Haus- und Wanderratten sind wegen der Gefahr der
Krankheitsübertragung auf Menschen Gesundheitsschädlinge im Sinne des
Infektionsschutzgesetzes (§ 2 Nr. 12 IfSG).
An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, dass die Gemeinde
Durmersheim jährlich eine Rattenbekämpfungskampagne durchführt.
Um die befallenen Stellen zu orten, findet ein Monitoring mit ungiftigen Ködern
statt. In den befallenen Bereichen finden dann die eigentlichen
Bekämpfungsmaßnahmen statt. Sollte in Bereichen des Kanals unter dem Jahr
Befall festgestellt werden, so findet hier eine gesonderte Bekämpfung statt.
Auf den Privatgrundstücken legt die Gemeinde Durmersheim
keine Giftköder aus. Dies ist Sache des Grundstückseigentümers oder der
Grundstückseigentümerin. Deshalb sind wegen der Eindämmung der Rattenpopulation
auch die Bürgerinnen und Bürger gefordert. Jede und jeder Einzelne kann dazu
beitragen, den Rattenbefall und damit den verbundenen Gifteinsatz zu
verringern.
Wichtig bei der Rattenbekämpfung ist, dass die Ursachen des
Befalls beseitigt werden, da sonst die Bekämpfungsmaßnahmen ihre Wirkung
verfehlen. Zur Bekämpfung haben sich eine Reihe vorbeugender Maßnahmen bewährt:
- Einwanderungsmöglichkeiten an Gebäuden (hierzu zählen auch Garagen und
Wirtschaftsgebäude) für Ratten verschließen
- Vorhandene Öffnungen in den Wänden verschließen
- Einbau eines Rattentrichters am Übergang von Fallrohren in
die Grundleitungen
- Wasserabflüsse vergittern, ungenutzte Abflüsse entfernen
zumauern
- Essensreste und tierische Abfälle in die Biotonne, nicht
auf den Hauskompost werfen
- Tierfutter nicht offen stehen lassen und Futternäpfe nach
dem Füttern reinigen
- Legen Sie kein Vogelfutter und sonstiges Futter oder alte
Essensreste aus
- Entdeckte Fraß-, Nage-, Kotspuren und Nagetierhaare
entfernen
- Hauskatzen Zutritt zu den betroffenen Flächen und Räumen
ermöglichen
- Mülltonnen geschlossen halten und keine Müllsäcke frei
herumstehen lassen
- Wildwuchs im Garten beseitigen
- Keine Nistplätze den Ratten anbieten (z. B. offenes Lagern
von Brennholz)
- Keine Speisereste über die Toiletten entsorgen
Wir möchten Sie bitten, dies auf Ihren Grundstücken zu prüfen und zu
beseitigen.
Sollten Sie doch auf Ihrem Grundstück Befall von Ratten feststellen, so bitten
wir Sie, diesen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und nur mit
zugelassenen Bekämpfungsmitteln entsprechend den Gebrauchsanweisungen der
Hersteller durchzuführen. Wir empfehlen hierbei die Beauftragung eines
zugelassenen Schädlingsbekämpfers.
Nicht fachgerecht durchgeführte Bekämpfungsmaßnahmen können
zu Resistenzen der Ratten gegen die Giftwirkstoffe führen. Danke für Ihre
Mitarbeit!