Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet zum Bebauungsplan "Schwimmende Photovoltaikanlage Stürmlinger See" nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat am 18.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Geltungsbereich
Für den Geltungsbereich ist der Entwurf vom 02.10.2023 maßgebend.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Schwimmende Photovoltaikanlage Stürmlinger See" umfasst den im nachfolgenden Lageplan dargestellten Bereich.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Stürmlinger See geschaffen werden. Die hierdurch gewonnene regenerative Energie leistet einen Beitrag zur Klimawende ohne zusätzliche landwirtschaftliche Flächen zu beanspruchen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt die 4. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Durmersheim.
Veröffentlichung des Planentwurfes im Internet
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Schwimmende Photovoltaikanlage Stürmlinger See" mit Textlichen Festsetzungen, Begründung in der Fassung vom 02.10.2023 und Umweltbericht vom September 2023 einschließlich zugehöriger Gutachten sowie Synopse werden in der Zeit vom
30.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023
im Internet unter https://durmersheim.de/web/bebauungsplanverfahren.html veröffentlicht. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Untersuchungen und Aussagen zu den Schutzgütern
Boden
Betriebsfläche Kieswerk: Nutzung als Lager/Montagestandort, für Montage der Modulboote und Verlegung von Stromkabel
Wasser
- Beeinflussung limnologischer Verhältnisse durch Beschattung der Wasserfläche
- Stoffliche Einträge durch eingesetzte Betriebsmittel
- Auswaschung und Materialbeschichtung
- Auswirkungen auf Temperaturhaushalt, Wasserzirkulation, Schichtungsverhalten, Seeverdunstung, Sauerstoffhaushalt
- Auswirkungen auf Phytoplankton
- Wasserschutzgebiet Zone IIIB
- Bewirtschaftungsziele Wasserrahmenrichtlinie
- Grundwasser
Klima und Luft
- Auswirkungen auf Niederschlagseintrag in den See und der Grundwasserneubildung
- Verdunstung der Seefläche
- Auswirkungen auf die Wassertemperatur
- Auswirkungen auf Windgeschwindigkeit über der Wasseroberfläche - Verdunstung
Bioklimatische Auswirkungen
- Auswirkungen auf die mesoklimatische Situation auf nächstgelegene Siedlungsbereiche
- Veränderungen des Feuchtehaushalts der bodennahen Atmosphäre (Nebelbildung, verstärkte Verdunstung, Veränderung der relativen Luftfeuchte)
- Auswirkungen auf Lufttemperatur
- Änderungen im Wasser- und Temperaturhaushalt und Schichtungsverhalten des Gesamtgewässers
Auswirkungen auf die CO2-Reduktion
Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
- Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Wasserpflanzen-Beständen
- Anlagebedingte Beeinträchtigungen der Fischfauna
- Anlagebedingter Verlust von Brutlebensräumen für Wasservögel durch Kulissenwirkung
- Anlagebedingter Verlust von Nahrungs- und Ruhehabitaten für Winter- und Rastvögel
- Anlagebedingte Auswirkungen auf ufernahe Nahrungshabitate für Fledermäuse
Bau- und Betriebsbedingte Störwirkungen auf die Fauna
- Baubedingter Verlust von Lebensräumen auf Lager- und Montageflächen
- Naturschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- Artenschutzrechtliche Prüfung zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
- Limnologisches Gutachten zu den Auswirkungen der schwimmenden PV-Anlage auf die Ökologie des Baggersees
- Blendgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen
- Gutachten zu den möglichen Auswirkungen der schwimmenden PV-Anlage auf den vorkommenden Fisch- und Wasserpflanzenbestand
- Stellungnahme zur Lage im Wasserschutzgebiet WSG Zone IIIB
- Stellungnahme zur zulässigen Überlagerung des Baggersees mit PV-Anlagen
- Stellungnahme zur Erfassung von brütenden Wasservögeln
- Stellungnahme zu Auswirkungen auf Jagdhabitate von Fledermäusen
- Stellungnahme zu Auswirkungen auf die Artengruppen Vögel, Reptilien und Amphibien im terrestrischen Bereich
- Stellungnahme zu anlagebedingten Auswirkungen auf die Avifauna soll auch mögliche Blendwirkung betrachten
- Stellungnahmen zum Grundwasserschutz im Hinblick auf die Qualität des Materials (Langlebigkeit, stoffliche Auswaschung)
- Stellungnahme zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen
- Stellungnahme zum Grundwasserschutz bei Havarie, Brand, Hagel oder Vandalismus
- Stellungnahme zur Erforderlichkeit eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens
- Stellungnahme zum Schutz des Gewässers bei Baustelleneinrichtung/ Lagerung von Baumaterial
- Stellungnahme der Landwirtschaft zu ggf. erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen
- Stellungnahme zu möglichen Licht-Reflexionen
- Stellungnahme zur qualifizierten ökologischen Bewertung der geplanten Trassen für die Netzeinspeisung
- Stellungnahme zum beschleunigten Ausbau regenerativer Energie bei der Stromgewinnung im Zuge des Klimawandels
- Stellungnahme zum potentiellen Vorkommen archäologischer Funde
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; sie können aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen zum Bebauungsplan-Entwurf zudem im Rathaus Durmersheim, Rathausplatz 1, kleiner Sitzungssaal, Zi. 216, während den üblichen Dienstzeiten, zur Einsicht öffentlich aus.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Mailadresse, alternativ auch der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Gemäß § 4 a Absatz 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemeinde Durmersheim, 26.10.2023
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