Waldbrandgefahr
Alle Erholungssuchenden können durch umsichtiges Verhalten helfen, die Brandgefahr einzugrenzen, wenn sie im Umgang mit Feuer einige Spielregeln beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot!
- Feuermachen ist im Wald nur an den fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen des Grillplatzes vollständig gelöscht werden.
- Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können.