Vorbehaltlich dem Beschluss des Gemeinderats in seiner Sitzung am 24. Juli 2024 wird der Bürgerentscheid zum Thema "Verlängerung der S2" am Sonntag, 29. September 2024 stattfinden. Über dieses Datum haben sich Gemeindeverwaltung und die Vertrauenspersonen der Initiative "Pro S2 nach Durmersheim" bei einem Gespräch Ende Juni 2024 verständigt.
Der Gemeinderat
hatte in seiner Sitzung am 8. Mai 2024 die rechtliche Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens "Pro S2 nach Durmersheim" festgestellt. Eine rechtliche
Bewertung, ob das Bürgerbegehren zulässig ist, hatte das Landratsamt Rastatt,
Amt für Kommunales, Rechnungsprüfung und Recht vorgenommen. Einen in der
gleichen Gemeinderatssitzung von BuG und FWG vorgelegten Antrag, wonach sich
der Gemeinderat gegen eine S2-Verlängerung von Rheinstetten nach Durmersheim
ausspricht, hatten 16 Personen zugestimmt bei einer Gegenstimme und einer
Enthaltung.
Zur Abstimmung
steht beim Bürgerentscheid die Frage des Bürgerbegehrens, also die Frage: "Sind
Sie dafür, dass die Gemeinde Durmersheim das Ziel verfolgt, die Stadtbahnlinie
S2 von Rheinstetten bis zum Bahnhof Durmersheim zu verlängern?" Bei dem
Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, indem sie von
der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss
mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen (Quorum). Wird das
Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.
Mit dem
Bürgerentscheid wird also noch nicht über die Frage entscheiden, ob die
S2-Verlängerung kommt oder nicht, sondern darüber, ob die Gemeinde dieses Ziel
verfolgt oder nicht.
Laut § 21 der
Gemeindeordnung muss den Bürgerinnen und Bürgern "die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch
Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag
vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden. In dieser Veröffentlichung oder
schriftlichen Information der Gemeinde zum Bürgerentscheid dürfen die
Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des
Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane." Allen
Beteiligten ist an einer breiten Information der Bevölkerung gelegen. Daher
soll diese schriftliche Information als achtseitige Beilage einer Vollbelegung
des Gemeindeanzeigers an alle Haushalte in Durmersheim und Würmersheim am 05.
September 2024 beigefügt werden. Gemeindeverwaltung und Vertrauenspersonen der
Initiative "Pro S2 nach Durmersheim" verständigten sich darauf, dass neben der
neutral gehaltenen Vorder- und Rückseite die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens
sowie die Gemeindeorgane für die Darstellung ihrer Argumente pro und contra S2
jeweils drei Seiten zur Verfügung gestellt bekommen.
Darüber hinaus
findet am Freitag, 13. September in der Mensa Schulzentrum eine
Bürger-Informationsveranstaltung statt. Zudem kann jede Seite drei Mal vor dem
Bürgerentscheid auf dem Wochenmarkt für seine Argumente werben und mit je 75
Plakate im Ort werben.