Veröffentlichung von Daten im Gemeindeanzeiger (Ehe- und
Altersjubilare)
Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung haben sich
Veränderungen bei der Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen dahingehend
ergeben, dass für eine Veröffentlichung dieser Daten Ihre Zustimmung vorliegen
muss.
Deshalb wird auch die Gemeinde Durmersheim ab sofort
- Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeder 5. weitere
Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder Geburtstag sowie
- Ehejubiläen ab dem 50. Ehejubiläum
nur noch mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der
Betroffenen im Gemeindeanzeiger veröffentlichen.
Sollten Sie also auch weiterhin die Veröffentlichung Ihrer
Jubiläen wünschen, bitten wir um Ihre Einwilligungserklärung mittels eines
Vordrucks, welchen Sie hier abrufen
oder an der Zentrale des Rathauses abholen können.
Unabhängig davon, ob Sie eine Veröffentlichung Ihrer Daten im
Amtsblatt wünschen oder nicht, wäre es für Bürgermeister Klaus Eckert eine
große Freude, solche Jubiläen (Altersjubiläen ab dem 90. Geburtstag, jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100.
Geburtstag jeder Geburtstag sowie Ehejubiläen ab dem 50. Ehejubiläum) auch künftig zum Anlass zu nehmen, Sie kennen zu lernen und
persönlich zu gratulieren. Dazu wird sich das Sekretariat des Bürgermeisters
gerne mit den Jubilaren vorab in Verbindung setzen und - falls Sie es wünschen
- einen Termin vereinbaren.