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Aus der Mitte des Gemeinderats - Sitzung vom 19.05.2021

Am Mittwoch, 19.05.2021, fand um 19:30 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats in der Mensa Schulzentrum statt. Bei dieser Sitzung wurde folgende Tagesordnung abgearbeitet:
Vorab fand eine nicht öffentliche Sitzung statt.

TOP 01: Einwohnerfrageviertelstunde

Es gab keine Anfragen seitens der Einwohner.


TOP 02: Schulbausanierung Realschule, Friedrichschule, Hardtschule
Ausschreibungspaket 1

a) Vergabe von Bauleistungen

b) Ermächtigung Bürgermeister für Vergabe

a) Im Rahmen des "Ausschreibungspakets 1 Schulbausanierung" wurden 11 Bauleistungen verteilt auf 6 Gewerke beschränkt ausgeschrieben.
Nach fachlicher, sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das Planungsbüro wurden Vergabevorschläge eingereicht.
Die Kostenschätzung bei der Realschule lag bei einem Betrag von 384.574,07 €, die Auftragssumme betrug brutto 307.064,64 €. Hiervon entfielen auf die Ausstattung der Lehrküche bei zwei eingegangenen Angeboten brutto 71.121,054 € (Fa. Freudenmann GmbH), auf die Bodenbelagsarbeiten bei vier eingegangenen Angeboten brutto 17.510,85 € (Fa. Keil und Fuß Sportbodenbeläge), auf den Trockenbau bei drei eingegangenen Angeboten brutto 185.791,61 € (Fa. Mohr und Hornikel GmbH) und auf die Malerarbeiten bei zwei eingegangenen Angeboten 32.640,64 € (Fa. Fritz Schucker GmbH).
Die Kostenschätzung Malerarbeiten bei der Friedrichschule lag bei 52.623,59 €. Die Auftragssumme betrug bei vier eingegangenen Angeboten brutto 15.289,60 € (Fa. Fritz Schucker GmbH).
Die Kostenschätzung bei der Hardtschule lag bei 372.999,15 €. Die Auftragssumme betrug brutto 197.868,69 €. Hiervon entfielen auf Malerarbeiten bei zwei eingegangenen Angeboten brutto 30.350,01 € (Fa. Fritz Schucker GmbH), auf den Trockenbau bei zwei eingegangenen Angeboten brutto 71.345,26 € (Fa. Mohr und Hornikel GmbH), auf die Ausstattung der Lehrküche bei zwei eingegangenen Angeboten brutto 60.357,99 € (Fa. Freudenmann GmbH) und auf die Bodenbelagsarbeiten bei vier eingegangenen Angeboten brutto 35.815,43 € (Fa. Keil und Fuß Sportbodenbeläge). Die Schreinerarbeiten konnten mangels vorliegender Angebote, die Ausstattung des Werkraums aufgrund Ausschluss des einzigen eingegangenen Angebots wegen fehlender Unterlagen nicht vergeben werden. Die Schreinerarbeiten sollen erneut vergabekonform ausgeschrieben werden.
Die Submissionen für das Ausschreibungspaket 2 fanden am 19./20.05.2021 statt.
Hier ist die Vergabe für die Gemeinderatssitzung am 16.06.2021 vorgesehen.
Der Gemeinderat stimmte den Auftragsvergaben einstimmig zu.
 
b) Im Ausschreibungsverfahren "Ausstattung Werkraum Hardtschule" wurden 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Es gab nur einen einzigen Bieter. Aufgrund eines Formfehlers konnte das Angebot der Firma nicht gewertet werden. Es muss daher ein erneutes Ausschreibungsverfahren gestartet werden. Eine Vergabe wäre in diesem Fall frühestens in der Gemeinderatssitzung am 07.07.2021 möglich. Damit wäre der Start der Arbeiten in den Sommerferien 2021 gefährdet. Der Gemeinderat stimmte daher einstimmig zu, Herrn Bürgermeister Augustin für die Vergabe des Auftrags "Ausstattung Werkraum Hardtschule" zu ermächtigen.


TOP 03: Bebauungsplan "Westendstraße"

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

b) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB c) Satzungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 20.12.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Westendstraße" nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Gemäß Empfehlung des Ortschaftsrates wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.06.2020 der Entwurf gebilligt und der Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst.
Während der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 20.07. - 28.08.2020 gingen keine Anregungen ein.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die vom Planungsbüro um Stellungnahme bis zum 07.10.2020 gebeten wurden, wurden in einer Abwägungstabelle zusammengestellt und vorgelegt.
Der Ortschaftsrat hatte in seiner Sitzung am 31.03.2021 dem Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und den Bebauungsplan "Westendstraße" als Satzung zu beschließen. Der Gemeinderat stimmte sowohl der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie dem Satzungsbeschluss einstimmig zu.


TOP 04: Bebauungsplan "Alter Ortskern" - Aufstellungsbeschluss

In dem historisch gewachsenen Gebiet zwischen der Römer-, Ritter- und Kriegstraße gibt es noch keine planungsrechtlichen Festsetzungen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, das historisch gewachsene Gebiet in seiner bestehenden Struktur und Dichte durch planungsrechtliche Festsetzungen zu sichern. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan notwendig, um den Charakter des alten Ortskerns zu erhalten und eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen. Das städtebauliche Konzept sieht die Aufteilung des Gebiets in ein Wohngebiet vor. So kann die städtebauliche Körnung und Nutzung des Gebiets erhalten bleiben. Gleichzeitig wird eine massive Verdichtung im Ortskern vermieden. Ebenso sollen entsprechend dem Bebauungsbestand Bebauungshöhen über die zulässige Trauf- und Firsthöhe definiert werden, welche künftig einen verbindlichen Rahmen setzen sollen. Des Weiteren sollen Festsetzungen wie das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Stellung der baulichen Anlagen und die Zahl der Wohneinheiten wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sein. 
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung des Bebauungsplans "Alter Ortskern" einstimmig zu.


TOP 05: Bebauungsplan "Alter Ortskern" - Beschluss einer Veränderungssperre

Im Nachgang zu Tagesordnungspunkt 4 war der Beschluss über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplan-Gebiet "Alter Ortskern" notwendig, damit beantragte oder künftig eingehende Baugesuche in diesem Plangebiet zurückgestellt werden können, falls diese den künftigen Festsetzungen und Zielen des Bebauungsplans nicht entsprechen. Der Gemeinderat stimmte der Veränderungssperre einstimmig zu.

TOP 6: Bebauungsplan "Durlacher/Lamm- und Speyerer Straße" - Aufstellungsbeschluss

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die bestehende Struktur und eine geordnete Entwicklung für das Gebiet zwischen der Speyerer Straße, der Durlacher Straße und der Lammstraße durch planungsrechtliche Festsetzungen zu sichern.
Das städtebauliche Konzept sieht es vor, das Gebiet als Wohngebiet auszuweisen. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass das bestehende Ortsbild erhalten bleibt und eine verträgliche Verdichtung der Bebauung ermöglicht wird.  
Ebenso sollen, entsprechend des Bestands im Gebiet und der umgebenden Bestandsbebauung, die zulässige Trauf- und Firsthöhe definiert werden, welche künftig einen verbindlichen Rahmen setzten und sich in das städtebauliche Gesamtbild einfügen sollen. Weitere wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen die Bauweise, die Stellung der baulichen Anlagen und die Zahl Wohneinheiten für eine künftige Bebauung sein.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden. Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung des Bebauungsplans "Durlacher/Lamm- und Speyerer Straße" mit 19 Ja- und 1 Nein-Stimme zu.
 

TOP 7: Bebauungsplan "Durlacher/Lamm- und Speyerer Straße" - Beschluss einer Veränderungssperre

In Abhängigkeit des vorherigen TOPS ist der Beschluss über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplan-Gebiet "Durlacher/Speyerer- und Lammstraße" notwendig, damit beantragte oder künftig eingehende Baugesuche in diesem Plangebiet zurückgestellt werden können, falls diese den künftigen Festsetzungen und Zielen des Bebauungsplans nicht entsprechen. Der Gemeinderat stimmte mit 19 Ja- und 1 Nein-Stimme zu.


TOP 8: Bebauungsplan "Gewerbegebiet Rottlichwald und Brünnelsäcker - 5. Änderung"

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB

b) Billigung des Entwurfs

c) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB d) Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB

Im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Rottlichwald und Brünnelsäcker - 5. Änderung" soll eine Anpassung der Baufenster erfolgen, um damit eine Nachverdichtung zu ermöglichen und die Grundstücke optimaler auszunutzen.
Ziel ist es, den Bauwilligen durch Anpassung des Bebauungsplanes mehr nutzbare Fläche und somit einen Anreiz zur Nachverdichtung der Bauplätze zu schaffen.
Der derzeitige Bebauungsplan setzt Baufenster mit einem Abstand von 20 m zur südlich angrenzenden K 3721 fest. Nach § 22 StrG ist jedoch zum Fahrbahnrand von Kreisstraßen lediglich ein Anbauverbot von 15 m zu halten.
In diesem Zusammenhang sollen die Baugrenzen um ca. 5 m, teilweise um ca. 10 m in Richtung Süden zur K 3721 erweitert werden. Hierzu war es erforderlich, diesen Änderungsbebauungsplan aufzustellen.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Auf der Grundlage des Entwurfs kann daher direkt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Der Ortschaftsrat wurde gehört und hat dem Gemeinderat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB zu fassen, den Entwurf zu billigen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Der Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu.


TOP 9: Vergabe Digitalpakt Hardtschule und Realschule

Mit dem "DigitalPakt Schule" haben sich der Bund und die Länder das Ziel gesetzt, die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen zu stärken und so die Grundlagen zum Erwerb digitaler Kompetenzen an Schulen nachhaltig zu verbessern.
Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des DigitalPakt Schule im Zeitraum 2019 bis 2024 Finanzhilfen in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Auf Baden-Württemberg entfallen für die Laufzeit von fünf Jahren rund 650 Mio. Euro. Auf die Gemeinde Durmersheim und die vier Schulen in ihrer Trägerschaft (Realschule, Hardtschule, Grundschule Würmersheim und Friedrichschule) entfallen hierbei insgesamt 502.100 Euro. Nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums beteiligen sich Schulträger öffentlicher Schulen mit mindestens 20 % an den anerkannten förderfähigen Kosten für Maßnahmen. Im Falle der Gemeinde Durmersheim entspricht dies 100.420 Euro.
Vergabe Realschule Durmersheim: Im Rahmen des "DigitalPakt Schule" Förderprogramms wird u.a. die Digitalisierung der Realschule weiter vorangetrieben und diese mit neuer Medientechnik ausgestattet.
Nach Planung und Ermittlungen durch eine projektbegleitende Firma wurde die Ausschreibung beschränkt ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Angebote wurden am 24.03.2021 bei insgesamt fünf regionalen und überregionalen geeigneten Fachfirmen angefragt.
Die Submission fand am 19.04.2021 statt. Bis dahin fristgerecht und vollständig eingegangen waren zwei Angebote von Lieferanten/Dienstleistern.
Aufgrund der aktuellen coronabedingten Situation besteht eine dringliche Notwendigkeit in Schulen, die Digitalisierung weiter voranzutreiben. Start der Ausführung ist daher bereits für die diesjährigen Sommerferien vorgesehen. Das Projekt findet in enger Abstimmung mit den Maßnahmen der Schulbausanierung statt.
Die Realschule Durmersheim stellt aufgrund der baulichen Größe und Gegebenheiten die technisch anspruchsvollste Schule des DigitalPakts dar. Mit 45 Klassenzimmern, davon 15 Fachräumen, gehört die Realschule auch zu den größten Schulen dieses Projekts, was u.a. auch die Verteilung der Fördersumme begründet.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung, den Auftrag zum Angebotspreis von brutto 227.217,35 € an die Fa. Hamcos IT Service GmbH zu vergeben, einstimmig zu.
Vergabe Hardtschule Durmersheim: Im Rahmen des "DigitalPakt Schule" Förderprogramms wird u.a. die Digitalisierung der Hardtschule weiter vorangetrieben und mit neuer Medientechnik ausgestattet. Nach Planung und Ermittlungen durch die projektbegleitende Firma Poscimur wurde die Ausschreibung in zwei Losen beschränkt ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Angebote wurden am 22.03.2021 bei insgesamt vier regionalen und überregionalen geeigneten Fachfirmen angefragt.
Die Submission fand am 28.04.2021 statt. Bis dahin fristgerecht und vollständig eingegangen waren zwei Angebote von Lieferanten/Dienstleistern.
Weitere Angebote sind nicht eingegangen. Dies lässt sich mit der derzeit besonders ausgelasteten Marktlage mit Blick auf die parallel laufenden Digitalisierungsprogramme zur Beschleunigung der Digitalisierung der Schulen begründen.
Die Verwaltung schlug vor, Los 1 an die Firma Cloudwürdig GmbH zum Angebotspreis von brutto 96.450,69 € und an Los 2 an die Firma Hamcos IT Service GmbH zum Angebotspreis von brutto 63.879,20 € zu vergeben.
Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.


TOP 10: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung

a) der Gemeinde Durmersheim und

b) des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Im diesjährigen Haushalt 2021 sind Erträge in Höhe von 29.383.550,- € und Aufwendungen in Höhe von 32.700.850,- € veranschlagt. Das ergibt erstmal ein Defizit von rund 3 Mio. € im Ergebnishaushalt. Hier wird man aus Überschussrücklagen von Vorjahren zurückgreifen. Aus diesem Ergebnis bleibt ein Zahlungsmittelüberschuss für Investitionen von -1.898.300,- €. Es sind hierfür genug liquide Mittel in der Rücklage, um dies auszugleichen.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten betragen 3.185.800,- €, die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 10.114.000,- €. Das ergibt insgesamt einen Finanzierungsmittelbedarf rein aus Investitionen von fast 7 Mio. €. Es werden Kredite in Höhe von 3,8 Mio. € notwendig. Die gleichzeitigen Ausgaben aus Finanzierungstätigkeiten (Tilgung) ergeben 224.100,- €. Somit ergibt es einen Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit von rund 3,5 Mio. €. Die übrige Finanzmittellücke von 5.250.600,- € wird den liquiden Mitteln entnommen, also über Bankguthaben abgedeckt. Es sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11.527.000,- € eingeplant, hierbei ist das größte Projekt der Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Kassenkredite wurden in Höhe von 2 Mio. € festgesetzt.
Der Schuldenstand betrug Ende 2020 noch 2,19 Mio. €. Im Jahr 2021 wird dieser 5,77 Mio. € betragen. Die Finanzierungstätigkeit wird in den Folgejahren fortgesetzt: Im Jahr 2022 wird der Schuldenstand 14 Mio. € betragen. Das ergibt eine Verschuldung pro Einwohner von 1.156,- €. 2023 wird der Schuldenstand 16,4 Mio. € betragen, somit steigt die Verschuldung pro Einwohner auf 1.335,- €.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung für die Gemeinde Durmersheim. Ebenso beschließt er einstimmig die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung des Eigenbetriebes Wasserversorgung.


TOP  11: Information und Anfragen

Bürgermeister Augustin informierte darüber, dass ab dem 25. Mai 2021 im Bürgersaal des Rathauses Corona-Schnelltestungen durchgeführt würden, um Dienstleistungsgewerbe, Einzelhandel und die Gastronomie zu stärken. Die Nutzung von Angeboten der Öffnungsschritte nach der Bundes-Notbremse setzten häufig die Vorlage eines tagesaktuellen Testnachweises voraus, dem steigenden Bedarf müsse Rechnung getragen und gleichzeitig die Ärzte und Apotheken nicht noch weiter zusätzlich belastet werden. Die Testungen würden an sieben Tage in der Woche (also auch samstags, sonntags, feiertags) von 8 bis 17 Uhr stattfinden.
Bürgermeister Augustin informierte darüber, dass das Freibad bei einer Inzidenz unter 100 geöffnet werden könne, man mit der offiziellen Eröffnung aber warte, bis auch die Wetterbedingungen besser würden.
Bürgermeister Augustin informierte über eine Eilentscheidung bezüglich der Beschaffung von Corona-Schnelltestkits für die Kindertageseinrichtungen im Zuge der Wiederaufnahme des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen.
Bürgermeister Augustin informierte, dass die Baugenehmigung für den Rewe-Markt erteilt worden sei. Die aktuelle Baumaßnahme zur Erschließung des Baugebiets Südlicher Ortsrand würden voraussichtlich bereits Mitte Juni fertiggestellt werden.
Gemeinderätin Bruder erkundigte sich nach der Frist für den Abbau von Dachständern mit Leitungen, die man vor Jahren bereits in den Keller hätten verlegen müssen.
OBM Braun erklärte, dass man aktuell im Bereich der Engelstraße tätig sei, diese aber schon bereits abgebaut sein sollten.
Gemeinderat Scherer erklärte, dass einige Dachständer noch nicht abgebaut werden könnten, da manche noch für eine Weiterleitung benötigt würden.


TOP 12: Einwohnerfrageviertelstunde

Es gab keine weiteren Fragen der Einwohner.


Die Sitzung endete um 22:00 Uhr.

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