Das Ordnungsamt informiert:
Parken in Feuerwehrzufahrten/ Brandschutzzonen
Wir alle kennen das Problem. Wir
kommen abends müde von der Arbeit, wir freuen uns auf unser zu Hause, und auf
die Familie. Und wie fast jeden Abend ist weit und breit wieder kein Parkplatz
zu finden. Wir suchen weiter, und plötzlich tut sich eine große Lücke auf - da
passen doch mindestens fünf PKW rein. Und wir parken dann genau da.
Dabei "übersehen" wir auch gern mal das
Schild Brandschutzzone/Feuerwehrzufahrt.
Aber können wir das wirklich auch
zukünftig noch verantworten?
In der Regel zählt doch gerade bei Rettungseinsätzen jede Sekunde, sodass das Parken
in einer Feuerwehrzufahrt üble und zum Teil
schwerwiegende
und drastische Folgen verursachen kann. Immerhin geht es
im Falle von Rettungseinsätzen verschiedenster Art oft auch um Menschenleben.
Wenn dann die Einsatzkräfte vorab erstmal zusehen müssen, wo sie mit ihrem
Rettungswagen halten können, bevor sie mit ihrem Einsatz starten können, geht
wertvolle Zeit verloren, die im Extremfall eh' nur knapp bemessen ist und dann
am Ende unter Umständen entscheidend sein kann.
Und da ist sie, die sehr deutliche
Antwort auf die Frage nach der Verantwortbarkeit. Nein, wir können es eben nicht weiterhin
verantworten, wenn durch das Parkverhalten einiger weniger Verkehrsteilnehmer
letztendlich Menschenleben gefährdet werden.
Es ist die originäre Zuständigkeit
des Ordnungsamts, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten -
und eine Tolerierung einer solchen Gefährdung von Menschenleben passt nicht zu
diesem sehr eindeutigen Gesetzesauftrag.
Mit Wirkung vom 15.08.2020 wird daher
unser Gemeindlicher Vollzugsdienst verstärkt die Feuerwehrzufahrten/
Brandschutzzonen im Gemeindegebiet kontrollieren. Ausnahmslos wird ab diesem
Datum jedes in der Brandschutzzone geparkte Fahrzeug verwarnt.
Mit Wirkung vom 01.10.2020 dann
werden die in den Brandschutzzonen geparkten Fahrzeuge weiterhin verwarnt,
jedoch zusätzlich auch umgesetzt (abgeschleppt). Dadurch können für den
Fahrzeughalter dann Kosten von bis zu 300,00 € entstehen.
Da es sich hier um eine
gefahrenabwehrende Maßnahme der Ortspolizeibehörde handelt, und die Gefahr für
Leben bzw. die körperliche Unversehrtheit von Menschen besteht, sind beide Maßnahmen
ohne jeden Zweifel verhältnismäßig.
Daher unsere Bitte an Sie alle. Bitte
schauen Sie ab sofort genauer hin, wo Sie ihr Fahrzeug parken. Vielleicht
"übersehen" Sie eine Brandschutzzone ja schon seit Monaten, oder gar Jahren.
Bitte ersparen Sie sich den Ärger, und die Kosten.