Wie können Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Sanierungsgebiet "Speyerer Straße" von diesem profitieren, was kann gefördert werden und wie soll man sich verhalten, wenn Baumaßnahmen und/oder energetische Sanierungen am Haus geplant sind? Auf all diese Fragen und noch viele weitere Punkte erhielten über 45 teilnehmende Bürgerinnen und Bürger Informationen bei der gemeinsam von Gemeinde und STEG Stadtentwicklung durchgeführten Bürgerinformations-Veranstaltung im Bürgersaal des Rathauses.
Die Gemeinde Durmersheim ist erfreulicherweise im Frühjahr 2023 mit dem Sanierungsgebiet "Speyerer Straße" in das Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren" (LZP) zur städtebaulichen Erneuerung aufgenommen worden. Überraschend gelang dies bereits im ersten Versuch, obwohl das Programm mehrfach überzeichnet war und üblicherweise mehrere Anläufe benötigt werden. In einem Zuwendungsbescheid im April 2023 wurden Fördermittel von 1.200.000 Euro zugesag
Vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sind nach Maßgabe des Baugesetzbuches (§ 141 Abs. 1 BauGB) Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen werden neben den Behörden und Träger öffentlicher Belange auch die Bürgerinnen und Bürger informiert und beteiligt. Neben dem Versand eines Fragebogens diente die Infoveranstaltung dazu, mögliche Maßnahmen vorzustellen und erste Fragen zu beantworten.
Im Rahmen des Sanierungsgebiets "Speyerer Straße" ist eine Stärkung der Ortsmitte durch u. a. die Aufwertung und Schaffung von Aufenthaltsangeboten in der Ortsmitte, etwa auf dem Chennevières- und dem Bickesheimer Platz sowie die Aufwertung öffentlicher Gebäude wie dem Vereinsheim "Altes Kino" und dem Rathaus durch eine energetische Sanierung und Barrierefreiheit geplant.
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