Brutto für netto bei Ferienjobbern
In Baden-Württemberg
beginnen die Ferien. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die schulfreie Zeit,
um sich mit einem Minijob das Taschengeld aufzubessern oder erste Einblicke in
die Berufswelt zu erhalten. Wegen der Corona-Pandemie dürfen Ferienjobber in
diesem Jahr deutlich länger arbeiten, um brutto für netto zu verdienen. Das
teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit.
Es gibt zwei Arten von Minijobs, die man als
Ferienjob ausüben kann: den kurzfristigen Minijob und den geringfügig
entlohnten 450-Euro-Minijob. Während bei dem geringfügig entlohnten Minijob der
monatliche Verdienst auf 450 Euro begrenzt ist, kann man in einem kurzfristigen
Minijob unbegrenzt verdienen. Hier ist aber die Beschäftigungsdauer
eingeschränkt: Wer zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eine im Voraus
befristete kurzfristige Beschäftigung ausübt, kann bis zu vier Monate oder 102
Arbeitstage arbeiten - und der Job bleibt sozialversicherungsfrei. Werden diese
Zeiträume auch bei mehreren Beschäftigungen nicht überschritten, spielen die
Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle.