
Die TransnetBW GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt als Übertragungsnetzbetreiberin das Höchstspannungsnetz in Baden-Württemberg und ist gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet, das Stromnetz instand zu halten, zu optimieren und bedarfsgerecht auszubauen. Im Zuge des Netzausbaus errichtet TransnetBW derzeit im Rahmen des Projektes Netzverstärkung Badische Rheinschiene das Umspannwerk Eichstetten am bestehenden Standort neu. Im Zusammenhang mit dem Neubau muss auch das Endfeld der bestehenden 220-kV-Leitungsanlage 5120 verschwenkt und in das neue Umspannwerk eingeführt werden. Hierfür finden aktuell Vorarbeiten für die Planfeststellung statt. In diesem Zusammenhang sind Baugrunduntersuchungen zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage sowie der Untersuchung der Bodenbeschaffenheit geplant.
Ab voraussichtlich KW 45/2024 wird die von TransnetBW beauftragte Firma EQOS Energie durch den Nachunternehmer Buchholz + Partner GmbH Baugrunduntersuchungen zur Feststellung der Untergrundverhältnisse durchführen lassen.
Die Bohrungen dauern jeweils ungefähr zwei Tage pro Bohrpunkt und sind voraussichtlich in KW 05/2025 abgeschlossen.
Betroffen sind folgende Flurstücke in der Gemeinde Durmersheim, Gemarkung Durmersheim:
125/1, 2799, 2802/1, 2803, 2804
Für die Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich, die Grundstücke zu betreten sowie land- und forstwirtschaftliche Wege zu befahren, um an die geplanten Maststandorte zu gelangen. Hierzu wird ein Raupenfahrzeug, an dem das Bohrgerät befestigt ist, von einem LKW mit Anhänger über die vorhandenen Straßen so nah wie möglich zum Bohr-/Sondierpunkt transportiert. Ein Lieferwagen begleitet den Transport. Zum Bohrpunkt selbst fahren nur das Bohrgerät und die Transportraupe. Der LKW, der Lieferwagen und der Anhänger verbleiben an geeigneter Stelle am Wegesrand. Abweichungen zu den hier genannten Einsatzfahrzeugen können nicht ausgeschlossen werden. Die Bohrungen selbst finden bis zu einer Bohrtiefe von bis zu 30 Metern beziehungsweise die schweren Rammsondierungen von bis zu 15 Metern statt. Die entstandenen Bohrlöcher der Kernbohrungen haben einen Durchmesser von rund 18 cm beziehungsweise die Sondierlöcher der Rammsondierungen von etwa 4 cm und werden nach Beendigung der Arbeiten wieder mit Bohr-gut beziehungsweise Tonpellets/Bentonit verfüllt.
Die Berechtigung zur Durchführung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Bei der Betretung der jeweiligen Flurstücke wird sehr sorgsam vorgegangen. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Flurschäden kommen, werden diese kompensiert.
Kontakt: Herr Marcel Stecher, EQOS Energie
marcel.stecher@eqos-energie.de
0341-65067522
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