Am Mittwoch, 13. September 2023, fand um 19 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats im Bürgersaal des Rathauses Durmersheim statt.
Bei dieser Sitzung wurde folgende Tagesordnungbehandelt:
TOP 01
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
TOP 02
Sanierungsgebiet Speyerer Straße - Einleitungsbeschluss
Vorbereitende Untersuchungen gem. §141 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Die Gemeinde hat Ende Oktober 2022 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg für das Gebiet "Speyerer Straße" gestellt. Dieser wurde bewilligt. Die Gemeinde erhält Fördermittel von 1,2 Millionen Euro. Die drei Ziele und Handlungsschwerpunkte des ISEK sind "Stärkung der Ortsmitte", "Stärkung des Wohnstandorts Durmersheim" und "Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur". Dazu gehöre die gestalterische Aufwertung und Schaffung von Aufenthaltsqualität und -angeboten in der Ortsmitte, etwa auf dem Chennevières- und dem Bickesheimer Platz sowie die Aufwertung öffentlicher Gebäude wie dem Vereinsheim "Altes Kino" und dem Rathaus durch eine energetische Sanierung und Barrierefreiheit. Neu aufgenommen in das Gebiet wurde ein Teil des Alten Friedhofs, um ihn zu einer grünen Oase weiterzuentwickeln.
Vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sind gem. § 141 Abs. 1 BauGB vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Hierzu werden die Beteiligten im Untersuchungsgebiet in einigen Wochen mit einem Fragebogen angeschrieben und um Mitwirkung gebeten. Am 12. Oktober 2023 wird um 18:30 Uhr im Rathaus eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden. Zu dieser sind alle Beteiligten im Untersuchungsgebiet sowie Gemeinderat und alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig
1. die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 des Baugesetzbuches (BauGB);
2. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 14. September 2023. Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzte Fläche und umfasst ca. 6,81 ha. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses;
3. Der Beschluss ist gem. § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
TOP 03
Sanierung Hardtsporthalle - Bewerbung auf das Bundesprogramm
"Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 16.05.2022 die Sanierung der Hardtsporthalle im Bestand beschlossen. Die Verwaltung hat daraufhin das Planungsbüro Luft mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt, um im Falle eines neu aufgelegten Förderprogrammes eine Planungsgrundlage zur Bewerbung zu schaffen. Dies ist nun mit dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gegeben. Eine Bewilligung ermöglicht eine energetische Sanierung und einen barrierefreien Ausbau der Hardtsporthalle. So wäre eine energetische Einsparung von über 80 % möglich. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Nach Einreichung der Projektskizzen bis spätestens zum 15.09.2023 beschließt der Haushaltsausschuss des Bundestages die zur Antragsstellung vorzusehenden Projekte. Die Phase zwei umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung. Der Gemeinderat ermächtigt einstimmig die Verwaltung, die zur Bewerbung auf das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" erforderliche Projektskizze für die Hardtsporthalle einzureichen.
TOP 04
Bebauungsplan "Durlacher Straße/Lammstraße/Speyerer Straße"
a)Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i.V.m. § 13a BauGB
b)Billigung des Entwurfes
c)Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Aufgrund einer geringfügigen Anpassung des Geltungsbereiches wird der Bebauungsplan "Durlacher Straße/Lammstraße/Speyerer Straße" erneut aufgestellt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die bestehende Struktur und eine geordnete Entwicklung für das Gebiet zwischen der Speyerer Straße, der Durlacher Straße und der Lammstraße durch planungsrechtliche Festsetzungen zu sichern. Das städtebauliche Konzept sieht vor, das Gebiet als Wohngebiet auszuweisen. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass das bestehende Ortsbild erhalten bleibt und eine verträgliche Verdichtung der Bebauung ermöglicht wird. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden. Auf Anträge der BuG-Fraktion beschloss der Gemeinderat, dass Stabgitterzäune mit durchgezogenen Bändern und Kunstrasen nicht zulässig seien. Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss der Gemeinderat, dass gefangene Stellplätze nicht zulässig seien. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmte der Gemeinderat mit 14 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen zu.
1. Für den im Bebauungsplanentwurf vom 14.08.2023 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Durlacher Straße/Lammstraße/Speyerer Straße" aufgestellt. Es wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewandt. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. Für den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 14.08.2023 dargestellten Bereich wird gem. § 74 LBO die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften "Durlacher Straße/Lammstraße/ Speyerer Straße" aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht;
2. Der Entwurf des Bebauungsplans "Durlacher Straße/Lammstraße/Speyerer Straße" mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung wird in der Fassung vom 14.08.2023, ergänzt durch die heute gefassten Beschlüsse, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, gebilligt;
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 2 i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.
TOP 05
RadKULTUR-Förderprogramm - Bewerbung auf großes Förderpaket im Gemeindeverbund
Die Förderung des Radverkehrs und der Ausbau der Radinfrastruktur in Durmersheim sind der Gemeinde sehr wichtig. Durmersheim und Würmersheim bieten durch ihre Lage und die fast ausschließlich ebenerdigen Straßen hohes Potenzial, den Radverkehr auszubauen. Mit einer Kommunenförderung im Rahmen der Initiative RadKULTUR unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Kommunen dabei, eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur zu stärken. Die Initiative RadKULTUR hat hierfür ein kleines und ein großes Förderpaket geschnürt. Mit dem großen Förderpaket können über einen Zeitraum von zwei Jahren eine unbegrenzte Anzahl an Aktionsmodulen bis 75.000 € umgesetzt werden. Der Eigenanteil für die Kommunen beträgt 25.000 € und macht bei einer Fördersumme von 50.000 € damit ein Drittel des Gesamtbudgets aus. Die sechs RegioENERGIE-Kommunen Bietigheim, Bischweier, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Kuppenheim und Muggensturm möchten sich daher in diesem Jahr im Gemeindeverbund auf das große Förderpaket bewerben. Der Eigenanteil von 25.000 € für zwei Jahre würde sich somit auf sechs Kommunen aufteilen. Das entspricht 4166,67 € pro Kommune für zwei Jahre. Der Gemeinderat ermächtigt einstimmig die Verwaltung, den Antrag zum Erhalt des großen Förderpakets im Gemeindeverbund bei der Initiative RadKULTUR des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zu stellen.
TOP 06
Ersatzbeschaffung für das Bauhoffahrzeug - Piaggio Porter, Einsatzort Friedhöfe
Im Juli 2023 wurde bei dem auf den Friedhöfen eingesetzten Fahrzeug vom Typ "Piaggio Porter" ein nicht reparabler Motorschaden und Rostbefall an der Karosserie festgestellt. Aufgrund des Alters (Bj. 2012) und der Laufleistung von ca. 90.000 km ist eine Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Im Mai 2022 wurde bereits ein erstes E-Fahrzeug vom Typ "Goupil G4 - Multivariabler E-Allzwecktransporter" für den Einsatz auf den Friedhöfen beschafft. Die Erfahrungen des letzten Jahres waren durchaus positiv. Im vorliegenden Angebot liegt der Neupreis für den "Goupil G4 - Multivariabler E-Allzwecktransporter" bei 59.501,93 € brutto. Die Möglichkeit auf Mietkauf wurde geprüft, würde den Gesamtbetrag aber um ca. 5.000 € steigern. Der Gemeinderat ermächtigt mit 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Verwaltung, die Ersatzbeschaffung für das Bauhoffahrzeug "Piaggio Porter" vorzunehmen und das E-Fahrzeug vom Typ "Goupil G4 - Multivariabler E-Allzwecktransporter" zum Angebotspreis von 59.501,93 € brutto zu beschaffen.
TOP 07
Auftragsvergabe arbeitsmedizinische Leistungen
Im Rahmen des zum 31.12.2022 beendeten Vertrages der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung mit der ias AG wurden die Leistungen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuungen ausgeschrieben. Aktuell wurden neun Bieter zur Vorlage eines Angebots der sicherheitstechnischen Betreuung aufgefordert. Dieser Prozess läuft noch. Der einzige Bieter für die arbeitsmedizinische Betreuung, die Firma Dr. Hoffmanns Gesundheitsberatung GmbH, hat ein Angebot über 9.531,50 € inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr abgegeben. Für die geplante Vertragsdauer (rückwirkend zum 01.01.2023) von drei Jahren wäre eine Auftragssumme von 28.594,50 € zu veranschlagen. Wenn die Verwaltung die Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr zieht, belaufen sich die Gesamtaufwendungen auf 38.126,00 €. Der Gemeinderat beschließt einstimmig
1. die Auftragsvergabe der arbeitsmedizinischen Betreuung für die Beschäftigten der Gemeinde Durmersheim sowie für die Beschäftigten des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) für die Vertragsdauer von drei Jahren, rückwirkend zum 01.01.2023, sowie die optionale Vertragsverlängerung auf insg. vier Jahre.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag abzuschließen und nach eigenem Ermessen die Verlängerungsoption zu ziehen.
TOP 08
Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse
Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse gemäß § 35 GemO
Gemeinderatssitzung vom 25.07.2023
Ein neuer Sachgebietsleiter für das Tiefbauamt wurde gewählt.
Der Gemeinderat beschloss, dass die App des Projekts digitales Helfernetzwerk hilver für Durmersheim zukünftig nicht mehr bereitgestellt wird.
Neues Feuerwehrgerätehaus - Grundstücksgeschäft
1. Der Gemeinderat beschloss, dass die Grundstücke Nr. 1565 und Nr. 1566 am Standort des neuen Feuerwehrgerätehauses mit insg. 1.589 m² erworben werden.
2. Der Gemeinderat beschloss, dass eine Grundstücksfläche mit insg. ca. 439 m² verkauft wird.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Tauschvertrag abzuschließen.
TOP 09
Informationen und Anfragen
Bürgermeister Eckert informierte über den Stromausfall am 13.09. Die Ursache hierfür war eine 20kV-Leitung, die durch einen Bagger in der Bachstraße beschädigt wurde. Nach einer Stunde war der Schaden wieder behoben.
Bürgermeister Eckert informierte über den bundesweiten Warntag am 14.09.
Bürgermeister Eckert informierte über die stattfindende Müllsammelaktion "Durmersheim putzt sich raus" am 16.09..
Bürgermeister Eckert informierte, dass die von der BuG-Fraktion angeregten Warnschilder für Waldbrandgefahr in Auftrag gegeben worden sind und demnächst aufgehängt werden.
Ortsbaumeister Leibold informierte über den aktuellen Stand der Schulbausanierung. In den Sommerferien wurde in der Friedrichschule der Beginn für den kommenden Aufzug geschaffen, in der Hardtschule das Lehrerzimmer saniert und in der Realschule ein PC-Raum saniert.
Auf Anfrage einer Gemeinderätin aus der SPD-Fraktion berichtete Bürgermeister Eckert über einen Zwischenstand zum Thema Asiatische Tigermücke. Weiterhin gebe es keine Funde in Würmersheim. Jedoch erweitere sich das Gebiet in Durmersheim etwas, weshalb die KABS (Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V.) nun auch die Bewohnerinnen und Bewohner der hinzukommenden Gebiete sensibilisiert habe. Insgesamt wurde aber keine verstärkte Tigermückenbildung zum Vorjahr festgestellt.
Auf Anfrage einer Gemeinderätin aus der CDU-Fraktion berichtete Bürgermeister Eckert, dass es mehrere Aspekte gebe, weshalb man das Freibad nicht länger öffnen werde. Zum einen sei es der Vorrat des Chlorgases, das man wiederbeschaffen müsste, da dieses nur für den Zeitraum der regulären Öffnung eingeplant war. Zum zweiten sei es auch die Wassertemperatur, die derzeit bereits zwei Grad kühler sei, da die Lufttemperatur nachts abkühle.
Bürgermeister Eckert berichtete auf Anfrage eines Gemeinderates aus der CDU-Fraktion, dass er mit der Kirche ein Gespräch gehabt habe, dass man sich die Kosten für die Ertüchtigung des Aufzuges im Pfarrzentrum teilen werde, um Vereinen die Möglichkeit zu geben, diesen nutzen zu können. Das Kaffeekränzle des Seniorenbüros wird allerdings, nach einer Abfrage der teilnehmenden Senioren, weiterhin im Gemeindezentrum Würmersheim stattfinden.
TOP 10
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Ein Bürger spricht das Thema der Fahrradfahrer und E-Roller in der Hauptstraße an, da diese auch öfter auf den Gehwegen fahren, anstatt auf der Straße. Bürgermeister Eckert wisse über dieses Problem Bescheid und sei hierzu bereits im Austausch mit dem Ordnungsamt.
Die Sitzung endete um 21:15 Uhr.
An die öffentliche Sitzung schloss sich noch eine nicht öffentliche Sitzung an.
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