhöfen oder die Einhaltung der Ruhe- bzw. Nutzungsfristen. Des Weiteren werden Aufgaben nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber von Kriegs- und Gewaltherrschaftsopfern wahrgenommen.
Innerhalb eines Jahres werden auf den Durmersheimer Friedhöfen ca. 80 - 100 Bestattungen durchgeführt.
Für Erdbestattungen gibt es auf allen Friedhöfen die Möglichkeiten ein Reihengrab, Einzel- bzw. Doppelgrab - als letzte Ruhestätte für die verstorbene Person auszuwählen. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Urnenbestattung, z.B. in Urnenreihen- oder Wahlgräbern zur Selbstpflege auf allen Friedhöfen oder im gärtnerbetreuten Grabfeld auf dem Alten Friedhof und dem Friedhof in Würmersheim. Dort gibt es auch Urnengemeinschaftsgrabstätten. In diesen Grabfeldern muss ein Pflegevertrag mit der Genossenschaft der Badischen Friedhofsgärtner abgeschlossen werden.

Auf dem Friedhof in Würmersheim ist die Urnenbestattung in Urnenstelen möglich, auf dem Neuen Friedhof gibt es die Möglichkeit der anonymen Urnenbestattung. Kindergräber stehen auf dem Neuen Friedhof am Oberwald und auf dem Friedhof Würmersheim zur Verfügung.
Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Durmersheim ist zu folgenden Zeiten für Sie da: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, wir sind unter der Telefonnummer 920-223 für Sie erreichbar.



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Rathausplatz 1
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Telefon 07245 920 - 0
E-Mail: info@durmersheim.de

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Badener Straße 57
76448 Durmersheim
Telefon 07245 920 - 150
E-Mail: rathauswuermersheim@durmersheim.de

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