Die aktualisierte Fassung dient der Anpassung an die 8.
Verordnung zur Änderung der 11. Corona-Verordnung. Die widersprüchlichen
Ausführungen zu Verstößen gegen die Maskenpflicht wurden bereinigt. Der
Regelsatz für einen Verstoß gegen die Maskenpflicht liegt bei 70 Euro; das
Tragen einer medizinischen Maske anstelle einer vorgeschriebenen FFP2-Maske
soll in der Regel mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro geahndet
werden.
Den gesamten Bußgeldkatalog können Sie hier nachlesen.
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