Erstmals im Online-Format fand
der dritte Fachtag der Servicestelle Pflegeausbildung im Landratsamt Rastatt für
die Mitglieder des Ausbildungsverbunds Mittelbaden statt. Ziel ist es, den
Austausch zwischen den Akteuren der generalistischen Pflegeausbildung zu
befördern und diese enger zu vernetzen. Die Servicestelle unterstützt die
Einrichtungen und Pflegeschulen im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden
bei der effektiven Einsatzplanung der Auszubildenden nach der seit dem Vorjahr
gültigen Neuausrichtung. Julia Meyer, Mitarbeiterin der
Servicestelle, stellte fest, dass der Übergang in die Generalistik in der
Region Mittelbaden sehr gut geglückt sei und mit dem Ausbildungsverbund auf
einer breiten Basis stehe. Sie informierte über einen geplanten Anstieg der
Ausbildungsverhältnisse. So erhöht sich die Anzahl für das Ausbildungsjahr 2021
gegenüber dem Vorjahr in Mittelbaden um 17 Prozent, von 121 auf 141. Durch diese
angestrebte Steigerung nimmt aber auch der Bedarf an Praxiseinsatzstellen zu.
Vor allem im ambulanten Bereich und in der pädiatrischen Versorgung sind die
Plätze begrenzt. Zudem sollen im Akutpflegebereich künftig keine Urlaubszeiten
mehr möglich sein, um jedem Auszubildenden einen Einsatz in diesem
Pflichtbereich zu ermöglichen. Nur so könne das Verhältnis zwischen Ausbildungszahlen
und Praxiseinsatzstellen weiter verbessert werden, betonte Julia Meyer. Ein Anreiz, Pflegefachkräfte auszubilden,
ist die geregelte Finanzierung innerhalb des Ausbildungsverbunds. Ausbildende
Einrichtungen erhalten vom Ausbildungsfonds Baden-Württemberg (AFBW) über drei
Jahre hinweg Ausgleichszahlungen. Das Budget beläuft sich auf rund 27.000 Euro
pro Auszubildenden. Etwa 9.000 Euro davon werden an Kooperationspartner
weitergegeben, damit die Auszubildenden ihre Pflichteinsätze in
unterschiedlichen Bereichen absolvieren können. Mit dem verbleibenden Anteil werden
die Kosten der internen Praxisanleitung, aber auch der Organisationsaufwand für
die Einsatzplanung, die den Ausbildungseinrichtungen entstehen, abgedeckt. Zusätzlich zur allgemeinen
Ausbildungspauschale werden vom AFBW auch die Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen
refinanziert. Dies ist der Teil der Vergütung, dem keine verwertbare
Arbeitsleistung der Azubis entgegensteht. Mit den Ausgleichszahlungen ist die neu
konzipierte Pflegeausbildung somit im ersten Ausbildungsjahr voll finanziert.
Im Gegenzug sind damit die Einrichtungen in der Pflicht, die gesetzlich
geforderte Qualität der Ausbildung auch zu gewährleisten.