Wir sind für Sie da!
Das Standesamt stellt sich vor
Die
Tätigkeiten der Mitarbeiter/innen eines Standesamtes sind sehr interessant, aber
auch auf Grund der Vielfältigkeit der Aufgaben und der verschiedenen zu
beachtenden Rechtsgebiete nicht zu unterschätzen.
Dennoch
ist es eine der schönsten Tätigkeiten überhaupt und wir hoffen, Sie mit unserer
Zusammenfassung etwas an unserer Begeisterung für diese Arbeit, teilhaben zu
lassen.
Um als
Standesbeamtin oder Standesbeamter überhaupt arbeiten zu können, ist es
Voraussetzung, an einem zweiwöchigen Grundlehrgang mit Prüfung an der Akademie
für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf teilzunehmen.
Ohne
diesen bestanden Lehrgang darf diese wunderschöne Tätigkeit nicht ausgeübt
werden. Ebenso besteht für Standesbeamten eine regelmäßige Fortbildungspflicht.
Wie kaum eine andere
Institution begleitet einen das Standesamt das ganze Leben. Egal ob bei einer
Geburt, bei einer Eheschließung oder im Falle eines Todes, man muss sich immer
an sein zuständiges Standesamt wenden.
Das erste Mal, dass ein
"Bürger" in Kontakt mit dem Standesamt kommt, ist bereits kurz nach seiner
Geburt. Dann wird am Geburtsort vom Standesamt die Geburt beurkundet und das
Meldeamt am Wohnort der Eltern des Neugeborenen wird automatisch über diese Geburt informiert.
Damit ist der neue Erdenbürger im Melderegister registriert.
Der Eheschließung geht
deren förmliche Anmeldung voraus. Bei
der Anmeldung der Ehe wird geprüft, ob die Ehe geschlossen werden kann oder ob evtl.
gesetzliche Ehehindernisse bestehen. Dies wird anhand der vorzulegenden
Unterlagen und Urkunden von den Standesbeamten geprüft.
Deshalb unsere Bitte und Empfehlung an Sie:
Erkundigen Sie sich vorab am besten
per E-Mail an standesamt@durmersheim.de welche Unterlagen bzw.
Urkunden in Ihrem speziellen Einzelfall benötigt werden. Nennen Sie uns in der Mail schon die
wichtigsten Daten beider Verlobten wie Staatsangehörigkeit, Geburtsort,
Familienstand, Vorehen, gemeinsame Kinder usw. Besitzt einer der Verlobten eine
ausländische Staatsangehörigkeit, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzliche
Dokumente (wie z. B. Ehefähigkeitszeugnis) aus dem Heimatstaat notwendig oder
eine Befreiung davon durch das zuständige Oberlandesgericht. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig,
welche Heiratspapiere Sie zur Anmeldung mitbringen müssen.

Im Alltag spielt es
heute keine Rolle mehr, welche Staatsangehörigkeit Partner haben. Bei der
geplanten Eheschließung schon. Denn dann gilt nicht nur das deutsche Eherecht.
Die materiellen Voraussetzungen der Eheschließung richten sich grundsätzlich
nach dem Heimatrecht des jeweiligen Verlobten. Wenn ein Paar mit zwei
unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten heiraten möchte, muss das Standesamt
nach diesen beiden Rechtsordnungen prüfen, ob Eheverbote vorliegen. Auch
religiöse und kulturelle Vorschriften, sowie die Anerkennung von ausländischen
Scheidungen für den deutschen Rechtsbereich dürfen nicht außer Acht gelassen
werden. Diese anspruchsvolle Prüfung durch die Standesbeamten ist jedes Mal
eine besondere Herausforderung.
Das
Standesamt Durmersheim ist mit ca. 40 Eheschließungen jährlich im Vergleich zu
den Nachbarstädten Karlsruhe, Rastatt oder Ettlingen denkbar klein.
Vielleicht
auch gerade deshalb ist es beim Standesamt Durmersheim möglich, bereits im
Vorfeld die Anmeldung zur Eheschließung und notwendige Vorgespräche in
entspannter und bürgernaher Atmosphäre durchzuführen.
Auch bei
der Traurede wird Wert darauf gelegt, persönliche Worte mit einfließen zu
lassen. Wir nehmen uns gerne die Zeit, um auf die individuelle Lebens- oder
Liebesgeschichte des Brautpaares einzugehen.
Das
Standesamt in Durmersheim ist an vier Vormittagen und an zwei Nachmittagen für
die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Freitags allerdings bleibt das Standesamt für
den normalen Publikumsverkehr geschlossen, damit den anstehenden Trauungen die
notwendige Aufmerksamkeit geschenkt werden kann. Es besteht aber auch die Möglichkeit während
der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses und an bestimmten Samstagen zu
heiraten. Die Verwaltung legt diesbezüglich schon zu Jahresbeginn die
Trausamstage fest und veröffentlicht sie auf der Homepage der Gemeinde.
Unser
Anspruch ist, dass die standesamtliche Trauung zu einem unvergesslichen
Ereignis für das Brautpaar wird.
Auch die Beurkundung
von Sterbefällen in Durmersheim wird von uns erledigt. Erfahrungsgemäß müssen
Sie sich nicht selbst um die Formalitäten kümmern, sondern das beauftragte Bestattungsunternehmen
übernimmt das für Sie. Bei Sterbefällen in Alten- und Pflegeheimen sowie
sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen
Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.
Eine weitere wichtige
Aufgabe des Standesamtes ist die Ausstellung von Urkunden. Sehr häufig müssen
nämlich bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um
z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus
gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten.
Aus den bei den
Standesämtern und im Zentralen Personenstandsregister geführten Registern
werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften/Ausdrucke und folgende Geburts-,
Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
ausgestellt. Diese können auch auf mehrsprachigen Vordrucken ausgestellt
werden.
Die
Personenstandsregister erhalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch
gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Die Erteilung von
Personenstandsurkunden kann nach dem Personenstandsgesetz nur von Personen
verlangt werden, auf die sich der Eintrag im Personenstandsregister bezieht,
sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen (in
gerader Linie). Alle anderen müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen bzw.
ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dies ist ein Auszug der
vielen Tätigkeiten eines Standesbeamten/einer Standesbeamtin. Es gibt noch
viele weitere Aufgaben und Herausforderungen die zu meistern sind, wie
Nachbeurkundungen, Namensänderungen, Kirchenaustritte, öffentliche
Beglaubigungen, Mitwirkung in Nachlasssachen, Vaterschaftsanerkennungen usw.
Für alle
standesamtlichen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen vom Standesamt
Durmersheim unter der Telefon-Nr. 07245/920-221 gerne zur Verfügung.
Wir freuen
uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Ihr Team vom
Standesamt in Durmersheim
Das Friedhofsamt stellt sich vor
"Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt." (Bertolt Brecht) Friedhöfe - sie sind als letzte Ruhestätte der Verstorbenen, als Orte des Gedenkens und Trauerns, als Plätze der Stille und Besinnung, aber auch des Kraftschöpfens wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens einer Gemeinde.
Das Friedhofsamt der Gemeinde Durmersheim verwaltet die 3 Friedhöfe, den Neuen Friedhof am Oberwald, den Alten Friedhof in der Ortsmitte und den Friedhof Würmersheim.

Der Tod ist in unserer Gesellschaft oft ein Tabuthema. Angehörige, die sich aufgrund eines Sterbefalles in der Familie plötzlich mit diesem Thema beschäftigen müssen, haben meist viele Fragen und müssen kurzfristig schwere Entscheidungen treffen. In dieser schwierigen Zeit möchte die Gemeinde Durmersheim die Angehörigen - neben dem beauftragten Bestattungsunternehmen - bestmöglich unterstützen, für eine angemessene, pietät- und würdevolle Bestattung zu sorgen. Ein ganz wichtiger Punkt dabei ist die Beratung der Hinterbliebenen bei der Wahl und dem Erwerb des richtigen Grabes.
Darüber hinaus möchte die Gemeinde aber auch die Menschen informieren, die schon zu Lebzeiten Vorsorge treffen möchten.
Dazu kommen eine ganze Reihe von Verwaltungsaufgaben, die ihren Ursprung im Bestattungsgesetz oder in der Friedhofsordnung haben und die der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Friedhofsbetriebes aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht dienen. Die hierzu notwendigen Verwaltungstätigkeiten umfassen u.a. die Bewilligung von Aufstellungsanträgen für Grabmäler, die Genehmigung oder Ablehnung von Umbettungsanträgen, die Sorge dafür, dass die Grabstätten gepflegt werden, die Einhaltung der Regelungen zum Thema Sicherheit auf den Friedhöfen oder die Einhaltung der Ruhe- bzw. Nutzungsfristen. Des Weiteren werden Aufgaben nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber von Kriegs- und Gewaltherrschaftsopfern wahrgenommen.
Innerhalb eines Jahres werden auf den Durmersheimer Friedhöfen ca. 80 - 100 Bestattungen durchgeführt.
Für Erdbestattungen gibt es auf allen Friedhöfen die Möglichkeiten ein Reihengrab, Einzel- bzw. Doppelgrab - als letzte Ruhestätte für die verstorbene Person auszuwählen. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Urnenbestattung, z.B. in Urnenreihen- oder Wahlgräbern zur Selbstpflege auf allen Friedhöfen oder im gärtnerbetreuten Grabfeld auf dem Alten Friedhof und dem Friedhof in Würmersheim. Dort gibt es auch Urnengemeinschaftsgrabstätten. In diesen Grabfeldern muss ein Pflegevertrag mit der Genossenschaft der Badischen Friedhofsgärtner abgeschlossen werden.
Auf dem Friedhof in Würmersheim ist die Urnenbestattung in Urnenstelen möglich, auf dem Neuen Friedhof gibt es die Möglichkeit der anonymen Urnenbestattung. Kindergräber stehen auf dem Neuen Friedhof am Oberwald und auf dem Friedhof Würmersheim zur Verfügung.
Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Durmersheim ist zu folgenden Zeiten für Sie da: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, wir sind unter der Telefonnummer 920-223 für Sie erreichbar.