Aufgrund der nach wie vor anhaltenden angespannten Niedrigwassersituation in den oberirdischen Gewässern im Landkreis Rastatt wird die Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern über den August hinaus verlängert. Damit ist jede Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern - auch in geringen Mengen - im Landkreis Rastatt bis 30. September 2022 untersagt. Hiervon ausgenommen sind die Bundeswasserstraße Rhein und Baggerseen sowie das Tränken.
Die Wetterlage hat sich seit der erstmaligen Beschränkung nicht
wesentlich geändert. Die fortgesetzte Trockenheit, Abflusssituation und
Wetterprognose lassen bis Ende September keine Phase mit umfangreichen,
flächendeckenden Niederschlägen und eine Erholung der Niedrigwasserstände an
den oberirdischen Gewässern erwarten. Mit dem Wasserentnahmeverbot soll zum
Schutz der oberirdischen Gewässer eine weitere Verschlechterung des
Gewässerzustands verhindert werden. Die untere Wasserbehörde weist darauf hin,
dass Grundwasserentnahmen aus Brunnen nicht Gegenstand der Allgemeinverfügung
sind. Die Entnahme von Grundwasser aus einem genehmigten Brunnen zur Beregnung
des privaten Hausgartens ist im Rahmen des Gemeingebrauchs grundsätzlich
gestattet.
Service
Die Allgemeinverfügung ist als öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite
des Landratsamtes Rastatt unter www.landkreis-rastatt.de zu finden.
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