Die Jahresschlussrechnungen
2020 für Wasser- und Abwassergebühren werden zurzeit zugestellt. Diese Gebühren
sind am 23. Februar 2021 zur Zahlung fällig.
Die Abschläge für 2021 sind am 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember zur Zahlung fällig.
Überzahlungen, die sich aus der Jahresschlussrechnung ergeben, werden mit den Vorauszahlungen verrechnet, wenn uns kein SEPA-Mandat vorliegt. Falls Sie eine Auszahlung wünschen, teilen Sie bitte der Gemeindekasse unter Tel. 07245/920-243, Ihre Bankverbindung mit. Ein entsprechender Verrechnungsbescheid wird von der Gemeindekasse ausgestellt.
Sollte der Gemeindekasse ein SEPA-Mandat vorliegen, werden die Gebühren zur ausgewiesenen Fälligkeit abgebucht bzw. überwiesen.
Wir bitten um rechtzeitige Überweisung der Gebühren mit Angabe des Buchungszeichens, da ansonsten Säumniszuschläge und Mahngebühren festzusetzen sind.
Bitte überprüfen Sie auch unbedingt Ihre IBAN mit dem uns erteilten SEPA-Mandat. Sie vermeiden damit Fehlbuchungen und Rücklastschriftgebühren, die von den Banken und Sparkassen berechnet werden.
Die Abschläge für 2021 sind am 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember zur Zahlung fällig.
Überzahlungen, die sich aus der Jahresschlussrechnung ergeben, werden mit den Vorauszahlungen verrechnet, wenn uns kein SEPA-Mandat vorliegt. Falls Sie eine Auszahlung wünschen, teilen Sie bitte der Gemeindekasse unter Tel. 07245/920-243, Ihre Bankverbindung mit. Ein entsprechender Verrechnungsbescheid wird von der Gemeindekasse ausgestellt.
Sollte der Gemeindekasse ein SEPA-Mandat vorliegen, werden die Gebühren zur ausgewiesenen Fälligkeit abgebucht bzw. überwiesen.
Wir bitten um rechtzeitige Überweisung der Gebühren mit Angabe des Buchungszeichens, da ansonsten Säumniszuschläge und Mahngebühren festzusetzen sind.
Bitte überprüfen Sie auch unbedingt Ihre IBAN mit dem uns erteilten SEPA-Mandat. Sie vermeiden damit Fehlbuchungen und Rücklastschriftgebühren, die von den Banken und Sparkassen berechnet werden.