Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Das Wahlamt der Gemeinde ist bereits mit den Vorbereitungen beschäftigt und wird hier regelmäßig Informationen rund um die Wahl bereitstellen.
Informationen zur Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Alle Personen, die wahlberechtigt sind und im Wählerverzeichnis stehen, erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. Die Wahlbenachrichtigungen zu der anstehenden Neuwahl des Deutschen Bundestages werden ab sofort bis spätestens 02.02.2025 durch unsere Austrägerinnen und Austräger zugestellt.
Sie haben dann zwar bereits die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden aber voraussichtlich erst ab Anfang Februar 2025 versandt, weil der Gemeinde frühestens dann die erforderlichen Stimmzettel vorliegen.
Für den Versand von Briefwahlunterlagen müssen der Gemeinde Durmersheim alle Unterlagen wie z. B. die Wahlbrief- und Stimmzettelumschläge, aber insbesondere auch die Stimmzettel selber vorliegen. Es gelten verkürzte Fristen, die auch die Briefwahl betreffen. Die Fertigung der Stimmzettel hängt bei Bundestagswahlen deutschlandweit u. a. von den Freigaben der Bundes-, Landes- und Kreiswahlleitungen an die jeweiligen Druckereien ab. Der Versand der Briefwahlunterlagen an die Wählerinnen und Wähler kann demnach auch erst nach der Lieferung der Stimmzettel erfolgen.
Wer kann Briefwahl beantragen?
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Durmersheim eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch dann möglich, wenn diese Personen sich vorübergehend im Ausland befinden.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.durmersheim.de an. Beim Aufruf des Links "Briefwahl beantragen" (externer Link) erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post durch die Deutsche Post AG zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir u. a. zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@durmersheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde:
Frau Hulbe, Tel. 07245 / 920 - 122
Frau Dürrschnabel, Tel.. 07245 / 920 - 123
Fax 07245 / 920 - 181
wahlen@durmersheim.de.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber 3 Wochen vor dem Wahltermin (2. Februar 2025) noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, informieren Sie bitte das Wahlamt (entweder per E-Mail an wahlen@durmersheim.de oder telefonisch unter der Nummer 07245 / 920 - 122 oder - 123).
Informationen bei Umzügen
Bei Zuzügen und Anmeldungen vor dem 12.01.2025, wurden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde eingetragen.
Sollten Sie sich erst nach dem 12.01.2025 bei der hiesigen Meldebehörde anmelden, sind Sie - sofern Ihre Abmeldung nach diesem Datum erfolgte - im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen. Wollen Sie jedoch in Durmersheim wählen, müssen Sie bis spätestens bis zum 02.02.2025 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.
Dies gilt auch, wenn Sie Ihre in Durmersheim liegende Nebenwohnung in der Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie auch hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.
Wenn Sie innerhalb von Durmersheim umgezogen sind und sich nach dem 12.01.2025 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen. Falls Sie am Wahltage nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig die Briefwahlunterlagen.
Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 02.02.2025 beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.
Den Antrag erhalten Sie beim Bürgeramt der Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim.
Wahlvoraussetzungen - Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind:
alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes,
- die mindestens 18 Jahre alt sind (Geburtstag am 23.02.2007 oder früher),
- seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in Deutschland haben, oder sich sonst in Deutschland gewöhnlich aufhalten (Zuzug am 23.11.2024 oder früher) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (zum Beispiel durch einen Richterspruch).
im Ausland lebende Deutsche, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, sofern sie - nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wichtiger Hinweis für im Ausland lebende Deutsche - Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde (letzter Wohnort in Deutschland) stellen.
Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Antragsformulare gibt. Wählen Sie bitte unbedingt das für Sie richtige Formular aus! Der Antrag muss spätestens 21 Tage vor der Bundestagswahl beim Wahlamt eingegangen sein. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier (extener Link).
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23.02.2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das "Kreuzchen" sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.