TOP 1
Einwohnerfrageviertelstunde
Ein Einwohner erkundigte sich nach dem TOP 3b). Er möchte wissen weshalb
im Vorfeld des Beschlusses im Gemeinderat, Schreiben an die betroffenen Grundstücksbesitzer
vom Landratsamt Rastatt kamen, mit der Aufforderung die Zäune zu entfernen.
Bürgermeister Augustin erklärte, dass man nach der Rechtsgrundlage gehandelt
habe, da Zäune im Außenbereich nicht zulässig seien. Die Schreiben des
Landratsamtes seien Anhörungen, auf die Stellungsnahmen aufgeben werden können.
Ein zweiter Einwohner beschwerte sich über Raserei in 30er-Zonen,
beispielweise in der Heilwaldstraße an und dass hier etwas getan werden müsse.
Er erkundigt sich auch nach dem Spielplatz an der Heilwaldstraße, da bei diesem
mittlerweile nur noch eine Schaukel und ein Sandkasten vorhanden sei und hier
auch öfter Hunde mitgenommen werden.
Bürgermeister Augustin erklärte, dass die Raserei auch von der Sperrung der
Pilgerstraße verstärkt werde, man werde aber die Smileys nun wieder aufstellen.
Bezüglich des Spielplatzes begründete Bürgermeister Augustin dies mit dem Plan der
Innenverdichtung, in der auch Spielplätze mit aufgenommen werden. Solange man
nicht wisse was mit dem Platz in Zukunft passiere, wird man nicht weiter
investieren. Das Hundeverbot bleibe trotzdem weiterhin bestehen.
Erweiterung Kindergarten
Sonnenschein a) Beschluss der fortgeschriebenen Kosten b) Vergabe von
Bauleistungen
Ortsbaumeister Braun informierte, dass der bisherige Planer aus privaten
Gründen ausgeschieden sei und man sich einen neuen Planer gesucht habe. Die
Kosten seien mittlerweile von 1,1 Millionen Euro auf 1,4 Millionen Euro
gestiegen. Dies sei aber unteranderem durch die aktuelle Marktlage und die Corona
Pandemie zu erklären.
Bürgermeister Augustin ergänzte, dass es gute Chancen auf eine Förderung
durch den Bund gebe. Man habe bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
erhalten um schnellstmöglich mit dem Bau anfangen zu können, da der Bau im Juni
2022, nach den Förderrichtlinien, abgeschlossen sein muss. Im Januar hatte die
erste Submission mit neun Gewerken stattgefunden. Die Gesamtsumme der Zuschläge
ergab 789.247 Euro. Das zweite Auftragspaket soll vor der Sommerpause vergeben
werden. Der Gemeinderat stimmte nach Diskussion zur Kostensteigerung einstimmig
a) der Kostenfortschreibung und der Bereitstellung der Mehrkosten im Haushalt
2021 bzw. 2022 und b) der Vergabe der Bauleistungen, zu.
TOP 3:
Umgang mit baulichen Anlagen im Außenbereich a) Umgang mit Regelungen zu baulichen Anlagen in Pachtverträgen gemeindeeigener Grundstücke b) Umgang mit baulichen Anlagen, wie Brennholzstapeln auf privaten und gemeindeeigenen Grundstücken
Der Gemeinde Durmersheim werden vermehrt bauliche Anlagen im Außenbereich gemeldet, welche vom Landratsamt Rastatt auf ihre Zulässigkeit hin überprüft werden. Die Meldungen gehen zum Teil von Bürgerinnen und Bürgern ein oder werden bei Begehungen durch den Feldschütz zufällig festgestellt. In diesem Zuge rücken auch gemeindeeigene Grundstücke in den Fokus. Zu den gemeldeten baulichen Anlagen gehören beispielsweise Zäune, Hütten und Brennholzstapel. Laut § 50 Landesbauordnung (LBO) und deren Anhang, sind Gebäude (Gerätehütte) ohne Aufenthaltsraum, Toiletten oder Feuerstätten bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt zulässig. Dies gilt auch für Brennholzstapel. Im Außenbereich nicht zulässig sind für den privaten Bereich z.B. Zäune, Spielgeräte, Gewächshäuser, Wohnwägen und Einfriedungen. Diese bedürfen laut § 49 LBO einer Baugenehmigung. Auch müssen die Belange des Naturschutzes (u. a. § 20 NatSchG) und Umweltschutzes sowie das Baugesetzbuch (§ 35 BauGB) beachtet werden. Demnach sollte die Zerschneidung der Landschaft auf ein Minimum reduziert werden und der Gewässerrandstreifen (Außenbereich 10 m) von baulichen Anlagen freigehalten werden. In Schutzgebieten sind bauliche Anlagen zudem nur mit Genehmigung oder gar nicht zulässig. Gemeinderat Schorpp schlägt vor, ein Konzept zur Duldung von privaten Gärten im Außenbereich zu erstellen, auch zum Schutz vor Wildschäden an den Grundstücken. Bürgermeister Augustin entgegnet, dass an die Schutzgebietsverordnung, die Landesverordnung das Wassergesetz nicht ändern kann, aber das Landratsamt dies ermessensfehlerfrei entscheiden wird. Der Gemeinderat stimmte mit 14 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen der Anpassung an die LBO der bisher nicht korrekten Pachtverträge zu. Der Gemeinderat stimmte mit 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen, der Nachverfolgung von gemeldeten baulichen Anlagen und zufälligen Funden auf privaten Grundstücken sowie die Duldung der Brennholzstapel über 20m³, zu. Im Bereich von Schutzgebieten, Biotopen und Gewässerrandstreifen werden diese vorrangig verfolgt.TOP 4:
Schulzentrum
Gebäudereinigung a) Vertragsverlängerung für Hardtschule und Mensa b)
Beschränkte Ausschreibung für Realschule und Hardtsporthalle
Der
Gemeinderat hat sich am 02.07.2019 entschieden, die Unterhaltsreinigungen für
die Gebäude im Schulzentrum an die Firma Piepenbrock (Los 1: Realschule u.
Hardtsporthalle) bzw.an die Fa. Everclean (Los 2: Hardtschule und Mensa) zu
vergeben. Die Reinigungsergebnisse der Fa. Everclean in der Hardtschule und in
der Mensa sind mindestens zufriedenstellend. Daher soll die Option der
Vertragsverlängerung bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 gewählt werden (Juli
2022).
Aufgrund
mangelhafter Reinigungsergebnisse und unzuverlässigen Zusagen zu
Nachreinigungen sowie Nichteinhaltungen von allgemeinen Vertragsvereinbarungen
(Vorhaltung von Dosieranlagen, nicht eingereichte Nachweise von Monatsberichten
u.v.a.), haben frühzeitig zur Vertragsauflösung der Auftragnehmerin für das Los
1 geführt. Die Fa. Everclean hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.10.2020 die
Gebäude von Los 1 zur Reinigung ab 1.12.2020 übernommen und wird die Reinigung
bis Ende des Schuljahres 2020/21 (29.07.2021) weiterführen. Diese
Unterhaltsreinigung ist somit neu auszuschreiben und kann in beschränkter Form
durchgeführt werden. Der Gemeinderat stimmte einstimmig a) Der
Vertragsverlängerung mit der Fa. Everclean für die Hardtschule und die Mensa und
b) Die Reinigungsarbeiten für die Realschule und Hardtsporthalle wird neu
ausgeschrieben, zu.
TOP 5:
Lieferung eines Gerätewagen Logistik GW-L1 sowie
der zugehörigen Rollcontainer für die Freiwillige Feuerwehr Durmersheim -
Auftragsvergabe
Im Rahmen einer vorliegenden Kostenschätzung und
der aktuell geltenden Vergaberegelungen in der Unterschwellen-Vergabeordnung
konnte die Ausschreibung in Form einer beschränkten Ausschreibung ohne
Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
Nach Prüfung der Angebotsunterlagen wurde die
Fa. Logiroll Metallbau Schneider, Inh. David Schneider aus Herbstein als der
Bieter identifiziert, der alle geforderten Kriterien erfüllt und das Angebot
mit dem niedrigsten Preis abgegeben hat.
Die Angebotspreise lauten: Los 1 (Fahrgestell
und Aufbau) = 147.787,29 € (inkl. USt.),
Los 2 (Abrollcontainer) = 18.956,70 € (inkl. USt.),
Die Lieferung des Fahrzeugs (Los 1) nebst Aufbau
findet ab Auftragseingang nach 4 Monaten statt, die des Rollcontainers (Los 2)
3 Monate nach Auftragserteilung.
Die ursprüngliche Kostenschätzung lag bei insgesamt
rund 210.000 €, der Mittelansatz für den Haushalt 2021 in dieser Höhe konnte
somit deutlich unterschritten werden und wurde aufgrund der nunmehr
vorliegenden Auftragssumme auf 175.000 € angepasst.
Auf Anfrage von Gemeinderat R. Enderle, erklärt
Feuerwehrkommandant Herr Niewerth, dass dieses Fahrzeug den MTW von Würmersheim
ersetzten werde. Zusätzlich kann mit diesem Fahrzeug Einsatzpersonal von einer
Einsatzstelle zur anderen transportiert werden und die gesetzlichen Regelungen
zum Transport bei Gerätewartungen können eingehalten werden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig, der
Auftragsvergabe an die Firma Logiroll Metallbau Schneider, zu.
TOP 6:
Einbringung Entwurf
Haushaltsplan 2021 Gemeinde Durmersheim und Wirtschaftsplan 2021 Eigenbetrieb
Wasserversorgung
TOP 7:
Freibad Durmersheim: Auftragserteilung Chlorgasabschaltung
Zur Erhöhung der Sicherheit bei der technischen Betriebsführung des Freibades und um die Möglichkeit zu erhalten, den Personaleinsatz in den Folgejahren anders organisieren zu können, schlägt die Verwaltung den Einbau einer automatischen Notabschaltung für die Chlorgasflaschen vor. Hierfür sind im Haushalt im investiven Bereich 16.100 € vorgesehen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Auftragserteilung zum Einbau der Notabschaltung und der Freigabe der Mittel im Vorgriff auf den Haushalt, zu.
TOP 8:
a) Aufgrund der Entwicklung der
Kinderzahlen und des dadurch gestiegenen Bedarfs sowohl an U3- als auch
Ü3-Betreuungsplätzen müssen kurz- bis mittelfristig weitere Kita-Plätze
geschaffen werden. Ebenso zeigen die Zahlen hinsichtlich der Entwicklung der
Grundschulkinder sowie des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab 2025 in
den nächsten Jahren Handlungsbedarf beim Ausbau der Betreuungsplätze in der
Schulkindbetreuung. U3-Krippenplätze:
Die Gemeinde Durmersheim kann derzeit im U3-Bereich insgesamt 108 Plätze
vorweisen, dies entspricht einer Betreuungsquote von rund 50 %. Die Entwicklung
der Geburtenzahlen und die steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen ab 2
Jahren führt zu einem kontinuierlich steigenden Bedarf an Plätzen. Für
Durmersheim zu berücksichtigen ist zusätzlich, dass zwei neue Baugebiete in Würmersheim
entstehen. Nach aktuellen Prognosen und unter Berücksichtigung der beiden
Neubaugebiete ist davon auszugehen, dass bis 2035 ein Bedarf von 175 U3-Plätzen
besteht. Bis 2035 werden also auf der Grundlage dieser Prognoserechnung 67
zusätzliche Plätze benötigt.
Der
Erweiterungsbau der Kinderkrippe Villa Sonnenschein wird in diesen Sommer
beginnen. Mit diesem werden zusätzlich 40 U3-Betreuungsplätze entstehen. Mit
einer Fertigstellung des Erweiterungsbaus ist frühestens 12 Monate nach
Baubeginn zu rechnen, d.h. die Plätze können erst zum Kindergartenjahr
2022/2023 zur Verfügung stehen. Zur Überbrückung des Engpasses bzw. als
Ergänzung in der U3-Betreuung hat die Gemeinde Räumlichkeiten für eine
Kindertagespflege angemietet. Dort können Tagesmütter bis zu 7 Kinder
gleichzeitig betreuen. Die Plätze stehen kurzfristig zur Verfügung, mit
interessierten Tagesmüttern befindet sich die Gemeinde aktuell in Abstimmung.
Ü3-Kindergartenplätze:
Im Kindergartenjahr 2021/2022 gibt es laut jahrgangsscharfer Auswertung etwa
447 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, die einen Kindergarten besuchen
könnten. Demgegenüber stehen insgesamt 397 Kindergartenplätze zur Verfügung.
Die 4. Gruppe von St. Bernhard mit 20 Plätzen ist hierbei berücksichtigt. Somit
fehlen rein rechnerisch insgesamt 50 Plätze.
Besonders
die Nachfrage nach Plätzen im Waldkindergarten ist derzeit hoch. Im Jahr 2021
werden alle 20 Plätze voll belegt sein. Bis 2023 sind 18 Vormerkungen eingegangen.
Aufgrund dieser großen Nachfrage sowie dem Engpass in der Ü3-Betreuung schlägt
die Verwaltung vor, einen Bauantrag für einen weiteren Waldkindergartenwagen
zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Waldkindergarten zu stellen (siehe
b)). Dadurch entstehen weitere 20 Plätze, die spätestens im Winter 2021 zur
Verfügung stehen könnten.
b) Aufgrund der hohen Nachfrage und dem
Engpass in der Ü3-Betreuung will die Verwaltung eine zweite
Waldkindergartengruppe eröffnen. Dazu wird ein zweiter Zirkuswagen benötigt.
Die Vorbereitungen hierzu laufen bereits. Einen Antrag für das
Investitionsprogramm des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2020-2021 wird
gestellt. Mit interessierten pädagogischen Fachkräften erfolgt aktuell ein
Austausch. Für die Maßnahme wurden in den Haushalt 2021 Mittel von insgesamt
95.000 € eingestellt.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem
Kindergartenbedarfsplan 2021/2022 und dem Erwerb eines 2. Zirkuswagen für den
Waldkindergarten Kunterbunt, zu.
TOP 9:
Veranstaltungen 2021 a) Verschiebung Bäretriewerfescht b) Genehmigung der Veranstaltungsreihe "We rock Durmersheim" und "Afterwork"
a) Das Bäretriewerfescht, das im Jahr 2020 angedacht war, wurde aufgrund der Corona-Pandemie auf den 17. und 18. Juli 2021 verschoben. Da die Corona- Pandemie weiter anhält und man nicht davon ausgeht, dass bis zum Sommer Großveranstaltungen wieder in gewünschtem Rahmen möglich sein werden und man den Teilnehmenden Planungssicherheit geben möchte, schlägt die Verwaltung nach Abstimmung mit dem Bäretriewerfeschtausschuss vor, die Veranstaltung leider nochmals zu verschieben. Im Jahr 2022 findet im Sommer turnusgemäß schon das Speckkälblefescht, im Juli voraussichtlich auch die Bürgermeisterwahl statt. Die Verwaltung schlägt somit vor, das Bäretriewerfescht erst wieder turnusgemäß 2023 stattfinden zu lassen. Die Not der Vereine wird gesehen, auch die Notwendigkeit, den Ausfall einer solchen Großveranstaltung zu kompensieren. Als Ausgleich könnte mit den Vereinen für den Herbst ggf. eine Kleinveranstaltungsreihe geplant werden, außerdem könnte zum Beispiel das Speckkälblefescht 2022 etwas vergrößert werden, um den Durmersheimer Vereinen eine gute Beteiligung zu ermöglichen. Gemeinderat Buchmüller schlägt ein eigenerarbeitetes Konzept als Alternative für das diesjährige Bäretriewerfescht und zur Unterstützung der Vereine vor. Er werde dies nach Fertigstellung gerne der Verwaltung überlassen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Verschiebung des Bäretriewerfeschts auf 2023 zu.
TOP 10:
Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse
Bürgermeister Augustin verwies auf den Aushang.
TOP 11:
Information und Anfragen
Bürgermeister
Augustin informierte über die Absage, gemeinsam mit der ISG, des
Verkaufsoffenen Sonntages, der in Verbindung mit dem Bickesheimer Markt in vier
Wochen hätte stattfinden sollen.
Bürgermeister
Augustin informierte über die Eilentscheidung der Neuvergabe der
Architektenleistung des Projekts Erweiterung Kindergarten Villa Sonnenschein.
Gemeinderat Scherer
regt eine Power Point Präsentation mit einer Übersicht des Haushaltes wie im
Vorjahr bei der Beratung des Haushaltes an. Gemeinderat Neu
erkundigt sich nach den aktuellen Kontrollen und Maßnahmen auf dem Skaterplatz. Hauptamtsleiterin Hertweck erklärte, dass die Plakate am Skaterplatz gerade
erst erneuert wurden und auch der Gemeindevollzugsdienst nun öfter dort,
aufgrund des guten Wetter, kontrollieren werde. Gemeinderätin
Glied möchte wissen weshalb die Bänke beim Bücherschrank entfernt worden waren
und ob diese wieder dort angebracht werden. Bürgermeister Augustin erklärte, dass diese zur Aufbereitung im Bauhof seien
und demnächst auch wieder dort angebracht werden.
TOP 12:
Einwohnerfrageviertelstunde
Eine Bürgerin
regt an, die Veranstaltungen des Eventservice Bülow zu genehmigen, da dies den
Bürgern von Durmersheim in der aktuellen Zeit sehr gut tun würde und es im
Vorjahr sehr gut angekommen war.
Bürgermeister Augustin erklärte, dass man auch das schutzwürdige Interesse der
Bürger in Betracht ziehen müsse. Wenn bekannt ist, wo die
"Afterwork"-Veranstaltung stattfinden wird, werde man in der nächsten Sitzung erneut
darüber beraten und entscheiden.
Die
Sitzung endete um 22:00 Uhr.
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