Das Wassergesetz Baden-Württemberg verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast (= Gemeinde) in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau durchzuführen (§32, Abs. 6 WG).
Deshalb führt die Gemeinde
Durmersheim am Dienstag, 18.01.2022,
ab 9:00 Uhr, gemeinsam mit den
Vertretern vom Landratsamt Rastatt eine Gewässerschau am Alten Federbach durch. Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen
und Bürger sowie im Besonderen die Eigentümer der Anliegergrundstücke, Vertreter
der Landwirtschaft und herzlich eingeladen. Bitte berücksichtigen Sie auch draußen die bekannten AHA-Regeln.
Eine Gewässerschau ist die
Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den
Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein.
Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung
einzuleiten. Durch die Gewässerschau soll sowohl ein Beitrag zur Verringerung
und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner und Unterlieger geleistet
sein, als auch Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers
beseitigt werden.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung
der Gewässerschau wird es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten.
Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast gemäß §101
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dazu berechtigt Grundstücke am Gewässer zu
betreten. Die Gemeinde Durmersheim bittet die Anwohner und Anlieger um ihr
Verständnis.
Am oben genannten Datum wird das
Gewässer ab Gemarkung Bietigheim im Oberwald bis zur Einmündung des alten
Federbachs in den Federbach kurz vor der Würmersheimer Straße begangen.
Wetterbedingt kann die Gewässerschau
verschoben werden. Organisatorische Fragen sowie das wetterbedingte Stattfinden
kann am Vortag bei der Stelle "Umwelt & Natur" unter 07245/920-293 erfragt
werden.
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