Am Mittwoch, 8. Mai 2024, fand um 19 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Bürgersaal des Rathauses statt. Bei dieser Sitzung wurde folgende Tagesordnung behandelt:
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Ein Bürger erkundigte sich, weshalb in der Ritterstraße ein absolutes Halteverbot eingerichtet wurde. Der Sachgebietsleiter des Tiefbaus berichtete, dass dies aufgrund einer Baustelle und den einzurichtenden Rettungswegen temporär eingerichtet werden muss.
Auf Anfrage eines Bürgers, ob der Fineberg lediglich an Werktagen als Fahrradstraße eingerichtet werden könne, erklärt Bürgermeister Eckert, dass dies für die Sicherheit aller Radfahrenden und nicht nur der Schulkinder so eingerichtet wurde.
TOP 02
Bebauungsplan "Wohnen am Raiffeisenplatz" - Aufstellungsbeschluss
Die unbebauten Grundstücke am Raiffeisenplatz, Ecke Hebelstraße/Kleiststraße und Ecke Uhlandweg, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gemeindezentrum und Kindergarten St. Bernhard, sollen für eine Nutzung als Seniorentagesstätte und Senioren-/Familien-Wohnen überplant und bebaut werden.TOP 03
Durchführung der Eigenkontrollverordnung (EKVO)
a) Vorstellung der Befahrungsergebnisse aus Cluster 1 (Durmersheim Nord)
b) Vergabe der Dienstleistung, Befahrung des Cluster 2 (Durmersheim Mitte)
a) Aufgrund der Eigenkontrollverordnung Baden-Württemberg (EKVO) bzw. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) muss das Kanalnetz einer TV-Erstuntersuchung und daran anschließend in unterschiedlichen Zeiträumen je nach Fließmedium, Schadenshäufigkeit und Umgebung gestaffelten Wiederholungsprüfungen unterzogen werden.
Die Umsetzung eines strategischen Instandhaltungsmanagements zielt konkret durch frühzeitige Schadensbehebung zur Vermeidung von Folgeschäden bzw. teuren Erneuerungsmaßnahmen auf die Vermeidung von Substanzverlust ab (Werterhaltung Kanalnetz). Die Bestandserfassung (TV-Kanalinspektion) erfolgt im Rahmen der Entwässerungssystemerhaltung und dient als Grundlage für die darauf aufbauende Zustandsbewertung und Sanierungsplanung. Die Gemeinde Durmersheim setzt die Wiederholungsprüfung im Sommer 2024 mit der Untersuchung des Kanalnetzes im Bereich Durmersheim Mitte fort.
Ein Vertreter des Planungsbüros stellte das Untersuchungskonzept, die Ausschreibung vom nächsten Untersuchungsabschnitt 2 (Durmersheim Mitte) und die Ergebnisauswertung Untersuchungsabschnitt 1 (Durmersheim Nord) vor.
b) Am 21.03.2024 wurde in beschränkter Ausschreibung die Dienstleistung TV Inspektion Cluster 2 Durmersheim Mitte angefragt. Zum Zeitpunkt der Submission lagen drei Angebote vor.
Nach fachlicher, sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Planungsbüro ging folgender Vergabevorschlag ein:
Vergabevorschlag: Firma Kress GmbH Achern
Auftragssumme brutto: 82.321,88 € brutto
Kostenberechnung brutto: 129.000 € brutto
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
a) Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Planungsbüros Zink zur Kenntnis.
b) Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Dienstleistung TV-Inspektion Cluster 2 (Durmersheim Mitte) gemäß dem Vergabevorschlag des Planungsbüros Zink zum Angebotspreis von 82.321,88 € an die Fa. Kress GmbH aus Achern zu vergeben.
TOP 04
Vergabe der Lieferleistung Mittagsverpflegung für die Kindertageseinrichtungen und Schülerhorte ab September 2024
TOP 05
Bürgerbegehren der Initiative "Pro S2 nach Durmersheim" - Beschluss über Zulässigkeit
Am Montag, 11.03.2024 wurden der Gemeindeverwaltung gesammelte Unterschriften zur Unterstützung der Initiative "Pro S2 nach Durmersheim" samt schriftlichem Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens übergeben.
Gemäß § 21 Abs. 4 S. 1 GemO entscheidet der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach Anhörung der Vertrauenspersonen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des entsprechenden Antrags.
Für das Bürgerbegehren war zum Einreichungszeitpunkt ein Quorum von mind. 684 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Durmersheim erforderlich. Die Beantragung des Bürgerentscheids haben 889 Personen unterzeichnet. Bei 57 ungültigen Unterschriften ergibt sich eine Gesamtzahl von 832 antragsberechtigten Personen, womit das Quorum von mind. 7 % der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde erfüllt ist.
Eine rechtliche Bewertung, ob das Bürgerbegehren zulässig ist, hat das Landratsamt Rastatt, Amt für Kommunales, Rechnungsprüfung und Recht vorgenommen.
Das Landratsamt Rastatt kommt zum Ergebnis, dass das eingereichte Bürgerbegehren "voraussichtlich zulässig" ist.
Die Inhalte des zugrundeliegenden Prüfvermerks des Landratsamts Rastatt, Amt für Kommunales, Rechnungsprüfung und Recht sowie die hierin enthaltenen Begründungen zur rechtlichen Zulässigkeit lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die gewählte Fragestellung sei wohl hinreichend bestimmt. Es werde zwar nicht konkret benannt, welche Maßnahmen die Gemeinde treffen soll, stattdessen würde nur auf eine Zielverfolgung abgestellt. Insoweit habe die Frage also keine konkrete und abschließende Sachentscheidung zum Gegenstand. Der Gemeinderat und damit auch die Bürgerschaft könne nur darüber entscheiden, die Verlängerung grundsätzlich zu befürworten und mit den anderen zu beteiligenden Akteuren das Gespräch zu suchen, um auf eine Verwirklichung hinzuarbeiten.
Eine solche Grundsatzentscheidung sei hier durch das Bürgerbegehren angestrebt. Dabei werde noch keine abschließende Entscheidung über die tatsächliche Verwirklichung der Verlängerung der Stadtbahnlinie getroffen. Dies könne erst nach Abschluss der Beratungen und Verhandlungen mit der AVG, dem Landkreis Rastatt und dem Land Baden-Württemberg erfolgen.
Vor diesem Hintergrund sei es auch unproblematisch, dass das Bürgerbegehren keinen Kostendeckungsvorschlag enthält. Ein solcher sei zwar nach § 21 Abs. 3 S. 4 GemO grundsätzlich erforderlich. Die angestrebte Grundsatzentscheidung löse jedoch unmittelbar noch keine Kostenfolgen aus. Kosten entstünden erst, wenn die endgültige Entscheidung durch den Gemeinderat für eine Verwirklichung der Verlängerung zu den mit allen Akteuren ausgehandelten Konditionen getroffen wird.
Die Gemeindeverwaltung verzichtete auf eine weitere externe rechtliche Prüfung und übernimmt die rechtliche Einschätzung des Landratsamts Rastatt. Somit beschloss der Gemeinderat, mit einer Befangenheit, einstimmig: Der Gemeinderat stellt die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Pro S2 nach Durmersheim" fest.
TOP 06
Antrag BuG, FWG: Gegen Verlängerung der S2
Laut § 21 GemO "muss den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung zu einem Bürgerentscheid "durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden". Der vorliegende Antrag der BuG und FWG ermöglicht solch eine Positionierung. Aus Sicht des Antrags von BuG und FWG seien die Kosten der S2-Verlängerung unverantwortlich hoch, der Nutzen viel zu gering, habe das Projekt irreversible Einschränkungen für die Bevölkerung zur Folge, sorge für fast unlösbare Verkehrsprobleme und gäbe es schnellere und günstigere Alternativen.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung kommen zu der im Antrag genannten Kostenschätzung von 53,5 Mio. € brutto noch weitere Kosten auf die Gemeinde zu, die in der Kostenschätzung bisher nicht abgebildet sind. Auch der angesetzte Betrag für einen jährlichen Betriebskostenzuschuss ist eher konservativ geschätzt und wird von der Gemeindeverwaltung als höher gesehen.
Für die etwaige Realisierung einer S2-Verlängerung ist mit Planungs- und Bauzeit mit 12 bis 15 Jahren zu rechnen.
Der Gemeinderat beschloss mit 16 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung folgenden Beschluss: Der Gemeinderat spricht sich gegen eine S2-Verlängerung von Rheinstetten nach Durmersheim aus.
TOP 07
Informationen und Anfragen
Bürgermeister Eckert informiert über das diesjährige Vorgehen gegen die Asiatische Tigermücke. Man plane mehrere Artikel im Gemeindeanzeiger, eine Informationsveranstaltung am 17. Mai, um 18 Uhr in der Mensa Schulzentrum und regelmäßige Bürgersprechstunden zu diesem Thema, auch in Kooperation mit der KABS (Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage) e. V. Man möchte an die Bürgerinnen und Bürger appellieren, selbst tätig zu werden, da die KABS in diesem Jahr nicht mehr von Haus zu Haus gehen werde.
Bürgermeister Eckert informiert über die öffentliche feierliche Einweihung des Raiffeisenplatzes in Kooperation mit der Lokalen Agenda am 17. Mai, um 13 Uhr.
Ortsbaumeister Leibold berichtet, dass die fehlende Mittelstreifenmarkierung auf der K3721 bis zum Kreuzungsbereich Weißenburger Straße so korrekt ist und nicht weitergeführt werde.
Auf Anfrage eines Mitgliedes der BuG-Fraktion nach einem Zebrastreifen in der Auer Straße erklärt Herr Eckert, dass der Bereich in der Auer Straße nähe der Bushaltestelle bereits beim Landratsamt überprüft wurde und dies abgelehnt wurde.
Ortsbaumeister Leibold berichtet auf Anfrage eines Mitgliedes der FWG-Fraktion, dass derzeit mit dem Abfahren des Materials auf dem Festplatz begonnen wurde und dieser Bereich in den nächsten zwei Wochen wieder frei sei.
TOP 08
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Die Sitzung endete um 22:25 Uhr.
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