Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner Sitzung am 13. September 2023 beschlossen, für das Untersuchungsgebiet "Speyerer Straße" vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Ortsmitte von Durmersheim entlang der Speyerer Straße und umfasst ca. 6,81 ha. Es umfasst im Wesentlichen die Speyerer Straße vom Chennevières-Platz im Süden bis zum Bickesheimer Platz im Norden einschließlich der angrenzenden Grundstücke. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Abgrenzungslageplan vom 13.09.2023.
Im abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen. Mit den Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwenigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Benutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihre Beauftragten im Untersuchungsgebiet sind gem. § 138 Abs. 1 BauGB verpflichtet, der Gemeinde Durmersheim oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen ist die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart/Freiburg beauftragt.
Gemäß § 141 Abs. 3 BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekanntgemacht.
Durmersheim, 18.09.2023
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