Am 1. März begann die Vegetationszeit, bitte beachten Sie den
Schnittverbotszeitraum zum Artenschutz! Gehölze wie Bäume, Hecken und
Sträucher abzuschneiden oder zu beseitigen, ist gesetzlich verboten. (§
39 Absatz 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz)
Zulässig sind aber
schonende Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der
Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Mit dieser
Maßnahme soll ein Mindestschutz der auf Gehölze angewiesenen Tierarten
erreicht werden. Beispielsweise sollen Vögel während der Brut- und Aufzucht-Zeit ihrer Jungen nicht beeinträchtigt werden.
Übrigens
können Sie die Vögel durch Anbringen von geeigneten Nistkästen und die
Insekten durch Aufhängen eines Insektenhotels unterstützen. Artgerechte
Produkte erhalten Sie in den Fachgeschäften.
Infos gerne unter Fon: 0171/8 83 85 79 oder per E-Mail: anima-in-need@web.de.


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