Mikrozensus 2021 - Start in Baden-Württemberg
Kontaktlose Teilnahme über das Internet und Telefon möglich
Am 11. Januar startet der Mikrozensus 2021. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet
hierfür alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größten jährlichen
Haushaltserhebung in Deutschland. Über das ganze Jahr 2021 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund
55 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen
befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten. Das Statistische
Landesamt wird bei der Durchführung des Mikrozensus durch Erhebungsbeauftragte unterstützt.
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen
der Menschen. Dabei geht es beispielsweise um Fragestellungen in welchen Familienkonstellationen Menschen
leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder um Belange, welche die Gesundheit
der Menschen betreffen.
Was ist der Mikrozensus?
Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei jährlich einem Prozent der Haushalte. Die Ergebnisse
dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen von Bund und Ländern. Sie
stehen auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Über
1000 Haushalte werden pro Woche befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf eine vorab
bestimmte feste Berichtswoche. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für Meldungen
wie "Abhängigkeit der Frauen von den Einkünften der Angehörigen
gesunken" und "Die meisten Zuwanderungen nach Baden-Württemberg
erfolgen aus EU-28-Staaten".
Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von
Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Gerade in Zeiten der
Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung.
Die Auskünfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in
Baden-Württemberg abzubilden. Durch die Teilnahme am Mikrozensus tragen die Haushalte beispielsweise dazu bei,
zu ermitteln, welche Auswirkungen die Pandemie selbst sowie die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auf die
Erwerbstätigkeit sowie das Einkommen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Baden-Württemberg haben.
Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968
erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich
Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen
(englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) gestellt. Ab dem Jahr
2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur
Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung
der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte
ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte
des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte
besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren
bis zu vier Mal im Rahmen des Mikrozensus befragt.
Wie läuft die Befragung ab?
Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs
vor. Darin sind meist die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ wird das
Schreiben von einem Erhebungsbeauftragten versandt oder eingeworfen und enthält die Bitte, mit diesem Kontakt
für ein Interview am Telefon aufzunehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie können Interviews vor Ort mit den
Erhebungsbeauftragten, wie bis 2020 üblich, aktuell nicht stattfinden. Die Auskünfte können für alle
Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.
Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und
zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen
via Onlineformular oder in Papierform selbst auszufüllen. Vor allem für Auskunftspflichtige die keinen
Zugang zum Internet haben, bietet das Statistische Landesamt auch Telefoninterviews mit Mitarbeitenden des
Amtes an.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der
Geheimhaltung und dem
Datenschutz
und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im
Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen
gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu aggregierten Landes- und
Regionalergebnissen weiterverarbeitet.