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Aus der Mitte des Gemeinderates



Am Mittwoch, 17. Juni 2020, fand um 20 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Gemeindezentrum Würmersheim statt. Bei dieser Sitzung wurde folgende Tagesordnung abgearbeitet:


TOP 1:Einwohnerfrageviertelstunde

Es lagen keine Anfragen der Einwohner vor.


TOP 2:Ehrung eines verdienten Gemeinderates


Bürgermeister Augustin überreichte dem Mitglied der CDU-Fraktion Stephen Jung eine Auszeichnung des Gemeindetages Baden-Württemberg für zehn Jahre Zugehörigkeit zum Gemeinderat. CDU-Fraktionsvorsitzender Helmut Schorpp schloss sich an die Gratulationswünsche an. Die Wertschätzung die er sich erworben habe, spiegle sich auch darin wieder, dass er nach der Kommunalwahl im vergangenen Jahr vom Ratsgremium zu einem der vier Bürgermeister-Stellvertreter gewählt worden war.

TOP 3:Bebauungsplan "Westendstraße" - a) Billigung des  Entwurfs b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit c) Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger  öffentlicher Belange
In der GR-Sitzung am 20.12.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Westendstraße" gefasst.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Anlehnung an § 13a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Bauplätzen soll mit der vorliegenden Planung das bestehende Wohngebiet nach Westen erweitert werden. Der Planer stellte in Aussicht, dass der Beginn der Erschließungsarbeiten im kommenden Herbst stattfinden könne. GR Schorpp zog hieraus die Information, dass Privatleute etwa Mitte nächsten Jahres mit dem Bau beginnen können. Mit dem Bebauungsplan wird es auch eine Änderung an der Kreisstraße nach Au am Rhein geben, verdeutlichte der Planer nochmals. Diese werde am Ortseingang von Würmersheim in Höhe der Westendstraße leicht schwenken und mit einer Verkehrsinsel bestückt werden. Damit wolle man verhindernd, dass mit hoher Geschwindigkeit in den Ort gefahren wird. Der Entwurf wurde mit folgenden Beschlüssen abgeändert und mit 19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung zugestimmt.
Änderungen: 1.7 Zur Grundstücksgrenze ist mit Garagen und Carports ein Mindestabstand von 5 m einzuhalten (Einstimmige Zustimmung). 1.1 Unzulässig sind außerdem Schank- und Speisewirtschaften und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung; BM Augustin stimmte nicht mit). 2.2 Als Einfriedung zu öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einer Höhe von 1 m sind zulässig (17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung).
Dem Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger  öffentlicher Belange wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 4:Bebauungsplan Tiefgestade IV - a) Sachstandsbericht b) Beschluss der weiteren Vorgehensweise

Aus den Zusammenkünften des Arbeitskreises ergaben sich folgende Varianten:
- Variante a: Klassische Variante
- Variante b: Nachhaltige Variante
- Variante c: Variante Arbeitskreis
In allen Varianten sind Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienbauten vorgesehen, im klassischen Modell zusätzlich Reihenhäuser. Die Anzahl der Wohneinheiten liegen zwischen 146 und 173.
Bürgermeister Augustin bekräftigte, dass der Arbeitskreis vom Gemeinderat eingesetzt worden sei um eine gute Alternative Variante zu erstellen. Dieses Vorgehen sollte mit Vertrauen gestützt werden.
In der GR-Sitzung am 19.02.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) beschlossen. Ziel dieser frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit war die Einbeziehung der Bürgerschaft um aus deren Sicht die zu präferierende Variante in Erfahrung zu bringen.
Durch die Corona-Pandemie konnte die Offenlage zunächst nicht durchgeführt werden und ist auch zum aktuellen Zeitpunkt nur sehr schwierig umzusetzen.
Die SPD habe sich aus dem Arbeitskreis zurückgezogen, teilte GR J. Tritsch mit. Da sich die Planung von der ursprünglich angedachten Nachhaltigen Variante entferne, möglichst viele Wohneinheiten auf möglichst wenig versiegelter Fläche zu erschaffen.
GR R. Enderle beantragte alle drei Entwürfe in die öffentliche Beteiligung zu schicken, damit sich vor allem die Eigentümer mit den unterschiedlichen Ideen befassen können.
Der Antrag wurde mit 10 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

TOP 5:Kommunales Energiemanagement (KEM) a) Einführung des Kommunalen Energiemanagements  b) Vergabe des Kommunalen Energiemanagements
Auf Antrag von GR Jung wurde der Tagesordnungspunkt, mit 18 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, vertagt.


TOP 6:Corona-Pandemie - Sachstandsbericht für die Gemeinde Durmersheim

Hauptamtsleiterin Hertweck berichtete in der Sitzung über die Entwicklung und den aktuellen Sachstand der Corona-Pandemie für die Gemeinde Durmersheim. Ergänzt wurden die Ausführungen von Rechnungsamtsleiterin Dettling-Schenkel, die eine erste Einschätzung zu den finanziellen Auswirkungen gab. Seit Anfang März erfolgte die Information der Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung mit mehreren Rundschreiben, es wurden schrittweise Maßnahmen zum Infektionsschutz ergriffen. Ziel war immer, die Verwaltung auch bei Auftreten eines Infektionsfalles lauffähig zu halten. Zeitweise wurde hierfür nach Schichtplänen gearbeitet, außerdem wurden Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel bestellt. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgte über Bürgerbriefe auf der Homepage und im Gemeindeanzeiger. Hierüber wurden auch regelmäßig seit Anfang März Hygienehinweise, die aktuellsten Corona-Verordnungen und weitere Hinweise rund um das Corona-Geschehen publiziert. Der DRK-Ortsverband richtete einen Einkaufsservice für Bürger/innen in Quarantäne ein. In den Kindertageseinrichtungen, Horten und Schulen wurde eine Notbetreuung errichtet, die die Betreuungszeiten abgedeckt hat, zu denen die Kinder vor Corona in der jeweiligen Einrichtung betreut wurden. Der Bickesheimer Markt, sowie der Verkaufsoffene Sonntag und die Aktion "Durmersheim blüht auf" mussten abgesagt werden. Sporthallen wurden geschlossen und der Trainings- und Probebetrieb der Verein musste eingestellt werden. Auch Spielplätze wurden gesperrt. Es galt, Regelungen für Trauerfeiern, Beisetzungen und Trauungen umzusetzen, die sich in den letzten Wochen mehrfach verändert hätten. Der Betrieb von Einrichtungen/Geschäften/Gaststätten musste schrittweise bis hin zu einer vollständigen Schließung eingeschränkt werden. Im Jugendhaus wurde eine Infektpraxis der Durmersheimer Ärzteschaft eingerichtet. Das Familienbüro organisierte einen Einkaufsservice für Senioren und Seniorinnen. Mit Blick auf die Regelungen für Großveranstaltungen musste der Termin für das Bäretriewerfescht verschoben werden. Auch das kommunalpolitische Geschehen musste eine Zwangspause einlegen, die Gemeinderatssitzung am 01.04.2020 wurde abgesagt. Ende März gab es 13 Corona-Fälle in Durmersheim. Über den Gemeindeanzeiger und die Website lokalhelden-bw wurde ein Aufruf für die Durmersheimer Betriebe gestartet, die mit neuen Vertriebswegen und  innovativen Ideen auch während der vorübergehenden Schließungen weiterhin für ihre Kunden da waren.
Mit den ersten Schritten des Lockdowns können seit dem 20.04.2020 alle Rathausangelegenheiten nach vorheriger Terminvereinbarung wieder erledigt werden. Die Notbetreuung wurde ab dem 27.04.2020 erweitert und Gremiumssitzungen wieder aufgenommen. Der Gemeinderat entschied, die Elternbeiträge für April, Mai und Juni zu erlassen. Lediglich für die Notbetreuung und den Einstieg in die Regelbetreuung sollen Beiträge in reduziertem Umfang erhoben werden.
Anfang Mai durften 06.05.2020 durften die Abschlussklassen wieder mit Einschränkungen an die Schulen zurückkehren. Hier galt es, die Hygienevorschriften bezogen auf die Pandemie und Einbahnstraßenregelungen in den Schulen umzusetzen. Der Einzelhandel durfte unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche öffnen. Auch Veranstaltungen und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind unter besonderen Auflagen wieder gestattet, genauso durften auch Friseurbetriebe und Fußpflegeeinrichtungen wieder öffnen Die Öffentlichen Spielplätze durften ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Gianna Pazicky erfreut unsere Kindertageseinrichtungen mit einem Buch für Kinder in Corona-Zeiten. Mitte Mai wurde die letzte Frage des Heimaträtsels veröffentlicht, mit der Josef Tritsch die Leserinnen und Leser mit interessanten Beiträgen zur Geschichte Durmersheims über mehrere Wochen hinweg durch die Corona-Zeit begleitet hat. Der Einstieg in den reduzierten Regelbetrieb an den Kitas wurde zum 25.05.2020 umgesetzt.
Das Freibad öffnete trotz des knappen Vorlaufs von nur anderthalb Tagen nach Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung zum 06.06.2020 unter den strengen Vorgaben des Landes mit einem Probebetrieb (einschließlich vorheriger Online-Registrierung).
Die Betreuung der Senioren fand durch Briefe, Fenstergespräche und Telefonate durch Frau Lydia Bertsch vom Seniorenbüro statt. Seit Beginn der Corona-Veröffentlichungen im Gemeindeanzeiger wurden Bastelideen für Kinder veröffentlicht.
Die Schulsozialarbeiter und das Jugendhaus boten telefonische und digitale Dienstleistungen an.
Insgesamt wurden 18 Personen von Durmersheim wegen Corona-Verstößen verwarnt.
 
 
Aktuell beschäftigt die Verwaltung die Umsetzung der weiteren Corona-Verordnungen. Themen wie die weitere Öffnung des Rathauses, die Wiederaufnahme des Betriebs an den Kitas und Schulen, die Hortbetreuung Sommerferien, der Ferienspaß 2020, die Wiederaufnahme des Probe-/Trainingsbetriebs von Vereinen, die Möglichkeiten zur  Vermietung der Waldhütten, der Umgang mit Veranstaltungen ab September bzw. ggf. erst ab November stehen neben täglich neuen Anfragen auf der Agenda. Trotz der Lockerungen sei man noch längst nicht im Normalmodus angekommen.
 
Insgesamt sei Durmersheim trotz der sehr dynamischen Entwicklung und der sich stetig verändernden Rechtslage und Rahmenbedingungen bislang verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen.
Die Verwaltung dankte für die Unterstützung.
 
Frau Dettling-Schenkel wies abschließend darauf hin, dass sich bei den Finanzen unter anderem Mindererträge durch die Änderung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, den Einnahmeausfall bei den Betreuungseinrichtungen und den Gebührenausfall Freibad ergeben. Dem stehen corona-bedingte Mehrausgaben z.B., für Schutzausrüstung entgegen. Sie verwies auf einen Zwischenbericht zum Haushalt, der in der nächsten Gemeinderatssitzung abgegeben werde und hierauf dann noch detaillierter eingegangen werde.


TOP 7:Erweiterung Freisitz "Sahara Miami Beach" (Shisha&Cocktail Bar)

In der GR-Sitzung am 22.07.2015 wurde dem Antrag des Betreibers auf Sondernutzung am Gehweg zum Betrieb eines Freisitzes zugestimmt. Mit Schreiben vom 26.8.2015 wurde die Erlaubnis zum Betrieb des Freisitzes vom LRA erteilt. Der Freisitz hatte eine Größe von 5 x 2,50 m.
Nun hat der Betreiber über das Landratsamt Rastatt einen Antrag auf Erweiterung der Erlaubnis um einen Freisitz gestellt. Entgegen dem bisher genehmigten Freisitz entlang der Straße sollen zwei Freisitze dann direkt am Gebäude ausgewiesen werden. Bei dem Freisitz (10 m x 1,20 m) mit 4 Tischen beträgt die Durchgangsbreite lt. Plan für Fußgänger, Rollstuhlfahrer etc. 1,37 m. Die Maße wurden überprüft. Durch die Genehmigung des neuen Freisitzes entfällt die vom 22.07.2015. Aufgrund der exponierten Lagen (gegenüber dem betreuten Wohnen) wird die Beschränkung zur Nutzung des Freisitzes bis 22.00 Uhr weiterhin erfolgen.
GR Enderle schlägt vor die Genehmigung befristet auf ein Jahr zu bewilligen. Dem Antrag wurde mit 16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.


TOP 8:Neuer Termin Bäretriewerfescht

Aufgrund der Corona-Pandemie sind Veranstaltungen mit über 100 Personen bis Ende August 2020, nach der CoronaVO Veranstaltungen vom 29.05.2020, untersagt. Daher kann auch das für den 18. und 19. Juli 2020 geplante Bäretriewerfescht nicht stattfinden.
Nachdem eine Verschiebung des Festes auf einen späteren Termin in diesem Jahr angesichts der unsicheren Entwicklungen nicht sinnvoll erscheint, wird einstimmig beschlossen, das Fest um ein Jahr zu verschieben auf den 17. und 18. Juli 2021.


TOP 9: Kinderbetreuung - a) Erlass der Gebühren für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung, der Beiträge für das Mittagessen sowie des Eigenanteils der Eltern für die Schülerbeförderung für Juni 2020  b) Beschluss über die Festsetzung von Betreuungsgebühren für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung ab April 2020 sowie den sukzessiven Einstieg in die Regelbetreuung ab 25.05.2020

a) Mit der Corona Verordnung von 2. Juni 2020 war weiterhin ein regulärer Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen untersagt. In den Kindertagesstätten lief seit 25. Mai lediglich ein sukzessiver Einstieg in die Regelbetreuung bei einer Gesamtauslastung von 50 % des Normalbetriebs.
Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage die Betreuungsgebühren sowie die Beiträge für die Mittagsverpflegung für den Monat Juni nochmals ausgesetzt. Eine Entscheidung über den Erlass obliegt dem Gemeinderat. Der Gemeinderat stimmte einstimmig einem Erlass der Gebühren auch für Juni zu.
 
b) Für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen erfolgte seit 17. März 2020 eine Notbetreuung.
Seit dem 27. April 2020 erfolgt gemäß Corona-Verordnung eine erweiterte Notbetreuung. Der Teilnehmerkreis der Berechtigten wurde erweitert, indem u.a. auch Eltern mit präsenzpflichtigen Berufen miteinbezogen wurden.
Die Notbetreuung erfolgte bedarfsorientiert, d.h. in der Regel zu den Zeiten, zu denen das Kind auch vorher in der Einrichtung betreut wurde. In vielen Fällen wurde die Betreuung - auch aus Sorge um den Infektionsschutz - von den Eltern jedoch nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen, sondern nur an den Tagen, an denen die Eltern arbeitsbedingt die Betreuung nicht selbst übernehmen konnten.
Zum 25. Mai 2020 wurde schließlich der sukzessive Einstieg in den Regelbetrieb umgesetzt, nach der die Gemeinde in Abstimmung mit der Verrechnungsstelle als Trägervertreter der kirchlichen Kindergärten alle Kinder zumindest tageweise in die Einrichtungen zurückgeholt hat. Ziel war es, allen Eltern zumindest eine teilweise Entlastung zu bieten und den Kindern die Möglichkeit zum Austausch mit Gleichaltrigen zu geben.
Sowohl für die Notbetreuung als auch die sukzessive Regelbetreuung wurde der Festsetzung der Elternbeiträge in der Sitzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig  zugestimmt.
Die Verwaltung schlug eine tageweise Abrechnung vor. Grundlage für die Abrechnung ist die Gebühr - abzüglich Mittagessen - für das Betreuungsmodell VÖ I der jeweiligen Altersklasse nach der Gebührensatzung (U2, U3, Ü3). Die dort jeweils angegebenen Monatssätze wurden ausgehend von 20 Betreuungstagen im Monat auf Tagessätze heruntergerechnet. Die Abrechnung der Notbetreuung erfolgt ebenfalls auf dieser Grundlage mit dem Zusatz, dass maximal der Monatsbetrag zu bezahlen ist, der für das Kind (ohne Mittagessen) als Gebühr für den jeweiligen Monat im regulären Kindergartenbetrieb angefallen wäre. Damit ist gewährleistet, dass Eltern nicht mehr bezahlen müssen als in Zeiten "ohne Corona".
Die Abrechnung der Notbetreuung erfolgt ab April 2020, die Abrechnung der Regelbetreuung ab dem 25. Mai 2020. Der Geschwisterbonus wird berücksichtigt. Schließtage werden nicht berechnet.
 
Als familienfreundliche Kommune ist es der Gemeinde Durmersheim wichtig, dass eine Gleichbehandlung bei allen Kindertageseinrichtungen, also kommunalen und konfessionellen, erfolgt. Die Verrechnungsstelle teilte der Gemeinde mit, dass sie u.a. durch eingesparte Personalkosten, da nicht alle Stellen aktuell besetzt seien und die Übernahme der Einnahmeausfälle für April und Mai durch die Gemeinde für Juni maximal 10.000 € ihrer Gebührenausfälle übernehmen könne, deshalb stimmte der Gemeinderat einer Erstattung der Einnahmeausfälle bei Übernahme von 10.000 € Eigenanteil durch die Verrechnungsstelle mit 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, zu.



TOP 10:Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung  a) der Gemeinde Durmersheim und  b) des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Aufgrund der noch nicht vorhersehbaren Auswirkungen der Corona Krise, habe man im Vorfeld besprochen auf die üblichen Haushaltsreden zu verzichten. Der Entwurf des Finanzplans wurde am 19.02.2020 vorgestellt. Die Erträge im Ergebnishaushalt betragen rund 30,34 Mio. €, mit den Aufwendungen von 31,43 Mio. € ergibt sich ein Defizit von 1,09 Mio. €.
Durch einen Finanzierungsmittelbedarf durch Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt wird eine Kreditaufnahme von 3 Mio. € getätigt und eine Entnahme aus Liquiditätsrücklagen von rund 3,8 Mio. €. Es wurde eine Verpflichtungsermächtigung von 3,39 Mio. € beantragt um einen Vorgriff auf 2021 zu haben, um in dieser Höhe Verträge abschließen zu können. Kassenkredite und Steuersätze bleiben wie im Vorjahr.
Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung wurde ein negatives Ergebnis von 91.150 € veranschlagt, dieses wird aus positiven Überschüssen aus Vorjahresergebnissen ausgeglichen. Es wird eine Kreditaufnahme von 802.500€ getätigt um Kassenkredite an die Gemeinde zurückzuführen. Kassenkredite sind mit 800.000 € vorgesehen


TOP 11:Krisenplan Waldbrand

In den vergangenen drei Jahren waren die Sommer alle außerordentlich trocken. Die Waldbrandgefahr war jedes Jahr auf höchster Stufe (Stufe V), auch in der letzten Mai Woche 2020 war diese wieder mit der zweithöchsten Stufe (IV) als "Hoch" eingestuft.
Im Hardtwald sind aufgrund der Trockenheit viele Bäume abgestorben, was zusätzlich die Waldbrandgefahr erhöht.
Durch die Klimaveränderung ist auch zukünftig mit heißen Sommern zu rechnen. Aus der Regionalplanung des Regionalverbandes "Mittlerer Oberrhein" ist bekannt, dass zukünftig über 50 Hitzetage/a (30°C) in der Oberrheinebene erwartet werden.
 
Durch die Zunahme der Trockenheit wird die Waldbrandgefahr zunehmen. Zur Vorbereitung auf derartige Schadensereignisse wurde ein "Krisenplan Waldbrand" als Entwurf gefertigt.
Hauptbestandteil dieses Krisenplanes ist eine Erfassung der möglichen Wasserentnahmestellen für die Bereitstellung von Löschwasser.
Diese Wasserentnahmestellen wurden in Zusammenarbeit mit den Landwirten erhoben und durch das Vermessungsbüro Klein vermessen. Dabei zeigte sich, dass die Situation auf der Hardt als gut zu bezeichnen ist. Nicht erfasst wurden die Gewässer auf unserer Gemarkung (Baggerseen, Federbach, Alter Federbach und Gießengraben). Dies ist den vorhandenen Brunnen der Landwirte zu verdanken, die für ihre Sonderkulturen Erdbeeren und Spargel entsprechende Bewässerungssysteme aufgebaut haben. Im Tiefgestade gibt es keinen vergleichbaren Tiefbrunnen oder Versorgungssysteme. Dort ist eine Löschwasserentnahme nur aus dem kommunalen Netz oder dem Alten Federbach/Gießengraben möglich. Dem Krisenplan wurde einstimmig zugestimmt.


TOP 12:Billigung der Stellungsnahme zur Wasserrichtlinie - Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Wasserrahmenrichtline (WRRL) verfolgt das Ziel einen guten Zustand der  Oberflächenwasserkörper herzustellen bzw. zu erhalten. Hierzu werden Maßnahmenprogramme erstellt, welche in drei Bewirtschaftungszyklen (2009-2015, 2016-2021, 2022-2027) umgesetzt werden. Grundlage der Maßnahmenpläne ist die Erfassung der Belastungen, sowie die Bewertung der Gewässer (u.a. ökologischer & chemischer Zustand, Hydromorphologie). Zudem ist auch die Betrachtung des Grundwassers, Regenwassers und des Abwassers, beispielsweise aus Kläranlagen ein Bestandteil.
Die Bestandserfassung in Durmersheim bezieht sich vorrangig auf den Federbach und den Federbachkanal. Diese ergab 2004/5 einen schlechten und belasteten Zustand des Federbachs. Zudem ist er im Bereich des Federbachkanals in seiner Gewässerstruktur stark verändert.
Daraufhin wurden 2009 im Rahmen des Gewässerentwicklungsprojekts Federbachniederung Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung (u.a. südlich der "Mühle Walz") umgesetzt. Für den zweiten Bewirtschaftungszyklus wurden weitere Untersuchungen durchgeführt, die einen insgesamt unbefriedigenden ökologischen Zustand, sowie Defizite in der Hydromorphologie (Durchlässigkeit, Gewässerstruktur) und einen erhöhten Quecksilbergehalt ergaben. Der Federbach soll demnach durch weitere Strukturaufwertungen im Gewässer und Gewässerverschwenkungen aufgewertet werden.
Die Durchführung einer solchen Maßnahme wurde nun dem Regierungspräsidium Karlsruhe im  Zuge des Ausgleichs "Polder Bellenkopf/Rappenwort"  durch die Gemeinde Durmersheim gestattet.
Bei den Maßnahmenprogrammen wird auch das durch Kläranlagen eingeleitete Wasser berücksichtigt. Die Untersuchungen ergaben, dass durch die Kläranlage GVV Durmersheim KLA Au am Rhein zu viel Phosphat eingetragen wird. Dieser Phosphatgehalt soll gesenkt werden.
Außerdem sollen an Regenwasserbehandlungsanlagen Messungen zum Entlastungsverhalten durchgeführt werden.
Für die Erstellung des aktualisierten Maßnahmenkatalogs für den dritten Bewirtschaftungszyklus wurden die Träger öffentlicher Belange um eine vorzeitige Stellungnahme gebeten. Diese werden bei der Erarbeitung der neuen Maßnahmen berücksichtigt. Nach Fertigstellung erfolgt eine weitere Beteiligung. Die Gemeinde Durmersheim hat ihre Stellungnahme abgegeben. Der Gemeinderat stimmte der Stellungnahme einstimmig zu.


TOP 13:Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse
Bürgermeister Augustin verwies auf den Aushang.


TOP 14:Information und Anfragen

Bürgermeister Augustin informierte, dass die Ausschreibung für die Vergabe des diesjährige Umweltpreises nicht stattfinden werde.
Er gibt bekannt eine Eilentscheidung über die Höhe der Eintrittspreise für das Freibad getroffen zu haben um das Schwimmbad eröffnen zu können.
Er bittet um Beachtung, dass es sich bei dem Gelände des Waldkindergartens um nicht öffentliches Gelände handele, da es in letzter Zeit öfter vorkam, dass dieses vermüllt wurde.
GR Dunz erkundigte sich, ob es an der Gemeinde liege, wann Musik- und Gesangsvereine wieder proben dürfen.
BM Augustin erklärt, dass diese Entscheidung nicht in der Hand der Gemeinde liege sondern von der CoronaVO abhängig sei.
GR Neu frägt an, ob es eine Auflistung gebe, die besage wann ein Hund einen Maulkorb tragen müsse.
BM Augustin regt an dieses schriftlich zu beantworten, da es ein sehr komplexes Thema sei. Er fügt hinzu, dass man einen Feldschütz zum 01.07. eingestellt habe, der sich beispielsweise um wilden Müll, außerdem auch um frei laufende Hunde auf den Feldern kümmern werde.


TOP 15:Einwohnerfrageviertelstunde

Ein Bürger regt an, dass in den vergangenen Jahren im Haushalt wie auch dieses Jahr ein Bedarf von 380.050€ veranschlagt sind. Dies könne nicht sein, da diese Generation eine der Generation ist die viel vererbt bekommen, aber wenig Gebühren bezahlen.
BM Augustin erklärt, dass die Gebühren kalkuliert werden und nach dieser Kalkulation die Gebühren festgesetzt werden.

Die Sitzung endete um 23:30 Uhr.







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