Geschwindigkeitsmessungen im Ort
Immer wieder erreichen die Gemeindeverwaltung Beschwerden über zu schnell fahrende Fahrzeuge im Ort. Dabei ist zu schnell fahren kein Kavaliersdelikt.
Gerade innerorts ist die Gefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen höher für unsere Bürgerinnen und Bürger als außerorts.
Mit diesen Beschwerden werden auch die Forderungen nach mehr Überwachung und Ahndung an die Gemeinde herangetragen. Besonders unsere Kinder müssen wir auf den Schulwegen schützen.
Doch wie verhält es sich mit den sogenannten Blitzern?
Können die einfach durch die Kommune aufgestellt werden?
Der Prüfung der Zuständigkeit liegen unzähligen Regeln in den unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen des Bundes und der jeweiligen Bundesländer zum öffentlichen Verkehr zugrunde. Demnach sind für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht - und das sind das Straßengesetz und die Straßenverkehrsordnung - grundsätzlich die unteren Verwaltungsbehörden zuständig. Für uns ist dies das Landratsamt Rastatt.
Blitzer in Baden-Württemberg kommen mobil und stationär zum Einsatz.
Dabei handelt es sich um Blitzer, die fest installiert sind und meist in Säulenform daherkommen. Nachteil dieser Blitzer ist, dass ortskundige Fahrerinnen und Fahrer die Standorte zumeist kennen und ihr Fahrverhalten im überwachten Bereich anpassen und danach wieder unbehelligt Gas geben. Gerade bei einem so lang gezogenem Ort wie Durmersheim bringt je ein Blitzer an Ortseingang und -ausgang nicht den gewünschten Effekt.
Nachteil sind auch die Kosten. Solche Blitzer müssen auf Kosten der Gemeinde errichtet werden. Ein Blitzer kostet über 60.000 Euro. Die eingenommenen Bußgelder wiederum müssen rechtlich zum überwiegenden Teil an die Bußgeldstelle, dem Landratsamt Rastatt, abgeführt werden.
2. Mobiler Blitzer
Es gibt sie als mobiles Messsystem in einem Pkw, als Anhängerblitzer oder als Messgerät auf Stativen usw. Die Messung ist an keinen bestimmten Ort gebunden, doch auch hierfür gelten spezielle Anforderungen an den Aufstellungsort. Heißt: nicht an jeder Straße können mobile Blitzer zum Einsatz kommen.Über unterschiedliche mobile Blitzer verfügt das Landratsamt Rastatt. Regelmäßig werden sie zur Feststellung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen auch in Durmersheim eingesetzt. Entsprechende Hinweise auf vermeintliche Problembereiche aus der Bevölkerung geben wir an das Landratsamt weiter. Wo ein Einsatz eines der Messgeräte möglich ist, wird den Hinweisen auch nachgekommen. Die Gemeinde wird zukünftig wieder über die Ergebnisse der Kontrollen öffentlichen informieren.
Geschwindkeitsanzeigeanlagen - sogenannte Smileys
Die Gemeinde Durmersheim verfügt über eigene Smileys. Diese stehen z. B. dauerhaft in der Würmersheimer Straße. Andere können nach Bedarf kurz- oder längerfristig in unterschiedlichen Straßen eingesetzt werden. Im Gegensatz zu den Blitzern hat eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage keine Kamera und keine Kennzeichenaufzeichnung. Die Anlage besteht aus einer eingebauten Radaranlage, der Auswerteelektronik und einer LED-Anzeige. Das Auslesen dieser Smileys gibt Rückschlüsse, ob in den Bereichen tatsächlich zu schnell gefahren wird, in welcher Häufigkeit, an welchen Wochentagen und gfs. zu welchen Uhrzeiten. Diese Daten sind auch dem Landratsamt hilfreich, um die mobilen Blitzereinsätze in der Gemeinde zu planen.