Mittlerweile ist unbestritten, dass der Klimawandel für zunehmend extreme Wetterlagen mit Starkregenereignissen und urbanen Stutzfluten sorgt. Die Abwasserinfrastruktur für die Entwässerung von Gebäuden, Straßen und öffentlichen Plätzen, ist für häufig auftretende Niederschläge ausgelegt. Starkregenereignisse und urbane Sturzfluten hingegen, können zur Überlastung des Kanalnetzes und der Rückhalte- bzw. den Versickerungseinrichtungen führen.
Da es aufgrund der letzten Starkregenereignisse vermehrt zu
Bürgeranfragen wegen vollgelaufenen Kellerräumen kam, möchten wir Ihnen als
Gemeindeverwaltung das Thema Abwasserbeseitigung gerne erläutern.
Die Dimensionierung des öffentlichen Kanalnetzes erfolgt auf
Grundlage statistisch berechneter Regenmengen und kann den sogenannten
Bemessungsregen aufnehmen. Als Bemessungsregen sind Starkregenereignisse zu
verstehen, die statistisch alle zwei bis drei Jahre auftreten. Werden diese
statistisch ermittelten Regenmengen überschritten, kommt es zu einer
Überlastung des öffentlichen Kanalnetzes.
Dies wird auch in Zukunft nicht vermeidbar sein. Tendenziell
muss angenommen werden, dass die Intensität der Starkregenereignisse,
verursacht durch den Klimawandel weiter zunimmt.
Aus der Bürgerschaft kommt öfter die Nachfrage, ob das
öffentliche Kanalnetz in seiner Dimension vergrößert und dadurch
leistungsfähiger gestaltet werden kann. Dies ist aber aufgrund der technischen
Anforderungen nicht sinnvoll.
Eine Überdimensionierung der Kanäle führt zu einer
geringeren Abflussgeschwindigkeit des Abwassers und fördert die Ablagerung von
Feststoffen (z. B.: Fäkalien o. ä.). Diese beginnen zu faulen und sorgen für
starke Geruchsbelästigungen aus den Gullys und einem nicht kalkulierbaren
Reinigungs- und Reparaturaufwand des öffentlichen Kanalnetzes. Die Betriebssicherheit
wäre somit nicht mehr gewährleistet.
Auch wenn das öffentliche Kanalnetz das gesamte anfallende
Abwasser aufnehmen könnte, blieben die Engpässe bei der Ableitung der Dach- und
Straßenentwässerung bestehen. Diese werden bei einem Starkregenereignis
ebenfalls überlastet. Das Abwasser tritt dort unkontrolliert aus, ohne im
Kanalnetz angekommen zu sein.
Laut Generalentwässerungsplan der Gemeinde Durmersheim, der
als Vorgabe für Kanalsanierungen dient, ist das öffentliche Kanalnetz für ein
statistisches dreijähriges Starkregenereignis ausreichend dimensioniert.
Für extreme Starkregenereignisse wie sie z. B. am 14.
September 2022 auftraten, kann und sollte das öffentliche Kanalnetz aus den
genannten Gründen nicht dimensioniert werden.
Gegen extreme Starkregenereignisse
und urbane Sturzfluten kann man sich daher nur mit Objektschutzmaßnahmen
schützen.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen Vorsorge
bereits beim Bau treffen oder Gebäude nachträglich gegen eindringendes Abwasser
schützen. Das können z. B. Aufmauerungen vor Kellerfenstern, Lichtschächten,
Tiefgaragen und Treppenabgängen sein.
Die Vorgabe, sich selbst gegen eindringendes Abwasser zu
schützen, hat die Gemeindeverwaltung in Ihrer Satzung über die öffentlicheAbwasserbeseitigung ausdrücklich geregelt.
Laut §19 der Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung (AbwS) der Gemeinde sind:
Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Spülbecken,
Waschbecken und dergleichen mehr, die unterhalb der Rückstauebene (tiefer als
die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung)
liegen, vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau zu sichern.
Trotz der gesetzlichen Vorgaben ist es der
Gemeindeverwaltung ein großes Anliegen, die Abwasserbeseitigung kontinuierlich
an die aktuellen Bedingungen anzupassen, zu verbessern und die zur Verfügung
stehenden Ressourcen effizient und umweltgerecht einzusetzen.
Im Zuge der Eigenkontrollverordnung, wird deshalb ab 2023
das gesamte öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Durmersheim einer TV-Inspektion
unterzogen.
Diese TV-Inspektion bildet die Grundlage für künftige
Anpassungen des Generalentwässerungsplans und den daraus resultierenden
Kanalsanierungen.
Die AbwS kann hier gelesen werden.