Der Gutachterausschuss hat gemäß §
196 Baugesetzbuch am 13. Juni 2023 die Bodenrichtwerte für Durmersheim zum
Stichtag 1. Januar 2023 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend
ermittelt und beschlossen.
Folgende
Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte bestehen:
1. BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der
Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg). Aufruf über: www.gutachterausschuesse-bw.de
2. Homepage der Stadt Rastatt. Aufruf über: www.rastatt.de
3. Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses,
Herrenstraße 15 in 76437 Rastatt, Zimmer 4.14/4.15, während der üblichen
Geschäftszeiten.
Weiter wollen wir Sie informieren,
dass der Gemeinderat der Stadt Rastatt in seiner öffentlichen Sitzung am 24.
April 2023 sowohl die Neu- und Wiederbestellung der ehrenamtlichen
Gutachterinnen und Gutachter als auch die Neufassung der
Gutachterausschussgebührensatzung beschlossen hat.
Ralf Buchholz
Vorsitzender Gemeinsamer
Gutachterausschuss Rastatt
Ende der amtlichen Bekanntmachungen