In Zeiten steigender Immobilien-
und Rohstoffpreise wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum in
Baden-Württemberg zu finden. Besonders betroffen hiervon sind junge Familien
mit Kindern. Das Land unterstützt daher zusammen mit der L-Bank Familien bei der
Finanzierung ihrer Wunschimmobilie durch ein attraktives Darlehen mit einem
Zinssatz von null Prozent und einer Sollzinsbindung von 15 Jahren.
Im Förderjahr 2020 konnte die
Wohnraumförderstelle im Landratsamt Rastatt bei der Antragstellung insgesamt 29
Familien beratend zur Seite stehen, den Traum vom Eigenheim zu realisieren. Das
Gesamtvolumen der Förderung im Landkreis lag bei rund 4,8 Millionen Euro.
Der Schwerpunkt der
Eigentumsfinanzierung liegt auf dem Neubau sowie dem Kauf und der anschließenden
Modernisierung von Wohneigentum. Aus- und Anbaumaßnahmen zur Schaffung neuen
Wohnraums werden ebenfalls gefördert. Beim Erwerb älterer Immobilien ist
zusätzlich die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder für
Umbauten zur altersgerechten Gestaltung möglich.
Gefördert werden Familien mit
mindestens einem Kind, die bisher nicht über angemessenes Wohneigentum
verfügen. Dabei sind bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten und eine gewisse
Eigenkapitalquote zu erfüllen. Bei Neubauvorhaben ist zudem der "Neubaustandard
Plus" (entspricht dem KfW-Standard Effizienzhaus 55) einzuhalten. Die Höhe des
Förderkredits richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder im
Haushalt. Eine Familie mit zwei Kindern beispielsweise kann aktuell für einen Neubau
einen Darlehensbetrag in Höhe von 240.000 Euro erhalten.
Zum 1. Juli dieses Jahres wurde
das geltende Förderprogramm "Wohnungsbau BW 2020/2021" des Landes geändert. Die
bisher in die Förderung integrierten Bestandteile aus den Programmen der KfW
wurden herausgelöst und können jetzt parallel beantragt werden, wodurch sich
neue attraktive Finanzierungsmöglichkeiten, etwa in Form von Zuschüssen, ergeben.
Kinderlose Paare und
Alleinstehende, die eine Familiengründung planen, können die sogenannte "Finanzierung
Familienzuwachs" beantragen. Durch das Hinzukommen von Kindern in den Haushalt
verbessern sich die Konditionen des Darlehens.
Um die Fördermöglichkeit nicht
zu verlieren, rät das Landratsamt bei allen Darlehen dazu, im Vorfeld keinerlei
Verträge abzuschließen. Erst wenn der vollständige und prüffähige Antrag bei
der Wohnraumförderstelle eingegangen ist, darf auf eigenes Risiko mit der
Maßnahme begonnen werden.
Service:
Infomaterialien sind im Landratsamt oder in den Rathäusern erhältlich. Weiterführende Informationen auch unter www.l-bank.de
Vor Antragstellung empfiehlt die
Förderstelle unter Telefon 07222/381-4154 oder per E-Mail an
amt41@landkreis-rastatt.de einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
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