Der Gutachterausschuss hat gemäß §
196 Baugesetzbuch am 24. Mai 2022 die Bodenrichtwerte für Durmersheim zum
Stichtag 1. Januar 2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend
ermittelt und beschlossen.
Folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte bestehen:
1. BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg). Aufruf über: www.gutachterausschuesse-bw.de
2. Homepage der Stadt Rastatt. Aufruf über: www.rastatt.de
3. Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Herrenstraße 15 in 76437 Rastatt, Zimmer 4.14/4.15, während der üblichen Geschäftszeiten.
Grundsteuerreform: Bodenrichtwerte für Feststellungserklärung
Vom Land Baden-Württemberg ist geplant, dass die für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte ab dem 1. Juli 2022 kostenfrei über das Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de abgefragt werden können. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuerreform.
Gemeinsamer Gutachterausschuss Stadt Rastatt
Folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte bestehen:
1. BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg). Aufruf über: www.gutachterausschuesse-bw.de
2. Homepage der Stadt Rastatt. Aufruf über: www.rastatt.de
3. Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Herrenstraße 15 in 76437 Rastatt, Zimmer 4.14/4.15, während der üblichen Geschäftszeiten.
Grundsteuerreform: Bodenrichtwerte für Feststellungserklärung
Vom Land Baden-Württemberg ist geplant, dass die für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte ab dem 1. Juli 2022 kostenfrei über das Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de abgefragt werden können. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuerreform.
Gemeinsamer Gutachterausschuss Stadt Rastatt