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Sie sind hier: Leben & Gemeinde Friedhöfe
Die Friedhöfe in Durmersheim - Orte der Erinnerung
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Die Gemeinde Durmersheim unterhält drei Friedhöfe:

• Alter Friedhof in der Speyerer Straße
• Neuer Friedhof am Oberwald
• Friedhof Würmersheim im Ortsteil Würmersheim

Unsere Friedhöfe verstehen wir nicht nur als Orte der Trauer, sondern auch als Stätten der Erinnerung, des Trostes, der Ruhe und der Begegnung.

Öffnungszeiten der Friedhöfe

• 01. April – 30. September: 06:30 – 21:30 Uhr
• 01. Oktober – 31. März: 08:00 – 19:00 Uhr

Bestattungsformen

Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten:
• Erdbestattung (klassische Beisetzung im Sarg)
• Feuerbestattung (Einäscherung mit anschließender Urnenbeisetzung)

Gebühren und Vorgaben

- Friedhofsordnung -
- Gebührensatzung -

Die Kosten für einen Grabstein sowie jegliche Beschriftung müssen gesondert entrichtet werden.

Alter Friedhof in der Speyerer Straße

Alter Friedhof in der Speyerer Straße

Alter Friedhof in der Speyerer Straße

Aussegnungshalle auf dem Friedhof Würmersheim

Aussegnungshalle auf dem Friedhof Würmersheim

Aussegnungshalle auf dem Friedhof Würmersheim


Pflegefreie Bestattungsform im gärtnerbetreuten Grabfeld

Mit den parkähnlichen Grabfeldern bieten wir eine pflegefreie Bestattungsform an. Die Gemeinde übernimmt in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG und der Gärtnerei Seiterle die professionelle Grabpflege.

Der Erwerb eines gärtnergepflegten Grabes erfordert den Abschluss einer Pflegevereinbarung mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG für die Dauer der Ruhefrist. Zusätzlich zu den Pflegekosten fallen kommunale Gebühren an.

Angehörige können zwischen einer Bepflanzung mit Blumenbeet (saisonale Bepflanzung im Frühjahr, Sommer und Herbst) oder durchgehender Bepflanzung mit Bodendeckern wählen.

Möglich ist ein Einzelwahlgrab als Sargbestattung mit einem Sarg und ggf. zwei Urnen oder eine Urnenbestattung als Wahlgrab (max. 4 Urnen). 

Als Reihengrabstätte ohne Verlängerungsmöglichkeit (1 Urne) gibt es die Option der Beisetzung im Urnengemeinschaftsgrabfeld auf dem Alten Friedhof.

Nutzungsdauer: 
Urnen: 15 Jahre
Einzelwahlgrab: 20 Jahre

Gärtnerbetreutes Grabfeld auf dem Alten Friedhof

Gärtnerbetreutes Grabfeld auf dem Alten Friedhof

Gärtnerbetreutes Grabfeld auf dem Alten Friedhof

Gärtnerbetreutes Grabfeld auf dem Würmersheimer Friedhof

Gärtnerbetreutes Grabfeld auf dem Würmersheimer Friedhof

Gärtnerbetreutes Grabfeld auf dem Würmersheimer Friedhof


Erdreihengrab

Reihengräber haben keine Verlängerungsmöglichkeit der Nutzungsdauer. Angehörige können sich den exakten Platz nicht aussuchen. Ein Reihengrab ist für eine einzelne Bestattung bestimmt.

Nutzungsdauer:
Urne: 15 Jahre
Erdbestattung: 20 Jahre

Wo: Neuer Friedhof, Alter Friedhof, Würmersheimer Friedhof

Erdreihengrab auf dem Neuen Friedhof

Erdreihengrab auf dem Neuen Friedhof

Erdreihengrab auf dem Neuen Friedhof


Urnenreihengrab

Wie beim Erdreihengrab erfolgt die Vergabe der Plätze der Reihe nach, ohne Wahlmöglichkeit. Das Urnenreihengrab ist speziell für die Beisetzung von Urnen vorgesehen und kann nur für den Zeitraum der Mindestruhefrist erworben werden. Die Grabstätte befindet sich als Urnengemeinschaft im gärtnerbetreuten Grabfeld auf dem Alten Friedhof. 

Auf dem Neuen Friedhof befindet sich das Urnenreihengrab im Wiesengrabfeld als teilanonyme Bestattungsform. Die Beisetzung der Urne erfolgt in einer speziell ausgewiesenen Wiesenfläche. Hier kann jeweils nur eine Urne in Form eines Urnenreihengrabs (ohne Verlängerungsmöglichkeit) beigesetzt werden. Eine Grabpflege für Hinterbliebene ist nicht nötig. Das Einbringen von Pflanzen, das Aufstellen von Grabschalen und Grableuchten sowie das Ablegen von Blumen und sonstigem Schmuck ist nicht möglich.

Nutzungsdauer:
15 Jahre 

Wo: Alter Friedhof (gärtnerbetreut) und Neuer Friedhof (Wiesenreihengrab, teilanonym)


Einzelwahlgrab

In einem Einzelwahlgrab können ein Sarg und zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist von 15 bzw. 20 Jahren kann die Nutzungsdauer verlängert werden. Die Verlängerung muss für mindestens 5 Jahre erfolgen, darf aber eine verbleibende Gesamtnutzungszeit von 15 bzw. 20 Jahren nicht überschreiten.

Wo: Neuer Friedhof, Alter Friedhof, Würmersheimer Friedhof

Einzel- bzw. Doppelwahlgrab auf dem Alten Friedhof

Einzel- bzw. Doppelwahlgrab auf dem Alten Friedhof

Einzel- bzw. Doppelwahlgrab auf dem Alten Friedhof


Doppelwahlgrab

In ein Doppelwahlgrab können zwei Särge nebeneinander bestattet und zusätzlich bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist von 15 bzw. 20 Jahren kann die Nutzungsdauer verlängert werden. Die Verlängerung muss für mindestens 5 Jahre erfolgen, darf aber eine verbleibende Gesamtnutzungszeit von 15 Jahre (Urnenbestattungen) und 20 Jahren (Erdbestattungen) nicht überschreiten.

Wo: Neuer Friedhof, Alter Friedhof, Würmersheimer Friedhof

Doppelwahlgrab auf dem Neuen Friedhof

Doppelwahlgrab auf dem Neuen Friedhof

Doppelwahlgrab auf dem Neuen Friedhof


Urnenwahlgrab

In ein Urnenwahlgrab kann zunächst eine Urne beigesetzt werden, bei Bedarf zusätzlich bis zu drei weiteren Urnen. Nach Ablauf der Ruhefrist von 15 Jahren kann die Nutzungsdauer verlängert werden. Die Verlängerung muss für mindestens 5 Jahre erfolgen, darf aber eine verbleibende Gesamtnutzungszeit von 15 Jahren nicht überschreiten.

Wo: Neuer Friedhof, Alter Friedhof, Würmersheimer Friedhof

Urnenwahlgrab auf dem Alten Friedhof

Urnenwahlgrab auf dem Alten Friedhof

Urnenwahlgrab auf dem Alten Friedhof

Urnenwahlgrab auf dem Würmersheimer Friedhof

Urnenwahlgrab auf dem Würmersheimer Friedhof

Urnenwahlgrab auf dem Würmersheimer Friedhof


Kolumbarium (Stelen)

Ein Kolumbarium ist eine Art kleines „Kammerfach“ in einer Stele (einer freistehenden Säule), das zur Beisetzung von Urnen genutzt wird. Diese Bestattungsform ist eine überirdische Alternative zum klassischen Erdgrab. Jede Nische ist in der Regel mit einer Platte verschlossen und mit einer Inschrift versehen. Das Ablegen von Pflanzen, das Aufstellen von Grabschalen und Grableuchten sowie das Ablegen von Blumen und sonstigem Schmuck ist nur an der ausgewiesenen Sammelstelle gestattet. Nach Ablauf der Ruhefrist von 15 Jahren kann die Nutzungsdauer verlängert werden. Die Verlängerung muss für mindestens 5 Jahre erfolgen, darf aber eine verbleibende Gesamtnutzungszeit von 15 Jahren nicht überschreiten.

Nutzungsdauer:
15 Jahre

Wo: Friedhof Würmersheim

Kolombarium auf dem Würmersheimer Friedhof

Kolombarium auf dem Würmersheimer Friedhof

Kolombarium auf dem Würmersheimer Friedhof


Baumwahlgrab

Die Beisetzung der Urne erfolgt in einer speziellen Wiesenfläche unter einem Baum. Hier können jeweils zwei Urnen mit Verlängerungsmöglichkeit beigesetzt werden. Eine Grabpflege für Hinterbliebene ist nicht nötig. Das Ablegen von Pflanzen, das Aufstellen von Grabschalen und Grableuchten sowie das Ablegen von Blumen und sonstigem Schmuck ist nicht gestattet. Nach Ablauf der Ruhefrist von 15 Jahren kann die Nutzungsdauer verlängert werden. Die Verlängerung muss für mindestens 5 Jahre erfolgen, darf aber eine verbleibende Gesamtnutzungszeit von 15 Jahren nicht überschreiten.

Nutzungsdauer:
15 Jahre

Wo: Neuer Friedhof


Baumgrabfeld auf dem Neuen Friedhof

Baumgrabfeld auf dem Neuen Friedhof

Baumgrabfeld auf dem Neuen Friedhof


Kindergrabfeld

Für Familien verstorbener Kinder gibt es auf dem Neuen Friedhof ein Kindergrabfeld als Ort der Trauer und des Gedenkens. Im Kindergrabfeld können verstorbene Kinder unter 6 Jahren im Sargrab mit Verlängerungsmöglichkeit beigesetzt werden.

Nutzungsdauer:
15 Jahre

Wo: Neuer Friedhof