Die Gemeinde Durmersheim sucht für die Kleingärten
- Bassert Nr. 28
- Bassert Nr. 14
- Bassert Nr. 15
- Reitäcker Nr. 28
- Reitäcker Nr. 23
eine/n neue/n Pächter/in. Die Vergabe der Kleingärten wird nach dem Losverfahren durchgeführt. Jede/r Durmersheimer/in hat die Möglichkeit, sich bis zum 21. März 2025 auf die Kleingärten zu bewerben. Die Auslosung des Kleingartens wird am Montag, 31. März 2025, um 15:30 Uhr durchgeführt. Die öffentliche Auslosung dient der Transparenz. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bei der Auslosung nicht anwesend sein. Im Anschluss an die Auslosung werden die Bewerberinnen und Bewerber über die Ergebnisse der Auslosung informiert.
Die Kleingärten der Gemeinde Durmersheim stehen der Durmersheimer Bevölkerung zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf zur Verfügung. Werden Kleingärten zweckentfremdet als Holzlagerfläche, Abstellfläche oder nur zur Freizeitzwecken genutzt, müssen Pächter mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls fristlosen Kündigung rechnen. Baurechtliche und umweltrechtliche Belange erlauben den Anbau von Obst und Gemüse. Das Aufstellen von Pools, das Lagern von (Sperr-)Müll und Errichten von zu großen Gartenlauben ist in den Kleingärten der Gemeinde Durmersheim verboten.
Informationen zum Preis und der Lage der Kleingärten finden Sie hier auf der Homepage.
Dort können ebenso das notwendige Bewerbungsformular für die Bewerbung auf einen Kleingarten der Gemeinde Durmersheim heruntergeladen werden. Das Bewerbungsformular ist an rechnungsamt@durmersheim.de bis zur oben angegeben Frist zuzusenden.