Am Mittwoch, 19.05.2021, fand um 19:30 Uhr eine öffentliche
Sitzung des Gemeinderats in der Mensa Schulzentrum statt. Bei dieser Sitzung
wurde folgende Tagesordnung abgearbeitet:
Vorab fand eine nicht
öffentliche Sitzung statt.
TOP 01: Einwohnerfrageviertelstunde
TOP
02: Schulbausanierung Realschule,
Friedrichschule, Hardtschule
Ausschreibungspaket 1
a) Vergabe von Bauleistungen
b) Ermächtigung Bürgermeister für Vergabe
TOP 03: Bebauungsplan
"Westendstraße"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
b) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB c) Satzungsbeschluss
In der öffentlichen Sitzung des
Gemeinderats am 20.12.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan "Westendstraße" nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Gemäß Empfehlung des Ortschaftsrates wurde
in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.06.2020 der Entwurf gebilligt und
der Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst.
Während der Beteiligung der Öffentlichkeit
in der Zeit vom 20.07. - 28.08.2020 gingen keine Anregungen ein.
Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die vom Planungsbüro um Stellungnahme
bis zum 07.10.2020 gebeten wurden, wurden in einer Abwägungstabelle
zusammengestellt und vorgelegt.
Der Ortschaftsrat hatte in seiner Sitzung
am 31.03.2021 dem Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen, den
Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und den Bebauungsplan "Westendstraße" als
Satzung zu beschließen. Der Gemeinderat stimmte sowohl der Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie dem Satzungsbeschluss
einstimmig zu.
TOP 04: Bebauungsplan "Alter Ortskern" - Aufstellungsbeschluss
TOP 05: Bebauungsplan "Alter Ortskern" -
Beschluss einer Veränderungssperre
Im Nachgang zu Tagesordnungspunkt 4 war
der Beschluss über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplan-Gebiet "Alter
Ortskern" notwendig, damit beantragte oder künftig eingehende Baugesuche in
diesem Plangebiet zurückgestellt werden können, falls diese den künftigen
Festsetzungen und Zielen des Bebauungsplans nicht entsprechen. Der Gemeinderat
stimmte der Veränderungssperre einstimmig zu.
Durch
die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die bestehende
Struktur und eine geordnete Entwicklung für das Gebiet zwischen der Speyerer
Straße, der Durlacher Straße und der Lammstraße durch planungsrechtliche
Festsetzungen zu sichern.
Das
städtebauliche Konzept sieht es vor, das Gebiet als Wohngebiet auszuweisen.
Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass das bestehende Ortsbild
erhalten bleibt und eine verträgliche Verdichtung der Bebauung ermöglicht
wird.
Ebenso
sollen, entsprechend des Bestands im Gebiet und der umgebenden
Bestandsbebauung, die zulässige Trauf- und Firsthöhe definiert werden, welche
künftig einen verbindlichen Rahmen setzten und sich in das städtebauliche
Gesamtbild einfügen sollen. Weitere wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes
sollen die Bauweise, die Stellung der baulichen Anlagen und die Zahl
Wohneinheiten für eine künftige Bebauung sein.
Es
handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung,
der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann.
Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines
Umweltberichts verzichtet werden. Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung des
Bebauungsplans "Durlacher/Lamm- und Speyerer Straße" mit 19 Ja- und
1 Nein-Stimme zu.
TOP 7: Bebauungsplan "Durlacher/Lamm- und Speyerer
Straße" - Beschluss einer Veränderungssperre
TOP 8: Bebauungsplan "Gewerbegebiet Rottlichwald und
Brünnelsäcker - 5. Änderung"
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB
b) Billigung des Entwurfs
c) Beschluss zur
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB d) Beschluss zur Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB
Im
Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Rottlichwald und Brünnelsäcker - 5.
Änderung" soll eine Anpassung der Baufenster erfolgen, um damit eine
Nachverdichtung zu ermöglichen und die Grundstücke optimaler auszunutzen.
Ziel
ist es, den Bauwilligen durch Anpassung des Bebauungsplanes mehr nutzbare
Fläche und somit einen Anreiz zur Nachverdichtung der Bauplätze zu schaffen.
Der
derzeitige Bebauungsplan setzt Baufenster mit einem Abstand von 20 m zur
südlich angrenzenden K 3721 fest. Nach § 22 StrG ist jedoch zum Fahrbahnrand
von Kreisstraßen lediglich ein Anbauverbot von 15 m zu halten.
In
diesem Zusammenhang sollen die Baugrenzen um ca. 5 m, teilweise um ca. 10 m in
Richtung Süden zur K 3721 erweitert werden. Hierzu war es erforderlich, diesen
Änderungsbebauungsplan aufzustellen.
Es
handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung,
der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann.
Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines
Umweltberichts verzichtet werden.
Auf
der Grundlage des Entwurfs kann daher direkt die Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Der Ortschaftsrat wurde gehört und hat dem
Gemeinderat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs. 1 i.V.m. § 13
BauGB zu fassen, den Entwurf zu billigen, die Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Der Gemeinderat
stimmte dem einstimmig zu.
TOP 9: Vergabe Digitalpakt Hardtschule und Realschule
Mit dem "DigitalPakt
Schule" haben sich der Bund und die Länder das Ziel gesetzt, die
Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen zu stärken
und so die Grundlagen zum Erwerb digitaler Kompetenzen an Schulen nachhaltig zu
verbessern.
Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des
DigitalPakt Schule im Zeitraum 2019 bis 2024 Finanzhilfen in Höhe von fünf
Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel werden nach dem Königsteiner
Schlüssel auf die Länder verteilt. Auf Baden-Württemberg entfallen für die
Laufzeit von fünf Jahren rund 650 Mio. Euro. Auf die Gemeinde Durmersheim und
die vier Schulen in ihrer Trägerschaft (Realschule, Hardtschule, Grundschule
Würmersheim und Friedrichschule) entfallen hierbei insgesamt 502.100 Euro. Nach der Verwaltungsvorschrift
des Kultusministeriums beteiligen sich Schulträger öffentlicher Schulen mit
mindestens 20 % an den anerkannten förderfähigen Kosten für Maßnahmen. Im Falle
der Gemeinde Durmersheim entspricht dies 100.420 Euro.
Vergabe Realschule
Durmersheim: Im
Rahmen des "DigitalPakt Schule" Förderprogramms wird u.a. die
Digitalisierung der Realschule weiter vorangetrieben und diese mit neuer
Medientechnik ausgestattet.
Nach Planung und Ermittlungen durch eine
projektbegleitende Firma wurde die Ausschreibung beschränkt ohne
Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Angebote wurden am 24.03.2021 bei
insgesamt fünf regionalen und überregionalen geeigneten Fachfirmen angefragt.
Die Submission fand am 19.04.2021 statt. Bis
dahin fristgerecht und vollständig eingegangen waren zwei Angebote von Lieferanten/Dienstleistern.
Aufgrund der aktuellen coronabedingten
Situation besteht eine dringliche Notwendigkeit in Schulen, die Digitalisierung
weiter voranzutreiben. Start der Ausführung ist daher bereits für die
diesjährigen Sommerferien vorgesehen. Das Projekt findet in enger Abstimmung
mit den Maßnahmen der Schulbausanierung statt.
Die Realschule Durmersheim stellt aufgrund der
baulichen Größe und Gegebenheiten die technisch anspruchsvollste Schule des
DigitalPakts dar. Mit 45 Klassenzimmern, davon 15 Fachräumen, gehört die
Realschule auch zu den größten Schulen dieses Projekts, was u.a. auch die
Verteilung der Fördersumme begründet.
Der Gemeinderat stimmte
dem Vorschlag der Verwaltung, den
Auftrag zum Angebotspreis von brutto 227.217,35 € an die Fa. Hamcos IT Service
GmbH zu vergeben, einstimmig zu.
Vergabe Hardtschule
Durmersheim: Im
Rahmen des "DigitalPakt Schule" Förderprogramms wird u.a. die
Digitalisierung der Hardtschule weiter vorangetrieben und mit neuer
Medientechnik ausgestattet. Nach Planung und Ermittlungen durch die
projektbegleitende Firma Poscimur wurde die Ausschreibung in zwei Losen
beschränkt ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Angebote wurden am
22.03.2021 bei insgesamt vier regionalen und überregionalen geeigneten
Fachfirmen angefragt.
Die Submission fand am 28.04.2021 statt. Bis
dahin fristgerecht und vollständig eingegangen waren zwei Angebote von
Lieferanten/Dienstleistern.
Weitere
Angebote sind nicht eingegangen. Dies lässt sich mit der derzeit besonders ausgelasteten
Marktlage mit Blick auf die parallel laufenden Digitalisierungsprogramme zur
Beschleunigung der Digitalisierung der Schulen begründen.
Die Verwaltung schlug
vor, Los 1 an die Firma Cloudwürdig GmbH zum Angebotspreis von brutto 96.450,69
€ und an Los 2 an die Firma Hamcos IT Service GmbH zum Angebotspreis von
brutto 63.879,20 € zu vergeben.
Dem stimmte der
Gemeinderat einstimmig zu.
TOP 10: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung
a) der Gemeinde Durmersheim und
b) des Eigenbetriebes Wasserversorgung
Im
diesjährigen Haushalt 2021 sind Erträge in Höhe von 29.383.550,- € und
Aufwendungen in Höhe von 32.700.850,- € veranschlagt. Das ergibt erstmal ein
Defizit von rund 3 Mio. € im Ergebnishaushalt. Hier wird man aus
Überschussrücklagen von Vorjahren zurückgreifen. Aus diesem Ergebnis bleibt ein
Zahlungsmittelüberschuss für Investitionen von -1.898.300,- €. Es sind
hierfür genug liquide Mittel in der Rücklage, um dies auszugleichen.
Die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten betragen 3.185.800,- €, die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 10.114.000,- €. Das ergibt
insgesamt einen Finanzierungsmittelbedarf rein aus Investitionen von fast 7
Mio. €. Es werden Kredite in Höhe von 3,8 Mio. € notwendig. Die
gleichzeitigen Ausgaben aus Finanzierungstätigkeiten (Tilgung) ergeben
224.100,- €. Somit ergibt es einen Finanzierungsmittelüberschuss aus
Finanzierungstätigkeit von rund 3,5 Mio. €. Die übrige Finanzmittellücke von
5.250.600,- € wird den liquiden Mitteln entnommen, also über Bankguthaben
abgedeckt. Es sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11.527.000,- €
eingeplant, hierbei ist das größte Projekt der Neubau des
Feuerwehrgerätehauses. Kassenkredite wurden in Höhe von 2 Mio. €
festgesetzt.
Der Schuldenstand betrug Ende 2020 noch 2,19 Mio. €. Im Jahr 2021 wird
dieser 5,77 Mio. € betragen. Die Finanzierungstätigkeit wird in den
Folgejahren fortgesetzt: Im Jahr 2022 wird der Schuldenstand 14 Mio. € betragen.
Das ergibt eine Verschuldung pro Einwohner von 1.156,- €. 2023 wird der
Schuldenstand 16,4 Mio. € betragen, somit steigt die Verschuldung pro
Einwohner auf 1.335,- €.
Der
Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan
und mittelfristiger Finanzplanung für die Gemeinde Durmersheim. Ebenso
beschließt er einstimmig die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und
mittelfristiger Finanzplanung des Eigenbetriebes Wasserversorgung.
TOP 11: Information und Anfragen
Bürgermeister
Augustin informierte darüber, dass ab dem 25. Mai 2021 im Bürgersaal des
Rathauses Corona-Schnelltestungen durchgeführt würden, um
Dienstleistungsgewerbe, Einzelhandel und die Gastronomie zu stärken. Die
Nutzung von Angeboten der Öffnungsschritte nach der Bundes-Notbremse setzten
häufig die Vorlage eines tagesaktuellen Testnachweises voraus, dem steigenden
Bedarf müsse Rechnung getragen und gleichzeitig die Ärzte und Apotheken nicht
noch weiter zusätzlich belastet werden. Die Testungen würden an sieben Tage in
der Woche (also auch samstags, sonntags, feiertags) von 8 bis 17 Uhr
stattfinden.
Bürgermeister
Augustin informierte darüber, dass das Freibad bei einer Inzidenz unter 100
geöffnet werden könne, man mit der offiziellen Eröffnung aber warte, bis auch
die Wetterbedingungen besser würden.
Bürgermeister
Augustin informierte über eine Eilentscheidung bezüglich der Beschaffung von
Corona-Schnelltestkits für die Kindertageseinrichtungen im Zuge der
Wiederaufnahme des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen.
Bürgermeister
Augustin informierte, dass die Baugenehmigung für den Rewe-Markt erteilt worden
sei. Die aktuelle Baumaßnahme zur Erschließung des Baugebiets Südlicher
Ortsrand würden voraussichtlich bereits Mitte Juni fertiggestellt werden.
Gemeinderätin Bruder erkundigte sich nach der Frist für den
Abbau von Dachständern mit Leitungen, die man vor Jahren bereits in den Keller
hätten verlegen müssen.
OBM Braun erklärte, dass man aktuell im Bereich der Engelstraße tätig sei,
diese aber schon bereits abgebaut sein sollten.
Gemeinderat Scherer erklärte, dass einige Dachständer noch nicht abgebaut
werden könnten, da manche noch für eine Weiterleitung benötigt würden.
TOP 12: Einwohnerfrageviertelstunde
Es gab keine weiteren Fragen der Einwohner.
Die Sitzung endete um 22:00 Uhr.
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