Corona-Verordnung des Landes: Warnstufe durch Landesgesundheitsamt ausgerufen
Ab Mittwoch, 3. November 2021, gilt die Warnstufe
- Einschränkungen für ungeimpfte und nicht genesene PersonenAufgrund der anhaltend hohen Belegung von
Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten hat das
Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Dies
bedeutet vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen ab Mittwoch, 3.
November 2021, stärkere Einschränkungen. In der Warnstufe müssen nicht geimpfte
und nicht genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens
einen PCR-Test vorlegen - insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa
Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den
Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48
Stunden sein. Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der
Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucherinnen und Besucher
sowie Beschäftigte. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf
weiteren Personen treffen - ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene,
Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen
nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der STIKO besteht.
Ergänzende Infos finden Sie auf unserer Homepage
www.durmersheim.de.
Bitte informieren Sie sich über die geltenden
Regelungen und Maßnahmen. Die aktuelle Corona-Verordnung sowie die wichtigsten
Änderungen finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter:
www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen
Corona-Verordnung finden Sie hier:
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung
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und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen.
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Eindämmung der Corona-Pandemie bereits viel erreicht. Jetzt heißt es
#dranbleibenBW. Auf der Internetseite der Informationskampagne zum Impfen in
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