Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 18. Oktober 2023 wurden Bürgermeister Eckert von der Initiative Pro S2 1.136 Unterschriften überreicht. Die Gemeinde wird nun die Prüfung der rechtlich gebotenen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens veranlassen. Dies beinhaltet zum einen die melderechtliche Prüfung von Seiten der Gemeinde, also ob die Unterzeichnenden die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen (Deutsche/r im Sinne von Art. 116 GG ist oder EU-Staatsangehörigkeit, 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt). Zum anderen erfolgt von Seiten des Landratsamtes Rastatt eine rechtliche Prüfung des Bürgerbegehrens, also die inhaltliche Prüfung der Zulässigkeit. Laut §21 Gemeindeordnung muss das Bürgerbegehren die zur Entscheidung bringende Frage, eine Begründung und einen Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird der Gemeinderat nach Anhörung der Vertrauenspersonen in der Gemeinderatssitzung am 7. Dezember 2023 entscheiden.
Am 24. Oktober 2023 wurden Bürgermeister Eckert zudem 1.005 Unterschriften von Herrn Ganz und seinen Mitstreitern für ein Bürgerbegehren zur Windkraft überreicht. Anders als beim Bürgerbegehren zur S2-Verlängerung gibt es zur Errichtung von bis zu sieben Windenergieanlagen im Wald eine klare und einstimmige Pro-Positionierung des Gemeinderats zum geplanten Projekt. "Die Gemeinde leistet so, zusammen mit der schwimmenden Solaranlage und der Nahwärme, ihren Teil zur Energiewende", macht Bürgermeister Eckert deutlich. Zudem profitiert die Gemeinde von möglichen Pachteinnahmen in zweifacher Millionenhöhe, die der Finanzierung zukünftiger wichtiger Maßnahmen für das Gemeinwohl dienen.
Auch hier wird die Gemeinde nun die rechtlich gebotene Zulässigkeit des Bürgerbegehrens veranlassen. Dies beinhaltet auch hier die melderechtliche Prüfung von Seiten der Gemeinde und die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit durch das Landratsamt Rastatt.
Anders als beim geplanten Bürgerbegehren zur S2-Verlängerung, das
mit der Kommunalwahl zusammen im Juni durchgeführt werden soll, werde ich dem
Gemeinderat einen zügigen Bürgerentscheid im Frühjahr 2024 vorschlagen, so
Bürgermeister Eckert. Wir benötigen als Gemeinde die Entscheidung, um bei einem
Votum gegen die Windkraft, im Haushalt entscheiden zu können, was in der
mittelfristigen Finanzplanung nicht mehr finanzierbar ist. Zudem benötigt der
Projektierer Planungssicherheit.
Bürgermeister
Eckert nimmt die Zahl der Unterschriften als Auftrag wahr, die
Informationsarbeit zum Windkraftprojekt zu intensivieren. "Mir ist eine offene, transparente und ehrliche
Kommunikation etwa auch zum Flächenverbrauch wichtig", so Bürgermeister Eckert.
So beträgt der dauerhafte Flächenbedarf eines Windrads ca. 0,46 Hektar. Das
entspricht etwa der Hälfte eines Fußballfeldes. Pro Hektar Hardtwald müssen
etwa 200 größere Bäume gefällt werden. Bei den geplanten sieben
Windenergieanlagen wären dies damit maximal 1.400 größere Bäume. Der übliche,
jährliche Holzeinschlag in Durmersheim umfasst etwa 2.500 bis 3.000 Bäume,
sodass die Waldnutzung durch die Windkraftanlagen etwa die Hälfte eines
Jahreseinschlags umfassen wird.
"Ich kann verstehen, dass viele Menschen eine emotionale Verbindung zum Wald haben. Die Windräder helfen uns beim Waldumbau. Wenn wir nichts im Hardtwald tun, keine Bäume einschlagen und nicht durch klimaresilientere Bäume ersetzen, wird es unseren geliebten Hardtwald in 15 Jahren so nicht mehr geben, ist meine feste Überzeugung."
Neben dem Informationsportal www.Windenergie-Durmersheim.de, auf dem alle sich über das Windkraftprojekt informieren können, sind zukünftig weitere Bürgerinformationsveranstaltungen, Waldbegehungen und Busfahrten zu Windstandorten im Wald geplant.
Die Kosten eines Bürgerentscheides sind von der Gemeinde noch nicht berechnet worden. In der vierfach größeren Stadt Rastatt sind für den Bürgerentscheid Kosten von 275.000 Euro angefallen.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis, dass es aufgrund
der melderechtlichen Überprüfung von über 2.000 Unterschriften im Ordnungsamt in
den nächsten Wochen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anfragen kommen
kann.