Die Gemeinde Durmersheim unterhält auf ihrem Gemeindegebiet drei Friedhöfe.
Dies sind:
- der Alte Friedhof in der Speyerer Straße
- der Neue Friedhof am Oberwald
- der Friedhof im Ortsteil Würmersheim
Die Friedhöfe werden nicht nur als Orte der Trauer verstanden, sondern auch als Stätte der Erinnerung, des Trostes, der Ruhe und der Begegnung.
Öffnungszeiten
Die Friedhöfe sind täglich geöffnet, je nach Jahreszeit jedoch zu unterschiedlichen Uhrzeiten:
01.04. – 30.09. von 06.30 bis 21.30 Uhr
01.10. – 31.03. von 08.00 bis 19.00 Uhr
Bestattungsformen
Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Bestattung: die traditionelle Erdbestattung (Begräbnis) und die Feuerbestattung, bei der die verstorbene Person in einem Sarg im Krematorium eingeäschert wird und die Aschereste in einer Urne beigesetzt werden.
Grabstätten
Daneben gibt es Unterscheidungsformen hinsichtlich der Art der Grabstätten.
- Das Reihengrab ist immer nur für die Bestattung von einer Person vorgesehen. Die Gräber liegen - wie der Name sagt - in der Reihe nebeneinander und werden Grabstelle für Grabstelle nacheinander belegt. Es ist nicht möglich, eine Grabstätte zu überspringen, zu reservieren oder das Nutzungsrecht zu verlängern. Sie können nur für den Zeitraum der Mindestruhefrist erworben werden, die jeweils in der Friedhofssatzung festgelegt ist. Sie sind kostengünstiger als ein Wahlgrab. Es gibt Reihengrabstätten für Erdbestattungen und für Urnenbestattungen.
- Beim Erwerb eines Wahlgrabes wird das Nutzungsrecht zunächst für 15 bzw. 20 Jahre erworben, es kann nach Ablauf verlängert werden. Die Verlängerung muss für mindestens 5 Jahre erfolgen, darf aber eine verbleibende Gesamtnutzungszeit von 15 bzw. 20 Jahren nicht überschreiten.
Das Wahlgrab kann als Einzel-, Doppelgrab oder Urnengrabstätte erworben werden. In jedem Wahlgrab - auch in Wahlgräbern für Erdbestattungen - können pro Stelle bis zu zwei Aschen beigesetzt werden. - Eine anonyme Beisetzung kann nur als Urnenbestattung auf dem Neuen Friedhof erfolgen. Die Asche der / des Verstorbenen wird auf einer Rasenfläche beigesetzt. Die genaue Grabstelle wird nicht bekannt gegeben, eine namentliche Nennung der/ des Verstorbenen erfolgt nicht. Angehörige können bei der Beisetzung nicht dabei sein.
- Auf dem alten Friedhof und dem Friedhof Würmersheim besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Bestattungen in gärtnerbetreuten Grabfeldern vornehmen zu lassen. Hier muss ein Pflegevertrag mit der Genossenschaft der Badischen Friedhofsgärtner abgeschlossen werden, wofür eine einmalige Gebühr für die Länge der Ruhefrist zu bezahlen ist. Die beauftragten Gärtner kümmern sich das ganze Jahr um die Anlagen und die Pflege der Gräber.
Welche Art von Grabstätten Sie auf welchem Friedhof auswählen können, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.
Alter Friedhof | Neuer Friedhof | Friedhof Würmersheim |
Reihengräber | Reihengräber | Reihengräber |
Urnenreihengräber | Urnenreihengräber | Urnenreihengräber |
Einzelwahlgräber | Einzelwahlgräber | Einzelwahlgräber |
Doppelwahlgräber | Doppelwahlgräber | Doppelwahlgräber |
Urnenwahlgräber | Urnenwahlgräber | Urnenwahlgräber |
-- | Anonyme Urnenbestattung | -- |
Familiengräber | Familiengräber | Familiengräber |
-- | -- | Wahlurnenkammern in Urnenstelen |
-- | Wiesenreihengrab | -- |
-- | Baumwahlgrab | -- |
Bestattungen in gärtnerbetreuten Grabfeldern mit Pflegevertragsverpflichtung | ||
Erdbestattungen | -- | Erdbestattung |
Urnenwahlgrabstätten | -- | Urnenwahlgrabstätten |
Urnengemeinschaftsreihengrabstätten | -- | -- |
-- | -- | -- |
Ruhezeiten
Es gelten folgende Ruhezeiten:
Erdbestattungen: 20 Jahre
bei Kindern unter 6 Jahren: 15 Jahre
Urnenbestattungen: 15 Jahre
Friedhofssatzung, Gebührensatzung und Gebühren für gärtnerbetreute Pflege des Grabes
Die Friedhofssatzung bildet die Rechtsgrundlage für das Handeln der Verwaltung und ist für jeden Nutzungs- und Verfügungsberechtigten und Besuchenden bindend. Sie soll das Miteinander auf den Friedhöfen regeln und ein harmonisches Gesamtbild der Friedhöfe ermöglichen. Sie gibt unter anderem Auskunft über Bestattungsvorschriften, Gräbergestaltung, Ruhezeiten und Haftungsfragen. Hier können Sie die aktuelle Satzungen nachlesen bzw. herunterladen:
Im Todesfall
Bei Fragen rund um die Bestattung berät Sie das Friedhofsamt gerne. Mit der Abwicklung der Formalitäten und der Beerdigung müssen Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Informationen zur Sterbefallbeurkundung erhalten Sie beim Standesamt des Sterbeortes.