Die Gemeinde Durmersheim öffnet den Verkauf von Schlagraum, Brennholz lang, und Brennholz kurz (Sterholz) ab 22. Oktober 2023.
Holzbestellungen werden bis einschließlich Freitag, 17. November 2023, 12 Uhr entgegen genommen.
Ab diesem Jahr erfolgt die Bestellung über ein digitales Bestellformular, das Sie auf der Homepage der Gemeinde, www.durmersheim.de, finden. Unter der Rubrik "Leben & Gemeinde > Natur & Umwelt > Brennholzbestellung" können Sie Ihre Holzbestellung abgeben, eine schriftliche Zusendung des bisherigen Bestellzettels ist nicht mehr nötig. Sollten Sie keinen Zugang zu PC und Internet haben, oder möchten Sie beim Ausfüllen Unterstützung, wenden Sie sich bitte an die Rathaus-Zentrale oder das Rechnungsamt-Sekretariat zu den üblichen Rathaus-Öffnungszeiten.
Brennholzpreise 2023/2024
Preise inkl. Mwst.HartlaubholzWeichholz, Nadelholz
Brennholz lang €/fm 80 €/fm 45,55 €/fm
Brennholz kurz €/Ster 150 €/Ster 125 €/Ster
Schlagraum €/Ster 10 - 15 €/Ster 10 - 15 €/Ster
Wichtige Hinweise
Das angebotene Holz stammt aus aktuellem Holzeinschlag, das bedeutet, es ist aufgrund des hohen Feuchtegehalts nicht zum sofortigen Verfeuern geeignet. Brennholz muss min. 1 - 2 Jahre abgelagert werden, ansonsten droht eine Bildung von brandgefährlichem Glanzruß im Kamin.
Aufgrund von rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen unserer Waldzertifizierung ist die Bestellung ausschließlich auf dem dafür vorbereiteten Bestellformular auf der Gemeinde-Homepage möglich. Bestellungen telefonisch, oder nach Ende der Bestellfrist, werden nicht angenommen.
Pro Haushalt bzw. Bestellung ist die Bestellmenge auf maximal 8 Ster bzw. 5,6 Festmeter limitiert.
Die Rechnungsstellung des Sortiments Brennholz lang wird über die Holzverkaufsstelle des Landkreises abgerechnet. Brennholz kurz (Sterholz) und Schlagraum werden weiterhin von der Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt. Eine Bezahlung in bar ist nicht möglich.
Pro Schlagraumlos ist mit 5 - 8 Ster verwertbarem Holz zu rechnen.
Da Brennholz kurz auf Grundlage des Bestelleingangs bereitgestellt wird, ist Ihre Bestellung hierfür verbindlich und kann nicht storniert werden!
Für die Arbeiten im Wald gelten die verbindlichen Regeln der Selbstwerber-Merkblätter, die mit Abgabe der Bestellung von Ihnen ausdrücklich anerkannt werden.
Der Nachweis eines besuchten Motorsägen-Lehrgangs ist erforderlich. Als Nachweis für den Holzbedarf innerhalb Durmersheimer Gemarkung ist ein Feuerstättennachweis des Schornsteinfegers erforderlich.
Sofern die Nachfrage das verfügbare Holz übersteigt, werden die Zuteilungen ausgelost.
Sie werden vom Förster kontaktiert, wenn das Brennholz zur Abholung bereitsteht.
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