Entsorgung von unbelastetem Bodenaushub der Deponieklasse 0 im Landkreis Rastatt ab dem 1. Januar 2025
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt (AWB) hat bereits darüber informiert, dass ab dem 1. Januar 2025 der ihm angelieferte unbelastete Bodenaushub der Deponieklasse 0 (DK 0) vollständig extern abgesteuert wird.
Der AWB betreibt zur Beseitigung von unbelastetem Bodenaushub DK 0 auf den Gemarkungen Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach jeweils eine Bodenaushubdeponie. Das Restvolumen ist in naher Zukunft erschöpft, sodass andere Möglichkeiten zur Entsorgung gefunden werden mussten. Von Zwischenlagern aus wird das Material abgefahren und außerhalb des Landkreises Rastatt beseitigt oder verwertet.
Durch die Absteuerung dieses Erdaushubs aus Zwischenlagern stellt der AWB sicher, dass auch in Zukunft eine ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger innerhalb des Landkreises zur Verfügung steht. So bleibt die Entsorgungssicherheit gewährleistet.
Während der Absteuerung erfolgt keine Verfüllung auf den oben genannten Bodenaushubdeponien.
Der Ablagerungsbetrieb auf den Deponien ruht in diesem Zeitraum. Hierdurch wird auch dem in der Deponieverordnung seit dem 1. Januar 2024 festgesetzten Deponierungsverbot für unbelastetes Bodenaushubmaterial Rechnung getragen.
Ab dem 1. Januar 2025 können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ihren Bodenaushub der Deponieklasse 0 auf den folgenden beiden Standorten anliefern: Firma Hurrle Spezial-Transporte in Gaggenau-Ottenau und Firma Hofmann in Rastatt. Beträgt die Anliefermenge mehr als 2,5 Tonnen, so ist eine vorherige Anmeldung beim AWB unter bodenaushub@landkreis-rastatt.de oder unter 07222/381-5551 erforderlich. Liegt die Anliefermenge unter 2,5 Tonnen (Kleinmenge), ist keine vorherige Anmel-dung nötig und die Bürgerinnen und Bürger können direkt an einem der beiden Standorte anliefern. Öffnungszeiten und Kontaktdaten dieser Standorte finden sich auf der jeweiligen Homepage der Firma sowie unter
https://www.awb-landkreis-rastatt.de/de/Was-wohin/Bodenaushub.Für Kleinanlieferungen bis maximal 2,5 Tonnen steht zudem als weiterer Standort das Zwischenlager in Rastatt am Recyclingplatz der BWG Baustoff-Wiederaufbereitungs GmbH & Co. KG zur Verfügung. Für dortige Anlieferungen ist ebenfalls keine vorherige Anmeldung beim AWB notwendig.
Unter anderem durch die mit der Absteuerung entstehenden zusätzlichen Kosten kann die Gebühr für Bodenaushub DK 0 neben weiteren deutlich angestiegenen Gebührenbestandteilen in diesem Bereich zum 1. Januar 2025 nicht gehalten werden. Die Gebühr wird sich zum 1. Januar 2025 auf 166,50 Euro/Tonne belaufen. Die Mitarbeitenden des AWB beraten gerne über alternative Entsorgungsmöglichkeiten für Erdaushub im Landkreis Rastatt.
Mit der zweijährigen Grundlaufzeit des Vertrages sowie der beiden Verlängerungsoptionen wird eine Übergangslösung geschaffen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb will diesen Zeitraum dafür nutzen, um Möglichkeiten eines Umschlags des Bodenaushubmaterials im Bereich der Flächen der Bodenaushubdeponien Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach und eine damit einhergehende Kostensenkung für die Absteuerung zu prüfen.
ServiceWeitere Auskünfte beim AWB unter 07222/381-5551, per E-Mail an awb@landkreis-rastatt.de oder unter
https://www.awb-landkreis-rastatt.de/de/Was-wohin/Bodenaushub. Zusätzlich werden ab sofort sowohl auf den Anlagen des Abfallwirtschaftsbetriebes als auch bei den Firmen Hurrle Spezial-Transporte und Hofmann Flyer mit weiteren Informationen zur Absteuerung und Gebührenerhöhung ausliegen.