Aus der Mitte des Gemeinderates
Am Mittwoch, 17. Juni 2020, fand um 20 Uhr eine öffentliche
Sitzung des Gemeinderates im Gemeindezentrum Würmersheim
statt. Bei dieser Sitzung
wurde folgende Tagesordnung abgearbeitet:
TOP 1:Einwohnerfrageviertelstunde
Es lagen
keine Anfragen der Einwohner vor.
TOP 2:Ehrung eines verdienten
Gemeinderates
Bürgermeister
Augustin überreichte dem Mitglied der CDU-Fraktion Stephen Jung eine
Auszeichnung des Gemeindetages Baden-Württemberg für zehn Jahre Zugehörigkeit zum
Gemeinderat. CDU-Fraktionsvorsitzender Helmut Schorpp schloss sich an die
Gratulationswünsche an. Die Wertschätzung die er sich erworben habe, spiegle
sich auch darin wieder, dass er nach der Kommunalwahl im vergangenen Jahr vom
Ratsgremium zu einem der vier Bürgermeister-Stellvertreter gewählt worden war.
TOP 3:Bebauungsplan
"Westendstraße" - a) Billigung des
Entwurfs b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit c) Beschluss
zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
In der GR-Sitzung am 20.12.2017 wurde
der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Westendstraße" gefasst.
Das Bebauungsplanverfahren wird im
beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Anlehnung an § 13a BauGB
durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Aufgrund der anhaltenden Nachfrage
nach Bauplätzen soll mit der vorliegenden Planung das bestehende Wohngebiet
nach Westen erweitert werden. Der Planer stellte in Aussicht, dass der Beginn
der Erschließungsarbeiten im kommenden Herbst stattfinden könne. GR Schorpp zog
hieraus die Information, dass Privatleute etwa Mitte nächsten Jahres mit dem
Bau beginnen können. Mit dem Bebauungsplan wird es auch eine Änderung an der
Kreisstraße nach Au am Rhein geben, verdeutlichte der Planer nochmals. Diese
werde am Ortseingang von Würmersheim in Höhe der Westendstraße leicht schwenken
und mit einer Verkehrsinsel bestückt werden. Damit wolle man verhindernd, dass
mit hoher Geschwindigkeit in den Ort gefahren wird. Der Entwurf wurde mit
folgenden Beschlüssen abgeändert und mit 19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1
Enthaltung zugestimmt.
Änderungen: 1.7 Zur Grundstücksgrenze
ist mit Garagen und Carports ein Mindestabstand von 5 m einzuhalten
(Einstimmige Zustimmung). 1.1 Unzulässig sind außerdem Schank- und
Speisewirtschaften und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke (18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung; BM Augustin
stimmte nicht mit). 2.2 Als Einfriedung zu öffentlichen Verkehrsflächen bis zu
einer Höhe von 1 m sind zulässig (17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung).
Dem Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde einstimmig
zugestimmt.
TOP 4:Bebauungsplan Tiefgestade
IV - a) Sachstandsbericht b) Beschluss der weiteren Vorgehensweise
Aus den Zusammenkünften des Arbeitskreises
ergaben sich folgende Varianten:
- Variante a: Klassische Variante
- Variante b: Nachhaltige Variante
- Variante c:
Variante Arbeitskreis
In allen Varianten
sind Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienbauten vorgesehen, im klassischen
Modell zusätzlich Reihenhäuser. Die Anzahl der Wohneinheiten liegen zwischen
146 und 173.
Bürgermeister
Augustin bekräftigte, dass der Arbeitskreis vom Gemeinderat eingesetzt worden
sei um eine gute Alternative Variante zu erstellen. Dieses Vorgehen sollte mit
Vertrauen gestützt werden.
In der GR-Sitzung am
19.02.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung der
Öffentlichkeit (Offenlage) beschlossen. Ziel dieser frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit war die Einbeziehung der Bürgerschaft um aus deren Sicht die
zu präferierende Variante in Erfahrung zu bringen.
Durch die
Corona-Pandemie konnte die Offenlage zunächst nicht durchgeführt werden und ist
auch zum aktuellen Zeitpunkt nur sehr schwierig umzusetzen.
Die SPD habe sich aus
dem Arbeitskreis zurückgezogen, teilte GR J. Tritsch mit. Da sich die Planung
von der ursprünglich angedachten Nachhaltigen Variante entferne, möglichst
viele Wohneinheiten auf möglichst wenig versiegelter Fläche zu erschaffen.
GR R. Enderle
beantragte alle drei Entwürfe in die öffentliche Beteiligung zu schicken, damit
sich vor allem die Eigentümer mit den unterschiedlichen Ideen befassen können.
Der
Antrag wurde mit 10 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.
TOP 5:Kommunales
Energiemanagement (KEM) a) Einführung des Kommunalen Energiemanagements b) Vergabe des Kommunalen Energiemanagements
Auf Antrag von GR Jung wurde der
Tagesordnungspunkt, mit 18 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, vertagt.
TOP 6:Corona-Pandemie -
Sachstandsbericht für die Gemeinde Durmersheim
Hauptamtsleiterin Hertweck berichtete in der Sitzung über die Entwicklung und den aktuellen
Sachstand der Corona-Pandemie für die Gemeinde Durmersheim. Ergänzt wurden die
Ausführungen von Rechnungsamtsleiterin Dettling-Schenkel, die eine erste
Einschätzung zu den finanziellen Auswirkungen gab. Seit Anfang März erfolgte
die Information der Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung mit mehreren Rundschreiben,
es wurden schrittweise Maßnahmen zum Infektionsschutz ergriffen. Ziel war
immer, die Verwaltung auch bei Auftreten eines Infektionsfalles lauffähig zu
halten. Zeitweise wurde hierfür nach Schichtplänen gearbeitet, außerdem wurden
Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel bestellt. Die Öffentlichkeitsarbeit
erfolgte über Bürgerbriefe auf der Homepage und im Gemeindeanzeiger. Hierüber
wurden auch regelmäßig seit Anfang März Hygienehinweise, die aktuellsten
Corona-Verordnungen und weitere Hinweise rund um das Corona-Geschehen
publiziert. Der DRK-Ortsverband richtete einen Einkaufsservice für Bürger/innen
in Quarantäne ein. In den Kindertageseinrichtungen, Horten und Schulen wurde
eine Notbetreuung errichtet, die die Betreuungszeiten abgedeckt hat, zu denen
die Kinder vor Corona in der jeweiligen Einrichtung betreut wurden. Der Bickesheimer
Markt, sowie der Verkaufsoffene Sonntag und die Aktion "Durmersheim blüht auf"
mussten abgesagt werden. Sporthallen wurden geschlossen und der Trainings- und
Probebetrieb der Verein musste eingestellt werden. Auch Spielplätze wurden gesperrt.
Es galt, Regelungen für Trauerfeiern, Beisetzungen und Trauungen umzusetzen,
die sich in den letzten Wochen mehrfach verändert hätten. Der Betrieb von Einrichtungen/Geschäften/Gaststätten
musste schrittweise bis hin zu einer vollständigen Schließung eingeschränkt
werden. Im Jugendhaus wurde eine Infektpraxis der Durmersheimer Ärzteschaft eingerichtet.
Das Familienbüro organisierte einen Einkaufsservice für Senioren und
Seniorinnen. Mit Blick auf die Regelungen für Großveranstaltungen musste der
Termin für das Bäretriewerfescht verschoben werden. Auch das kommunalpolitische
Geschehen musste eine Zwangspause einlegen, die Gemeinderatssitzung am
01.04.2020 wurde abgesagt. Ende März gab es 13 Corona-Fälle in Durmersheim.
Über den Gemeindeanzeiger und die Website lokalhelden-bw wurde ein Aufruf für
die Durmersheimer Betriebe gestartet, die mit neuen Vertriebswegen und innovativen Ideen auch während der
vorübergehenden Schließungen weiterhin für ihre Kunden da waren.
Mit den ersten Schritten des Lockdowns können
seit dem 20.04.2020 alle Rathausangelegenheiten nach vorheriger
Terminvereinbarung wieder erledigt werden. Die Notbetreuung wurde ab dem 27.04.2020
erweitert und Gremiumssitzungen wieder aufgenommen. Der Gemeinderat entschied,
die Elternbeiträge für April, Mai und Juni zu erlassen. Lediglich für die
Notbetreuung und den Einstieg in die Regelbetreuung sollen Beiträge in
reduziertem Umfang erhoben werden.
Anfang Mai durften
06.05.2020 durften die Abschlussklassen wieder mit Einschränkungen an die
Schulen zurückkehren. Hier galt es, die Hygienevorschriften bezogen auf die
Pandemie und Einbahnstraßenregelungen in den Schulen umzusetzen. Der
Einzelhandel durfte unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche öffnen. Auch
Veranstaltungen und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind unter
besonderen Auflagen wieder gestattet, genauso durften auch Friseurbetriebe und
Fußpflegeeinrichtungen wieder öffnen Die Öffentlichen Spielplätze durften
ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Gianna Pazicky erfreut unsere
Kindertageseinrichtungen mit einem Buch für Kinder in Corona-Zeiten. Mitte Mai wurde
die letzte Frage des Heimaträtsels veröffentlicht, mit der Josef Tritsch die
Leserinnen und Leser mit interessanten Beiträgen zur Geschichte Durmersheims über
mehrere Wochen hinweg durch die Corona-Zeit begleitet hat. Der Einstieg in den
reduzierten Regelbetrieb an den Kitas wurde zum 25.05.2020 umgesetzt.
Das Freibad öffnete trotz
des knappen Vorlaufs von nur anderthalb Tagen nach Veröffentlichung der
entsprechenden Verordnung zum 06.06.2020 unter den strengen Vorgaben des Landes
mit einem Probebetrieb (einschließlich vorheriger Online-Registrierung).
Die Betreuung der Senioren
fand durch Briefe, Fenstergespräche und Telefonate durch Frau Lydia Bertsch vom
Seniorenbüro statt. Seit Beginn der Corona-Veröffentlichungen im
Gemeindeanzeiger wurden Bastelideen für Kinder veröffentlicht.
Die Schulsozialarbeiter und
das Jugendhaus boten telefonische und digitale Dienstleistungen an.
Insgesamt wurden 18 Personen von Durmersheim
wegen Corona-Verstößen verwarnt.
Aktuell beschäftigt die Verwaltung die Umsetzung
der weiteren Corona-Verordnungen. Themen wie die weitere Öffnung des Rathauses,
die Wiederaufnahme des Betriebs an den Kitas und Schulen, die Hortbetreuung
Sommerferien, der Ferienspaß 2020, die Wiederaufnahme des Probe-/Trainingsbetriebs
von Vereinen, die Möglichkeiten zur Vermietung der Waldhütten, der Umgang mit
Veranstaltungen ab September bzw. ggf. erst ab November stehen neben täglich
neuen Anfragen auf der Agenda. Trotz der Lockerungen sei man noch längst nicht
im Normalmodus angekommen.
Insgesamt sei Durmersheim trotz der sehr
dynamischen Entwicklung und der sich stetig verändernden Rechtslage und
Rahmenbedingungen bislang verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen.
Die Verwaltung dankte für die Unterstützung.
Frau Dettling-Schenkel wies abschließend darauf
hin, dass sich bei den Finanzen unter anderem Mindererträge durch die Änderung
des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, den Einnahmeausfall bei den
Betreuungseinrichtungen und den Gebührenausfall Freibad ergeben. Dem stehen
corona-bedingte Mehrausgaben z.B., für Schutzausrüstung entgegen. Sie verwies
auf einen Zwischenbericht zum Haushalt, der in der nächsten Gemeinderatssitzung
abgegeben werde und hierauf dann noch detaillierter eingegangen werde.
TOP 7:Erweiterung Freisitz
"Sahara Miami Beach" (Shisha&Cocktail Bar)
In der GR-Sitzung am 22.07.2015 wurde dem
Antrag des Betreibers auf Sondernutzung am Gehweg zum Betrieb eines Freisitzes
zugestimmt. Mit Schreiben vom 26.8.2015 wurde die Erlaubnis zum Betrieb des
Freisitzes vom LRA erteilt. Der Freisitz hatte eine Größe von 5 x 2,50 m.
Nun hat der Betreiber über das Landratsamt
Rastatt einen Antrag auf Erweiterung der Erlaubnis um einen Freisitz gestellt.
Entgegen dem bisher genehmigten Freisitz entlang der Straße sollen zwei
Freisitze dann direkt am Gebäude ausgewiesen werden. Bei dem Freisitz (10 m x
1,20 m) mit 4 Tischen beträgt die Durchgangsbreite lt. Plan für Fußgänger,
Rollstuhlfahrer etc. 1,37 m. Die Maße wurden überprüft. Durch die Genehmigung
des neuen Freisitzes entfällt die vom 22.07.2015. Aufgrund der exponierten
Lagen (gegenüber dem betreuten Wohnen) wird die Beschränkung zur Nutzung des
Freisitzes bis 22.00 Uhr weiterhin erfolgen.
GR Enderle schlägt vor die Genehmigung
befristet auf ein Jahr zu bewilligen. Dem Antrag wurde mit 16 Ja-Stimmen, 3
Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.
TOP 8:Neuer Termin
Bäretriewerfescht
Aufgrund der Corona-Pandemie sind
Veranstaltungen mit über 100 Personen bis Ende August 2020, nach der CoronaVO
Veranstaltungen vom 29.05.2020, untersagt. Daher kann auch das für den 18. und
19. Juli 2020 geplante Bäretriewerfescht nicht stattfinden.
Nachdem eine Verschiebung des Festes auf
einen späteren Termin in diesem Jahr angesichts der unsicheren Entwicklungen
nicht sinnvoll erscheint, wird einstimmig beschlossen, das Fest um ein Jahr zu
verschieben auf den 17. und 18. Juli 2021.
TOP 9:
Kinderbetreuung
- a) Erlass der Gebühren für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und
der Schulkindbetreuung, der Beiträge für das Mittagessen sowie des Eigenanteils
der Eltern für die Schülerbeförderung für Juni 2020 b) Beschluss über die Festsetzung von
Betreuungsgebühren für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und die
Schulkindbetreuung ab April 2020 sowie den sukzessiven Einstieg in die
Regelbetreuung ab 25.05.2020
a) Mit der Corona Verordnung von 2. Juni 2020 war
weiterhin ein regulärer Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen untersagt. In
den Kindertagesstätten lief seit 25. Mai lediglich ein sukzessiver Einstieg in
die Regelbetreuung bei einer Gesamtauslastung von 50 % des Normalbetriebs.
Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage die
Betreuungsgebühren sowie die Beiträge für die Mittagsverpflegung für den Monat
Juni nochmals ausgesetzt. Eine Entscheidung über den Erlass obliegt dem
Gemeinderat. Der Gemeinderat stimmte einstimmig einem Erlass der Gebühren auch
für Juni zu.
b) Für Kinder von Eltern in systemrelevanten
Berufen erfolgte seit 17. März 2020 eine Notbetreuung.
Seit dem 27. April 2020 erfolgt gemäß
Corona-Verordnung eine erweiterte Notbetreuung. Der Teilnehmerkreis der
Berechtigten wurde erweitert, indem u.a. auch Eltern mit präsenzpflichtigen
Berufen miteinbezogen wurden.
Die Notbetreuung erfolgte bedarfsorientiert,
d.h. in der Regel zu den Zeiten, zu denen das Kind auch vorher in der
Einrichtung betreut wurde. In vielen Fällen wurde die Betreuung - auch aus
Sorge um den Infektionsschutz - von den Eltern jedoch nicht in vollem Umfang in
Anspruch genommen, sondern nur an den Tagen, an denen die Eltern arbeitsbedingt
die Betreuung nicht selbst übernehmen konnten.
Zum 25. Mai 2020 wurde schließlich der
sukzessive Einstieg in den Regelbetrieb umgesetzt, nach der die Gemeinde in
Abstimmung mit der Verrechnungsstelle als Trägervertreter der kirchlichen
Kindergärten alle Kinder zumindest tageweise in die Einrichtungen zurückgeholt
hat. Ziel war es, allen Eltern zumindest eine teilweise Entlastung zu bieten
und den Kindern die Möglichkeit zum Austausch mit Gleichaltrigen zu geben.
Sowohl für die Notbetreuung als auch die
sukzessive Regelbetreuung wurde der Festsetzung der Elternbeiträge in der
Sitzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt.
Die Verwaltung schlug eine tageweise Abrechnung
vor. Grundlage für die Abrechnung ist die Gebühr - abzüglich Mittagessen - für
das Betreuungsmodell VÖ I der jeweiligen Altersklasse nach der Gebührensatzung
(U2, U3, Ü3). Die dort jeweils angegebenen Monatssätze wurden ausgehend von 20
Betreuungstagen im Monat auf Tagessätze heruntergerechnet. Die Abrechnung der
Notbetreuung erfolgt ebenfalls auf dieser Grundlage mit dem Zusatz, dass
maximal der Monatsbetrag zu bezahlen ist, der für das Kind (ohne Mittagessen)
als Gebühr für den jeweiligen Monat im regulären Kindergartenbetrieb angefallen
wäre. Damit ist gewährleistet, dass Eltern nicht mehr bezahlen müssen als in
Zeiten "ohne Corona".
Die Abrechnung der Notbetreuung erfolgt ab
April 2020, die Abrechnung der Regelbetreuung ab dem 25. Mai 2020. Der
Geschwisterbonus wird berücksichtigt. Schließtage werden nicht berechnet.
Als familienfreundliche Kommune ist es der
Gemeinde Durmersheim wichtig, dass eine Gleichbehandlung bei allen Kindertageseinrichtungen,
also kommunalen und konfessionellen, erfolgt. Die Verrechnungsstelle teilte der
Gemeinde mit, dass sie u.a. durch eingesparte Personalkosten, da nicht alle
Stellen aktuell besetzt seien und die Übernahme der Einnahmeausfälle für April
und Mai durch die Gemeinde für Juni maximal 10.000 € ihrer Gebührenausfälle übernehmen
könne, deshalb stimmte der Gemeinderat einer Erstattung der Einnahmeausfälle
bei Übernahme von 10.000 € Eigenanteil durch die Verrechnungsstelle mit 19
Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, zu.
TOP 10:Beratung und
Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan und
mittelfristiger Finanzplanung a) der
Gemeinde Durmersheim und b) des Eigenbetriebes
Wasserversorgung
Aufgrund der noch nicht vorhersehbaren
Auswirkungen der Corona Krise, habe man im Vorfeld besprochen auf die üblichen
Haushaltsreden zu verzichten. Der Entwurf des Finanzplans wurde am 19.02.2020
vorgestellt. Die Erträge im Ergebnishaushalt betragen rund 30,34 Mio. €, mit
den Aufwendungen von 31,43 Mio. € ergibt sich ein Defizit von 1,09 Mio. €.
Durch
einen Finanzierungsmittelbedarf durch Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt
wird eine Kreditaufnahme von 3 Mio. € getätigt und eine Entnahme aus Liquiditätsrücklagen
von rund 3,8 Mio. €. Es wurde eine Verpflichtungsermächtigung von 3,39 Mio. €
beantragt um einen Vorgriff auf 2021 zu haben, um in dieser Höhe Verträge abschließen
zu können. Kassenkredite und Steuersätze bleiben wie im Vorjahr.
Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung wurde ein negatives
Ergebnis von 91.150 € veranschlagt, dieses wird aus positiven Überschüssen aus
Vorjahresergebnissen ausgeglichen. Es wird eine Kreditaufnahme von 802.500€
getätigt um Kassenkredite an die Gemeinde zurückzuführen. Kassenkredite sind
mit 800.000 € vorgesehen
TOP 11:Krisenplan Waldbrand
In den vergangenen drei Jahren waren die
Sommer alle außerordentlich trocken. Die Waldbrandgefahr war jedes Jahr auf
höchster Stufe (Stufe V), auch in der letzten Mai Woche 2020 war diese wieder
mit der zweithöchsten Stufe (IV) als "Hoch" eingestuft.
Im Hardtwald sind aufgrund der Trockenheit
viele Bäume abgestorben, was zusätzlich die Waldbrandgefahr erhöht.
Durch die Klimaveränderung ist auch zukünftig
mit heißen Sommern zu rechnen. Aus der Regionalplanung des Regionalverbandes
"Mittlerer Oberrhein" ist bekannt, dass zukünftig über 50 Hitzetage/a (30°C) in
der Oberrheinebene erwartet werden.
Durch die Zunahme der Trockenheit wird die
Waldbrandgefahr zunehmen. Zur Vorbereitung auf derartige Schadensereignisse
wurde ein "Krisenplan Waldbrand" als Entwurf gefertigt.
Hauptbestandteil dieses Krisenplanes ist eine
Erfassung der möglichen Wasserentnahmestellen für die Bereitstellung von
Löschwasser.
Diese Wasserentnahmestellen wurden in
Zusammenarbeit mit den Landwirten erhoben und durch das Vermessungsbüro Klein
vermessen. Dabei zeigte sich, dass die Situation auf der Hardt als gut zu
bezeichnen ist. Nicht erfasst wurden die Gewässer auf unserer Gemarkung
(Baggerseen, Federbach, Alter Federbach und Gießengraben). Dies ist den
vorhandenen Brunnen der Landwirte zu verdanken, die für ihre Sonderkulturen
Erdbeeren und Spargel entsprechende Bewässerungssysteme aufgebaut haben. Im
Tiefgestade gibt es keinen vergleichbaren Tiefbrunnen oder Versorgungssysteme.
Dort ist eine Löschwasserentnahme nur aus dem kommunalen Netz oder dem Alten
Federbach/Gießengraben möglich. Dem Krisenplan wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 12:Billigung der
Stellungsnahme zur Wasserrichtlinie - Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Wasserrahmenrichtline (WRRL)
verfolgt das Ziel einen guten Zustand der
Oberflächenwasserkörper herzustellen bzw. zu erhalten. Hierzu werden
Maßnahmenprogramme erstellt, welche in drei Bewirtschaftungszyklen
(2009-2015, 2016-2021, 2022-2027) umgesetzt werden. Grundlage der
Maßnahmenpläne ist die Erfassung der Belastungen, sowie die Bewertung der
Gewässer (u.a. ökologischer & chemischer Zustand, Hydromorphologie). Zudem
ist auch die Betrachtung des Grundwassers, Regenwassers und des Abwassers,
beispielsweise aus Kläranlagen ein Bestandteil.
Die Bestandserfassung in Durmersheim
bezieht sich vorrangig auf den Federbach und den Federbachkanal. Diese ergab
2004/5 einen schlechten und belasteten Zustand des Federbachs. Zudem ist er im
Bereich des Federbachkanals in seiner Gewässerstruktur stark verändert.
Daraufhin wurden 2009 im Rahmen des
Gewässerentwicklungsprojekts Federbachniederung Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung
(u.a. südlich der "Mühle Walz") umgesetzt. Für den zweiten
Bewirtschaftungszyklus wurden weitere Untersuchungen durchgeführt, die einen
insgesamt unbefriedigenden ökologischen Zustand, sowie Defizite in der
Hydromorphologie (Durchlässigkeit, Gewässerstruktur) und einen erhöhten
Quecksilbergehalt ergaben. Der Federbach soll demnach durch weitere
Strukturaufwertungen im Gewässer und Gewässerverschwenkungen aufgewertet
werden.
Die Durchführung einer solchen
Maßnahme wurde nun dem Regierungspräsidium Karlsruhe im Zuge des Ausgleichs "Polder
Bellenkopf/Rappenwort" durch die
Gemeinde Durmersheim gestattet.
Bei den Maßnahmenprogrammen wird auch
das durch Kläranlagen eingeleitete Wasser berücksichtigt. Die Untersuchungen
ergaben, dass durch die Kläranlage GVV Durmersheim KLA Au am Rhein zu viel
Phosphat eingetragen wird. Dieser Phosphatgehalt soll gesenkt werden.
Außerdem sollen an
Regenwasserbehandlungsanlagen Messungen zum Entlastungsverhalten durchgeführt
werden.
Für die
Erstellung des aktualisierten Maßnahmenkatalogs für den dritten
Bewirtschaftungszyklus wurden die Träger öffentlicher Belange um eine
vorzeitige Stellungnahme gebeten. Diese werden bei der Erarbeitung der neuen
Maßnahmen berücksichtigt. Nach Fertigstellung erfolgt eine weitere Beteiligung.
Die Gemeinde Durmersheim hat ihre Stellungnahme abgegeben. Der Gemeinderat
stimmte der Stellungnahme einstimmig zu.
TOP 13:Bekanntgabe der nicht
öffentlichen Beschlüsse
Bürgermeister Augustin verwies auf
den Aushang.
TOP 14:Information und Anfragen
Bürgermeister
Augustin informierte, dass die Ausschreibung für die Vergabe des diesjährige
Umweltpreises nicht stattfinden werde.
Er gibt
bekannt eine Eilentscheidung über die Höhe der Eintrittspreise für das Freibad
getroffen zu haben um das Schwimmbad eröffnen zu können.
Er
bittet um Beachtung, dass es sich bei dem Gelände des Waldkindergartens um
nicht öffentliches Gelände handele, da es in letzter Zeit öfter vorkam, dass
dieses vermüllt wurde.
GR Dunz erkundigte sich, ob es an der Gemeinde
liege, wann Musik- und Gesangsvereine wieder proben dürfen.
BM
Augustin erklärt, dass diese Entscheidung nicht in der Hand der Gemeinde liege
sondern von der CoronaVO abhängig sei.
GR Neu frägt an, ob es eine Auflistung gebe, die
besage wann ein Hund einen Maulkorb tragen müsse.
BM
Augustin regt an dieses schriftlich zu beantworten, da es ein sehr komplexes
Thema sei. Er fügt hinzu, dass man einen Feldschütz zum 01.07. eingestellt
habe, der sich beispielsweise um wilden Müll, außerdem auch um frei laufende
Hunde auf den Feldern kümmern werde.
TOP 15:Einwohnerfrageviertelstunde
Ein Bürger regt an, dass in den vergangenen
Jahren im Haushalt wie auch dieses Jahr ein Bedarf von 380.050€ veranschlagt
sind. Dies könne nicht sein, da diese Generation eine der Generation ist die
viel vererbt bekommen, aber wenig Gebühren bezahlen.
BM
Augustin erklärt, dass die Gebühren kalkuliert werden und nach dieser
Kalkulation die Gebühren festgesetzt werden.
Die Sitzung endete um 23:30 Uhr.