Wegen Ablauf der Amtszeit des
bisherigen Amtsinhabers zum 1. September 2022 wird die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Durmersheim notwendig.
Die Wahl findet statt am Sonntag, 19.06.2022.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Neuwahl statt, bei der neue
Bewerber/innen zugelassen sind.
Eine erforderlich werdende Neuwahl findet statt am Sonntag, 03.07.2022.
Bei
der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das
Los.
Die Amtszeit des/der gewählten
Bürgermeisters/Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre.
Wahlberechtigt sind Deutsche im
Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16.
Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit
Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden
von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der
Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines
Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides
statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.
Antrag auf Eintragung
in das Wählerverzeichnis
Personen, die ihr Wahlrecht für
Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde
verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in
die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der
Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag
noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung
begründet haben, werden nur auf Antrag
in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach
§ 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das
Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine
Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der
Kommunalwahlordnung beizufügen.
Vordrucke für diese Erklärung hält das
Bürgermeisteramt Durmersheim, Wahlamt,
Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim bereit.
Die
Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und - ggf. samt der genannten
eidesstattlichen Versicherung - beim Bürgermeisteramt spätestens bis zum Sonntag, 29.05.2022 beim Bürgermeisteramt
Durmersheim, Wahlamt, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim eingehen.
Durmersheim, den
09.05.2022
Andreas Augustin,
Bürgermeister und
Vorsitzender des
Gemeindewahlausschusses