Aktenzeichen: 1 K 57/20 Rastatt, 23.09.2021
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Mittwoch,17.11.2021, 10:00 Uhr Raum 006, Sitzungssaal, Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18, 76437 Rastatt
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Durmersheim
Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt Durmersheim 6008 LandwirtschaftsflächeGroße Hahn 2.268 1024, BV, lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Landwirtschaftliche Fläche, laut Flächennutzungsplan Bauerwartungsland für Gewerbe
Verkehrswert: 34.000,00€
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.12.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen,
widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bitte beachten Sie die auf http://www.amtsgericht-rastatt.de veröffentlichten Hinweise!
Schumacher
Rechtspflegerin
Beglaubigt
Rastatt, 24.09.2021
Reinfried
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig
Beglaubigte Abschrift
Aktenzeichen: 1 K 56/20 Rastatt, 23.09.2021
Terminsbestimmung:
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll
am Mittwoch,17.11.2021,10:00 Uhr Raum 006, Sitzungssaal, Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18, 76437 Rastatt
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Durmersheim
Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt
Durmersheim 3753 Landwirtschaftsfläche Außen am hohen Stein 1.058 1024, BV, lfd. Nr. 1
Verkehrswert: 2.600,00€
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de.
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.12.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bitte beachten Sie die auf http://www.amtsgericht-rastatt.de veröffentlichten Hinweise!
Schumacher
Rechtspflegerin
Beglaubigt
Rastatt, 24.09.2021
Reinfried
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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