Die Gemeinde Durmersheim öffnet den Verkauf von Schlagraum, Brennholz lang und Brennholz kurz (Sterholz) ab Montag, 21. Oktober 2024.
Holzbestellungen werden bis einschließlich Freitag, 8. November 2024, 12 Uhr, entgegengenommen.
Die Bestellung erfolgt über ein digitales Bestellformular, das Sie auf der Homepage der Gemeinde, www.durmersheim.de, finden.
Unter der Rubrik "Leben & Gemeinde > Natur & Umwelt > Brennholzbestellung" können Sie Ihre Holzbestellung abgeben, eine schriftliche Zusendung des bisherigen Bestellzettels ist nicht mehr nötig. Sollten Sie keinen Zugang zu PC und Internet haben, oder möchten Sie beim Ausfüllen Unterstützung, wenden Sie sich bitte an die Rathaus-Zentrale oder das Rechnungsamt-Sekretariat zu den üblichen Rathausöffnungszeiten.
Brennholzpreise 2024/ 2025
Wichtige Hinweise
Das angebotene Holz stammt aus aktuellem Holzeinschlag, das bedeutet, es ist aufgrund des hohen Feuchtegehalts nicht zum sofortigen Verfeuern geeignet. Brennholz muss mindestens 1-2 Jahre abgelagert werden, ansonsten droht eine Bildung von brandgefährlichem Glanzruß im Kamin.
Die Bestellung ist ausschließlich auf dem dafür auf der Gemeinde-Homepage vorbereiteten Bestellformular möglich.
Bestellungen telefonisch, oder nach Ende der Bestellfrist, werden nicht angenommen.
Pro Haushalt bzw. Bestellung ist die Bestellmenge auf maximal 8 Ster bzw. 5,6 Festmeter limitiert.
Die Rechnungsstellung des Sortiments Brennholz lang wird über die Holzverkaufsstelle des Landkreises abgerechnet. Brennholz kurz (Sterholz) und Schlagraum werden weiterhin von der Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt. Eine Bezahlung in bar ist nicht möglich.
Pro Schlagraumlos ist mit 5 - 8 Ster verwertbarem Holz zu rechnen.
Da Brennholz kurz auf Grundlage des Bestelleingangs bereitgestellt wird, ist Ihre Bestellung hierfür verbindlich und kann nicht storniert werden!
Für die Arbeiten im Wald gelten die verbindlichen Regeln der Selbstwerber-Merkblätter, die mit Abgabe der Bestellung von Ihnen ausdrücklich anerkannt werden.
Für Neukunden ist der Nachweis eines besuchten Motorsägen-Lehrgangs erforderlich. Ebenso muss ein Feuerstättennachweis des Schornsteinfegers als Nachweis für den Holzbedarf innerhalb Durmersheimer Gemarkung vorgelegt werden.
Sofern die Nachfrage das verfügbare Holz übersteigt, werden die Zuteilungen ausgelost.
Sie werden vom Förster kontaktiert, wenn das Brennholz zur Abholung bereitsteht.
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