Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angepasst (08.02.2021)
Am 8. Februar 2021 ist die neue Verordnung zum Anspruch auf
Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung -
CoronaImpfV) in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
nimmt damit weitere Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) auf. Die
neue Impfverordnung berücksichtigt erste Erfahrungen aus der Impfkampagne.
Außerdem regelt sie den Einsatz des kürzlich zugelassenen Impfstoffs von
AstraZeneca, der nach den Empfehlungen der STIKO für Personen zwischen 18 und
64 Jahren empfohlen wird.
Die komplette Coronavirus-Impfverordnung können Sie hier
nachlesen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf
Auf seiner Website hat das Bundesgesundheitsministerium
Fragen und Antworten zur Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-impfverordnung.html